Am 24. Mai 2023 haben Per Brilioth und Georgi Ganev den Vorstand von Babylon Holdings Limited über ihren Rücktritt als Vorstandsmitglieder mit sofortiger Wirkung informiert. Die jeweiligen Entscheidungen der Herren Brilioth und Ganev waren nicht das Ergebnis von Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten mit dem Unternehmen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, Politik oder Praktiken des Unternehmens.

Am 19. Mai 2023 ernannte der Verwaltungsrat Aidan de Brunner mit Wirkung vom 19. Mai 2023 zum Mitglied des Verwaltungsrats und der Ausschüsse für Audit, Nominierung und Corporate Governance, Vergütung und Strategie des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat hat festgestellt, dass Herr de Brunner gemäß den Standards der Securities and Exchange Commission und der New York Stock Exchange unabhängig ist und die zusätzlichen Standards erfüllt, die für Mitglieder des Prüfungsausschusses gelten. Herr de Brunner wurde von den mehrheitlichen Inhabern der Überbrückungsanleihe gemäß dem Vertrag über die Überbrückungsanleihe vom 9. März 2023 zwischen dem Unternehmen als Kreditnehmer, Babylon Healthcare Inc., Babylon Partners Ltd, Babylon Inc. und Babylon Group Holdings Limited als Garantiegeber und Kroll Trustee Services Limited als Treuhänder und Sicherheitsbeauftragter in der durch den Änderungs- und Anpassungsvertrag vom 10. Mai 2023 geänderten und neu gefassten Fassung (in der so geänderten und neu gefassten Fassung der "geänderte Vertrag über die Überbrückungsanleihe") nominiert.

Herr Eugene I. Davis, der mit Wirkung vom 30. März 2023 in den Vorstand berufen wurde, und Herr de Brunner sind die beiden von den Bridge-Noteholder gewählten unabhängigen Vorstandsmitglieder. Wenn Herr de Brunner aus dem Vorstand ausscheidet, können die mehrheitlichen Bridge-Note-Inhaber einen neuen, von den Bridge-Note-Inhabern gewählten unabhängigen Direktor nominieren, und das Unternehmen hat sich verpflichtet, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um die Ernennung eines solchen von den Bridge-Note-Inhabern gewählten unabhängigen Direktors innerhalb der im geänderten Bridge-Fazilitätsvertrag festgelegten Frist zu erreichen.