ESG RICHTLINIEN

31. März 2024

AT&S AG Der Vorstand

RICHTLINIE FÜR GOVERNANCE

Die Nachhaltigkeitsstrategie unseres Unternehmens und die von uns in diesem Bereich gesetzten Maßnahmen sind eng mit unserer Unternehmensstrategie und den daraus abgeleiteten Geschäftstätigkeiten verknüpft. Sie zielen darauf ab, unsere Risiken und Chancen mittels tragfähiger Richtlinien, solider Standards und mithilfe unseres Managementsystems zu kontrollieren und zu steuern. Wir verstehen darunter eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung und verantwortungsvolle Beschaffung kritischer und nicht-kritischer Materialien; die angemessene Handhabung unserer sozialen und ökologischen Auswirkungen auf Ökosysteme, Gemeinden und Menschen; die Verbesserung der Ressourceneffizienz unserer Produkte und Prozesse; unseren Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel, sowie die Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern, um eine inklusive und faire Wertschöpfungskette sicherzustellen.

Um unsere Ziele zu erreichen, werden wir:

  • die geltenden nationalen, regionalen und lokalen Gesetze und Vorschriften sowie die einschlägigen internationalen Verträge und Vereinbarungen einhalten;

  • einschlägige, internationale Best-Practice-Verfahren der Branche umsetzen, wo immer dies möglich ist, und gegebenenfalls die entsprechenden Standards anwenden;

  • zeitlich konkrete, messbare und öffentlich kommunizierte Ziele festlegen, um die Vorgaben unserer Richtlinie zu erfüllen;

  • Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen regelmäßig ermitteln, bewerten, kontrollieren, prüfen und berichten;

  • unsere Richtlinien allen Mitarbeiter:innen, Auftragnehmer:innen und Lieferant:innen in geeigneter Weise öffentlich bekannt machen. Die Richtlinien werden unseren Mitarbeiter:innen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt.

  • allen unseren verbundenen Unternehmen die angemessenen Ressourcen, Schulungen und Kurse anbieten, um sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter:innen sowie alle Auftragnehmer:innen, die an AT&S-Standorten tätig sind oder werden, unsere Vorgaben und Anforderungen verstehen und erfüllen;

  • unseren Fortschritt bei der Erfüllung sowie die Einhaltung unserer Anforderungen regelmäßig beobachten, kontrollieren, prüfen und evaluieren;

  • unseren Fortschritt offen und transparent über verschiedene Kanäle öffentlich berichten;

  • Dritte im Rahmen unserer jährlichen Berichterstattung mit der Überprüfung ausgewählter Leistungskennzahlen beauftragen;

  • gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen, um eine kontinuierliche Verbesserung unserer Leistung zu gewährleisten;

  • international anerkannte Zertifizierungs- und Managementsysteme umsetzen, wo dies angebracht ist;

  • enge Arbeitsbeziehungen und Partnerschaften mit Regierungen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), akademischen Einrichtungen, lokalen Gemeinden und anderen betroffenen Stakeholdern auf globaler, regionaler und lokaler Ebene eingehen, um Transparenz zu fördern, Wissen und Erfahrungen auszutauschen, zur Bewusstseinsbildung beizutragen, negative Auswirkungen abzumildern, gemeinsame Lösungen zu suchen und an der Entwicklung bewährter Verfahren mitzuarbeiten;

  • sicherstellen, dass der Vorstand die Richtlinien jährlich überprüft, um zu gewährleisten, dass sie weiterhin aktuell und für die Art und den Umfang unserer Geschäftstätigkeit und angesichts der Entwicklungen in unserem externen Umfeld angemessen sind.

Rechenschaftspflicht

Der Vorstand legt die Governance in Sachen Nachhaltigkeit fest, genehmigt die Strategie, überprüft die Erfüllung der Vorgaben und stellt sicher, dass die Herangehensweise des Konzerns den globalen Best Practices entspricht und dass alle Entscheidungen und Handlungen unseres Unternehmens auf Integrität, Verantwortung, Rechenschaftspflicht, Fairness und Transparenz beruhen.

