Der Vorstand (der "Vorstand") der Asymchem Laboratories (Tianjin) Co., Ltd. (das "Unternehmen", zusammen mit seinen Tochtergesellschaften, die "Gruppe") hat heute das schriftliche Rücktrittsschreiben von Frau Zhang Kun erhalten, die ein unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied des Unternehmens ist (das "unabhängige, nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglied"). Gemäß den Regeln für unabhängige Direktoren von börsennotierten Unternehmen der China Securities Regulatory Commission und anderen einschlägigen Vorschriften darf die aufeinanderfolgende Amtszeit eines unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktors in ein und demselben börsennotierten Unternehmen sechs Jahre nicht überschreiten. Nach sechs aufeinanderfolgenden Jahren hat Frau Zhang Kun dem Verwaltungsrat ihren Rücktritt als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der vierten Sitzung des Verwaltungsrats, als Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Verwaltungsrats (der " Prüfungsausschuss ") und als Mitglied des Vergütungs- und Prüfungsausschusses des Verwaltungsrats (der " Vergütungs- und Prüfungsausschuss ") angeboten.

Mit Wirksamwerden des Rücktritts wird Frau Zhang Kun keine Position mehr im Unternehmen innehaben. Da der Rücktritt von Frau Zhang Kun dazu führen wird, dass das Unternehmen die Anforderungen (i) von mindestens drei unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktoren im Vorstand gemäß Regel 3.10(1) der Regeln für die Börsennotierung von Wertpapieren an der Stock Exchange of Hong Kong Limited (die "Börsenzulassungsregeln"); (ii) mindestens ein unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied mit angemessenen beruflichen Qualifikationen oder Fachkenntnissen im Bereich Rechnungswesen oder damit zusammenhängendem Finanzmanagement gemäß Regel 3.10(2) der Börsenzulassungsregeln; (iii) die Anzahl der unabhängigen, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder, die mindestens ein Drittel des Verwaltungsrats ausmachen, wie in Regel 3.10A der Börsenzulassungsregeln; (iv) der Prüfungsausschuss, der sich mehrheitlich aus unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktoren zusammensetzt und aus mindestens drei Mitgliedern besteht und in dem ein unabhängiger, nicht geschäftsführender Direktor gemäß Regel 3.21 der Börsenzulassungsregeln den Vorsitz führt; und (v) der Vergütungsausschuss, der sich mehrheitlich aus unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktoren gemäß Regel 3.25 der Börsenzulassungsregeln zusammensetzt, wird der Rücktritt von Frau Zhang Kun erst dann wirksam, wenn die Gesellschaft einen unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktor ernennt, der die oben genannten Anforderungen erfüllt. Der Vorstand wird so bald wie möglich einen neuen Kandidaten für das Amt des unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktors nominieren und der Hauptversammlung der Gesellschaft einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Genehmigung durch die Aktionäre vorlegen.

Weitere Bekanntmachungen zu dem oben genannten Beschlussvorschlag werden zu gegebener Zeit erfolgen. Vor der Ernennung des neuen unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktors wird Frau Zhang Kun weiterhin ihre Aufgaben als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied, als Vorsitzende des Prüfungsausschusses und als Mitglied des Vergütungs- und Prüfungsausschusses wahrnehmen.