EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / Angebot zur Streitbeilegung

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Sonstiges

19.01.2016

Angebot zur Streitbeilegung

Jersey, 19. Jänner 2016: Atrium European Real Estate Limited (die

"Gesellschaft") (VSE/Euronext: ATRS), ein führender Eigentümer, Betreiber und

Entwickler von Einkaufszentren und Einzelhandelsimmobilien in Zentral- und

Osteuropa und Konzernobergesellschaft der Atrium Gruppe, gibt die Beilegung des

in den Niederlanden von der ,,Stichting Atrium Claim" angestrengten

Gerichtsverfahrens und den Abschluss einer Vereinbarung betreffend die

Einrichtung eines Entschädigungsfonds bekannt, durch den Rechtsstreitigkeiten,

welche derzeit vor Zivilgerichten in Österreich geführt werden, als auch

Ansprüche aus Privatbeteiligtenanschlüssen in Strafverfahren beigelegt werden

sollen. An der Vereinbarung sind die Meinl Bank AG und Rechtsanwälte der

Stichting (unter anderem ein Anwalt, der bestimmte österreichische Kläger

vertritt) beteiligt. Stichting beansprucht für sich, die Interessen

gegenwärtiger und ehemaliger Anleger zu vertreten, welche zwischen 2002 und 2007

Zertifikate erworben haben, als die Gesellschaft als Meinl European Land Limited

bekannt war, vor der Funktionsperiode sämtlicher derzeitiger Führungskräfte und

Vorstände.

Die Vereinbarung bietet den daraus berechtigten Anlegern die Möglichkeit einer

Entschädigung durch den Entschädigungsfonds. Obwohl die Gesellschaft nach wie

vor der Meinung ist, dass die in den österreichischen Zivilverfahren gegen die

Gesellschaft geltend gemachten Ansprüche jeder Grundlage entbehren, werden im

Namen von Anlegern in diesen Verfahren Schäden aufgrund angeblich falscher oder

unvollständiger Erklärungen in Veröffentlichungen von Meinl European Land

erhoben. Die Gesellschaft hat sich an der Vereinbarung beteiligt, um für ihre

Aktionäre nachteilige Altlasten hinter sich zu lassen, die einen erheblichen

Zeitaufwand für das Management sowie damit verbundene Rechtsberatungsgebühren

und Kosten verursachen, indem sie all jenen, die Gerichtsverfahren führen und

sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben, die

Gelegenheit bietet, eine umfassende Lösung zu erzielen.

Gemäß der heute bekannt gegebenen Vereinbarung können die daraus berechtigten

Anleger eine Entschädigung erhalten, die auf Basis einer einheitlichen

Berechnungsmethode errechnet wird, die auf der Internetseite der Stichting -

www.atriumclaim.com - detailliert erklärt wird und Faktoren wie erhaltene

Dividenden, derzeitige Beteiligung, Zeitpunkt und Gesamtbetrag der Investition

berücksichtigt. Alle berechtigten Anleger werden von der Gesellschaft

aufgefordert, die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten

Informationen genau durchzulesen und Beratung von einem entsprechend

qualifizierten Berater in Anspruch zu nehmen, um dann ihre eigene Entscheidung

zu treffen, ob sie sich der Vereinbarung anschließen. Diejenigen, die sich für

die Annahme der Entschädigung auf Basis der heute bekannt gegebenen Vereinbarung

entscheiden, werden die gemäß der in der Vereinbarung dargestellten

Berechnungsmethode berechnete Zahlung erhalten. Um teilzunehmen, müssen die

berechtigten Anleger ein Online-Formular ausfüllen und übermitteln und bestimmte

Informationen hinsichtlich ihrer Ansprüche erteilen.

Obwohl zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar ist, wie viele Anleger ein Angebot

unterbreiten werden, an der Vereinbarung teilzunehmen, ist die Gesellschaft der

Meinung, dass es wichtig ist, ernsthafte Bemühungen zur endgültigen Lösung

dieser langjährigen Themen zu unterstützen. Die maximale Haftung der

Gesellschaft aus der Vereinbarung beträgt etwa EUR 32 Millionen (inklusive

Kosten), jedoch wird der tatsächliche Betrag im Laufe der Zeit ermittelt werden

und von der Anzahl der Anleger, die daran teilnehmen, abhängen.

Die Gesellschaft ist zuversichtlich, dass die in Frage kommenden Anleger sich an

diesem Verfahren beteiligen werden. Hinsichtlich jener, die sich entscheiden,

weiter gerichtlich gegen die Gesellschaft im Zusammenhang mit diesen Altlasten

vorzugehen, hält die Gesellschaft an ihrer Überzeugung fest, dass die gegen sie

gerichteten Ansprüche jeder Grundlage entbehren und sie sich weiterhin in

sämtlichen Verfahren mit allen Kräften verteidigen wird.

Weitere Informationen:

FTI Consulting Inc.: +44 (0)20 3727 1000

Richard Sunderland / Claire Turvey

atrium@fticonsulting.com

Rückfragehinweis:

For further information:

FTI Consulting Inc.:

+44 (0)20 3727 1000

Richard Sunderland

Claire Turvey

Richard.sunderland@fticonsulting.com

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: Atrium European Real Estate Limited

Seaton Place 11-15

UK-JE4 0QH St Helier Jersey / Channel Islands

Telefon: +44 (0)20 7831 3113

Email: richard.sunderland@fticonsulting.com

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