Geltungsbereich und Grenzen

Alle Unternehmen der AT&S-Gruppe sowie jegliche Tätigkeiten, die von Auftragnehmer:innen an AT&S-Standorten bzw. unter unserer Führung und Leitung erbracht werden, müssen die Vorgaben unserer Richtlinien erfüllen, wo immer dies angemessen und relevant ist. Wir verlangen von unseren Lieferant:innen, dass sie die in unserem AT&S-Verhaltenskodex für Lieferant:innen definierten Anforderungen erfüllen; vor der Einführung neuer Projekte, Arbeitsabläufe, Praktiken, Prozesse und Produkte wird eine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt und es werden frist- bzw. termingebundene Pläne für neue AT&S-Rechtspersonen erstellt, um unsere Richtlinien einzuhalten.

Beschwerden

In jedem Land, in dem wir tätig sind, bieten wir niederschwellige Beschwerdemechanismen, die es internen und externen Stakeholdern ermöglichen, Beschwerden vorzubringen oder Bedenken zu äußern. Wir erfassen und untersuchen alle vorgebrachten Beschwerden und Bedenken aktiv, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Wir stellen sicher, dass Personen, die dem Management gegenüber in gutem Glauben Verstöße gegen unsere Richtlinien oder rechtliche oder ethische Bedenken melden, keine Nachteile entstehen. Die Wirksamkeit unserer Beschwerdemechanismen wird regelmäßig überprüft.

Bei AT&S gelten fünf nachhaltigkeitsspezifische Richtlinien:

  • Umweltrichtlinie

  • Produkt Stewardship Richtlinie

  • Sicherheit & Gesundheit am Arbeitsplatz Richtlinie

  • Lieferkettenrichtlinie

  • Menschen & Menschenrechte Richtlinie

UMWELTRICHTLINIE

Mission

Wir reduzieren unseren ökologischen Fußabdruck.

Wir halten in all unseren Produktionsanlagen internationale Umwelt- und Arbeitsnormen und -standards ein und verringern den Energie- und Ressourcenverbrauch nachhaltig, häufig sogar über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Heute ist dies unser Wettbewerbsvorteil.

Um diese Ziele zu erreichen, werden wir:

  • die geltenden nationalen, regionalen und lokalen Gesetze und Vorschriften sowie die einschlägigen internationalen Verträge und Vereinbarungen einhalten;

  • die mit dem Klimawandel verbundenen regulatorischen Risiken sowie Image- bzw. Marktrisiken bewältigen;

  • Innovationen im Bereich sauberer Technologien fördern und in solche Innovationen investieren;

  • die Auswirkungen unserer Tätigkeiten auf die Umwelt mittels standardisierter Methoden analysieren und bewerten, sowie Pläne und Ziele definieren, um diese Auswirkungen so gering wie möglich zu halten;

  • das Auftreten von umweltrelevanten Vorfällen und Beschwerden verhindern; wenn es aber dennoch zu solchen Vorfällen und Beschwerden kommt, melden wir sie, führen eine gründliche Untersuchung durch und ergreifen Maßnahmen, um ein nochmaliges Auftreten zu verhindern;

  • nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft arbeiten, indem wir die Ressourceneffizienz in unseren eigenen Betrieben und durch die Zusammenarbeit mit Stakeholdern fördern;

  • unsere Umweltauswirkungen so gering wie möglich halten, angefangen von der Nutzung natürlicher Ressourcen bis zum Management unserer Emissionen, Ableitungen und Abfälle;

  • unsere Umweltdaten offenlegen, u. a. durch Teilnahme am CDP (Carbon Discharge Project) und über andere entsprechende Kanäle.

