Beschluss des Vorstands der

Aurubis AG

vom 19. Dezember 2023

Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022/23

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Vorstand einstimmig der Hauptversamm- lung nachfolgenden Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns zu unterbreiten:

"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im fest- gestellten Jahresabschluss der Aurubis AG zum 30. September 2023 ausge- wiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 203.664.752,42 zur Ausschüttung einer Dividende von € 1,40 je dividendenberechtigter Stückaktie, das sind insgesamt

  • 61.122.642,00 auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von
  • 111.767.116,80, an die Aktionäre zu verwenden und den Betrag von
  • 142.542.110,42 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft am

19. Dezember 2023 unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 1.297.693 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Die Gesellschaft hat die eigenen Aktien in der Zeit vom 19. März 2020 bis zum 2. November 2020 im Rahmen des am 18. März 2020 beschlossenen Aktienrückkaufprogramms erworben. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenbe- rechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüt- tung von € 1,40 je dividendenberechtigter Stückaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwen- dung unterbreitet. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückak- tien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvor- trag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag entsprechend."

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