Im Bereich Energie werden wir:

  • bei der Beschaffung von Energie, Produkten und Dienstleistungen Aspekte der Energieeffizienz berücksichtigen;

  • bei der Gestaltung unserer Anlagen und Geräte Ressourceneffizienz berücksichtigen und nach laufender Verbesserung all unserer Investitionen in unseren Betrieben streben;

  • die Ressourcen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um unsere Energiemanagementsysteme sowie die Energie- und Kohlenstoffeffizienz all unserer Prozesse weiterzuentwickeln und laufend zu verbessern;

  • unsere Leistungen im Bereich Energie und CO2 -Fußabdruck unserer Betriebe gemäß den Normen und Standards des WRI (World Resources Institute) / WBCSD (World Business Council for Sustainable Development), der Vorgaben des Greenhouse Gas (GHG) Protocol einschließlich unserer Scope-1-Emissionen (direkte Emissionen), Scope-2-Emissionen (indirekte Emissionen aus zugekauftem Strom und Wärme) und Scope-3-Emissionen (alle sonstigen indirekten Emissionen) überwachen;

  • uns zur Einhaltung unserer wissenschaftsbasierten Ziele zur Verringerung unserer Treibhausgasemissionen verpflichten;

  • gemäß anerkannter Normen kohlenstoffbasierte Lebenszyklusdaten für unsere Produkte und Prozesse entwickeln und zur Verfügung stellen.

Im Bereich Wasser werden wir:

  • für all unsere Betriebe im Sinne des Water Stewardship Wasserrisikobewertungen durchführen und nachhaltige Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen befolgen, um unsere Abhängigkeit von und unsere Auswirkungen auf Wasserressourcen besser zu managen, und wo immer nötig Maßnahmenpläne ausarbeiten;

  • in wasserarmen Gebieten die gemeinsamen Wasserprobleme stärker in den Mittelpunkt rücken und gemeinsame Maßnahmen bei gemeinsamen Problemen fördern; dabei werden wir Stakeholder wie Lieferant:innen und Kund:innen einbeziehen.

Im Bereich Abfall werden wir:

  • Deponieabfälle verringern und die Sekundärnutzung von Nebenprodukten fördern sowie die Recyclingraten verbessern.

Im Bereich gefährlicher Chemikalien werden wir:

  • gefährliche Chemikalien in Prozessen und Produkten durch ungiftige oder weniger giftige Prozesschemikalien und Rohmaterialien ersetzen und dabei laufende Verbesserungen berücksichtigen (siehe auch unsere Richtlinie zur Produktverantwortung).

PRODUKT STEWARDSHIP RICHTLINIE

Wir reduzieren unseren ökologischen Fußabdruck.

Wir unterstützen den Wandel hin zu nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern durch integriertes Management von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekten in allen Phasen des Produktlebenszyklus. Wir wollen nachhaltige Werte für unsere Kund:innen schaffen und die internationale Gemeinschaft auf dem Weg zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft unterstützen.

Um diese Ziele zu erreichen, werden wir:

  • die geltenden nationalen, regionalen und lokalen Gesetze und Vorschriften sowie die einschlägigen internationalen Verträge und Vereinbarungen einhalten und insbesondere sicherstellen, dass die Produktion und Lieferung unserer Produkte die Vorgaben der RoHS bzw. REACH Richtlinie erfüllen;

  • Abfall und Emissionen in unseren Betrieben und in der Produktion so gering wie möglich halten, um den effizienten Einsatz von Ressourcen sicherzustellen und dazu beizutragen, die Nachhaltigkeitsstandards in den Ländern, in denen wir tätig sind, zu verbessern;

  • eine verantwortungsbewusste Beschaffung fördern, indem wir unsere Lieferant:innen laufend auf deren verantwortungsvolles Handeln hin bewerten;

  • Forschung und Entwicklung betreiben, um nachhaltige Werte zu schaffen und Effizienzverbesserungen in unseren Produktionsprozessen zu erreichen;

  • mit unseren Kund:innen zusammenarbeiten, um deren Anforderungen zu erfüllen und Produkte zu liefern, die zu einer Verringerung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft führen;

  • unsere Kund:innen über unsere Herangehensweise und die Nachhaltigkeitsleistung unserer Produkte informieren, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können.

SICHERHEIT & GESUNDHEIT AM ARBEITSPLATZ RICHTLINIE

Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt.

Jede und jeder Einzelne ist wichtig - an all unseren Standorten, in jedem Zuständigkeitsbereich und in allen Teilen der Produktion. Menschen stehen im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns und ihr Wohlergehen liegt uns am Herzen. Daher schaffen wir Arbeitsplätze, an denen ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen im Vordergrund stehen, und demzufolge sind Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit von zentraler Bedeutung.

Um diese Ziele zu erreichen, werden wir:

  • die geltenden nationalen, regionalen und lokalen Gesetze und Vorschriften sowie die einschlägigen internationalen Verträge und Vereinbarungen einhalten;

  • Leistungsanforderungen für wesentliche Risiken festlegen und sicherstellen, dass Schulungen, Ausbildungen und Kompetenzen validiert und erfolgreich angewendet werden;

  • Maßnahmen zur Gefahrenerkennung, Risikobeurteilung und betrieblichen Kontrolle laufend überwachen und pflegen, um deren Treffsicherheit und Wirksamkeit sicherzustellen;

  • Maßnahmen zur Kontrolle der betrieblichen Sicherheit entwickeln und umsetzen, um die Auswirkung von operativen Sicherheitsrisiken wirkungsvoll abzuschwächen;

  • umgehend reagieren, wenn es zu Lücken bei unseren Kontrollen kommen sollte, und uns um nachhaltig stabile Systeme bemühen;

  • uns auf unserem Weg zur ISO 45001 Zertifizierung an allen Standorten stark für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter:innen einsetzen, um ihnen einen angemessenen und sicheren Arbeitsplatz zu bieten;

  • Führungskräfte verpflichten, ihre Führungsrolle zu erfüllen, indem sie sicherstellen, dass alle Mitarbeiter:innen, Auftragnehmer:innen und Stakeholder ihre jeweilige Verantwortung kennen und verstehen;

  • Führungskräfte verpflichten, das Bewusstsein aller Mitarbeiter:innen zu schärfen, indem sie wirksame Schulungsprogramme organisieren und aktiv Rückmeldungen von den Mitarbeiter:innen ihrer Betriebe einfordern, um bei bestehenden Prozesse die nötigen Veränderungen vorzunehmen;

  • eine ineinandergreifende Kultur der wechselseitigen Sicherheit fördern, bei der alle für ihre eigene Sicherheit verantwortlich sind und sich für die Sicherheit anderer verantwortlich fühlen;

  • sicherstellen, dass alle für Notfälle gerüstet sind - dies geschieht durch offene Kommunikation von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken und -bedenken, mit der das Recht aller auf Information erfüllt wird.

Durch Einhaltung der "Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Richtlinie" untermauern wir unser starkes Engagement dafür, die höchsten Standards zum Schutz von Menschen aufrechtzuerhalten. Wir verfügen über Verfahren und Abläufe, um Verletzungen, Risiken und jegliche möglichen negativen Auswirkungen auf unsere Mitarbeiter:innen, umliegenden Gemeinden und Betriebe so gering wie möglich zu halten. Diese beruhen auf unseren sicherheitsrelevanten Tätigkeiten und unserem Ansatz der kontinuierlichen Verbesserung, die uns helfen, solide, effiziente und nachhaltige Lösungen zu finden.

LIEFERKETTENRICHTLINIE

Wir reduzieren unseren ökologischen Fußabdruck. Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt.

Verantwortungsvolle Beschaffung ist ein wirksamer Hebel zur Unterstützung nachhaltiger Werte und Praktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wir wollen verantwortungsbewusstes Verhalten in unserer Wertschöpfungskette fördern und alle anwendbaren Gesetze erfüllen. Dabei orientieren wir uns an den entsprechenden international anerkannten Grundsätzen. Transparenz und Nachhaltigkeit der Lieferketten sind integraler Bestandteil unseres Lieferant:innenmanagements. Wir verfolgen einen risikobasierten Ansatz zur Bewältigung von Nachhaltigkeitsproblemen und arbeiten an einer kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung in unseren Lieferketten.

Um diese Ziele zu erreichen, werden wir:

  • die geltenden nationalen, regionalen und lokalen Gesetze und Vorschriften sowie die einschlägigen internationalen Verträge und Vereinbarungen einhalten;

  • bei unseren Handlungen erklärte internationale Grundsätze, Prinzipien, Standards und Normen einhalten, wie beispielsweise die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs), die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den Globalen Pakt der Vereinten Nationen (UN Global Compact), der Responsible Business Alliance (RBA) und der Responsible Minerals Initiative (RMI);

  • von allen wesentlichen Lieferant:innen von AT&S, deren Vertreter:innen und Subunternehmer:innen verlangen, dass sie den AT&S-Verhaltenskodex für Lieferant:innen erfüllen, in dem unsere ökologischen, ethischen und sozialen Mindestanforderungen festgelegt sind;

  • von unseren wesentlichen Lieferant:innen verlangen, dass sie Ziele zur Emissionsverringerung festlegen;

  • mit unseren Lieferant:innen zusammenarbeiten, um innovative und nachhaltige Lösungen zur Milderung allgemeiner Lieferkettenrisiken zu finden.

Beschaffung von Konfliktmineralien

AT&S verfügt über verantwortungsbewusste Beschaffungspraktiken gemäß der Responsible Minerals Initiative (RMI), mit denen eine einheitlichen Bewertung, Auswahl, Überwachung und Verwaltung der Lieferant:innen dieser Rohstoffe sichergestellt wird.

Falls ein Zulieferunternehmen unsere Mindestanforderungen nicht erfüllen kann, werden wir mit ihm daran arbeiten, entsprechende Korrekturmaßnahmen zu setzen und behalten uns das Recht vor, die Beschaffung von diesem Zulieferunternehmen auszusetzen, bis wir mit dessen Leistung zufrieden sind.

MENSCHEN & MENSCHENRECHTE RICHTLINIE

Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt.

Jede und jeder Einzelne ist wichtig - an all unseren Standorten, in jedem Zuständigkeitsbereich und in allen Teilen der Produktion. Menschen stehen im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns, denn schließlich sind sie es auch, die Geräte mit Leiterplatten und Substraten von AT&S verwenden. Daher sind Sicherheit, die Erfüllung der Vorgaben und Nachhaltigkeit wichtig.

AT&S respektiert und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte. Wir setzen uns für die Vorbeugung gegen Komplizenschaft bei Menschenrechtsverletzungen ein und erfüllen alle geltenden Arbeits- und Sozialgesetze. Wir orientieren uns an international anerkannten Grundsätzen. Weiterführende Angaben hierzu finden sich in der Lieferkettenrichtlinie, dem AT&S-Verhaltenskodex für Lieferant:innen und dem AT&S-Verhaltenskodex.

Um diese Ziele zu erreichen, werden wir:

  • die geltenden nationalen, regionalen und lokalen Gesetze und Vorschriften sowie die einschlägigen internationalen Verträge und Vereinbarungen einhalten;

  • im Einklang mit den international erklärten Menschenrechten und Menschenrechtsstandards handeln, einschließlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs), der Grundsätze der Responsible Business Alliance (RBA), der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, der Grundsätze des Globalen Pakts der Vereinten Nationen (UN Global Compact), den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), sowie der Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation ILO;

  • uns bemühen, Beeinträchtigungen der Menschenrechte zu verhindern oder abzumildern, die sich direkt aus unseren Betrieben, Produkten oder durch unsere Geschäftsbeziehungen ergeben oder damit zusammenhängen;

  • wenn wir feststellen, dass wir nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder dazu beigetragen haben, für deren Behebung durch rechtmäßige Verfahren sorgen bzw. bei deren Behebung mitarbeiten.

AT&S hat sich der Wahrung der Menschenrechte aller Mitarbeiter:innen verschrieben und behandelt sie mit Würde und Respekt.

Mit Hinblick auf unsere Mitarbeiter:innen werden wir:

  • keine Zwangsarbeit, Vertragsknechtschaft (einschließlich Schuldknechtschaft), unfreiwillige oder ausbeuterische Gefängnisarbeit, Sklaverei oder Arbeit auf der Grundlage von Menschenhandel zulassen. Wir verlangen von unseren Mitarbeiter:innen niemals Bewerbungsgebühren oder andere Gebühren für ihre Beschäftigung.

  • allen Mitarbeiter:innen einen schriftlichen Dienstvertrag geben, in dem die Bestimmungen und Bedingungen des Dienstverhältnisses in einer Sprache beschrieben werden, die die Mitarbeiter:innen gut verstehen. Arbeitskräfte aus dem Ausland, die sich noch nicht im Land ihrer künftigen Beschäftigung befinden, erhalten den Dienstvertrag vor der Abreise aus ihrem Heimatland.

  • sicherstellen, dass jegliche Arbeit freiwillig erfolgt, und dass Mitarbeiter:innen die Möglichkeit haben, jederzeit straflos ihre Arbeit aufzugeben oder aus dem Dienstverhältnis auszuscheiden, sofern eine angemessene Kündigungsfrist eingehalten wird. Alle Mitarbeiter:innen haben jederzeit Zugriff auf ihre Dokumente.

  • Kinderarbeit in jeder Phase der Produktion verbieten. Junge Mitarbeiter:innen unter 18 Jahren dürfen keine Arbeit verrichten, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden könnte; dies schließt Nachtschichten und Überstunden mit ein;

  • keine Arbeitszeiten unterstützen, die die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit überschreiten. Eine Arbeitswoche darf nicht mehr als 60 Stunden betragen, einschließlich Überstunden. Die Entlohnung der Mitarbeiter:innen entspricht allen Vorgaben der geltenden Lohngesetze. Mitarbeiter:innen erhalten gleichen Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Qualifikation. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig.

  • keine Belästigung oder ungesetzliche Diskriminierung am Arbeitsplatz dulden. Mitarbeiter:innen dürfen bei der Einstellung und Beschäftigung nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und -ausdruck, ethnischer Zugehörigkeit oder nationaler Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, geschütztem Veteranenstatus, genetischer Informationen oder Familienstand diskriminiert oder belästigt werden;

  • das Recht aller Mitarbeiter:innen achten, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen und diesen Gewerkschaften beizutreten, Tarifverhandlungen zu führen und sich friedlich zu versammeln; Des Weiteren werden wir das Recht der Mitarbeiter:innen achten, von derartigen Aktivitäten Abstand zu nehmen. Die Mitarbeiter:innen bzw. ihre Vertreter:innen können offen mit der Unternehmensleitung sprechen und ihre Vorstellungen und Bedenken mitteilen.

Mit Hinblick auf unsere Zulieferunternehmen werden wir:

  • von unseren wesentlichen Zulieferunternehmen verlangen, dass sie unseren AT&S Verhaltenskodex für Lieferant:innen erfüllen, und uns mit ihnen über deren Auswirkungen auf die Menschenrechte austauschen, und sie ermutigen, die Normen der international erklärten Menschenrechte zu erfüllen;

  • uns bemühen, Handelsbeziehungen nur mit jenen Lieferant:innen einzugehen, die unser Engagement für Menschenrechte teilen und die Menschenrechte einhalten.

    (siehe auch Lieferkettenrichtlinie)

Mit Hinblick auf die umliegenden Örtlichkeiten, in denen wir tätig sind, werden wir:

  • uns bemühen, jegliche Auswirkungen auf die Menschenrechte, die wir in den umliegenden Örtlichkeiten, in denen wir tätig sind, eventuell verursachen können, zu verstehen und angemessen zu reagieren.

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG published this content on 29 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 29 March 2024 12:19:25 UTC.