Prozess um gekaufte Online-Bewertungen: Geschäftsführer soll aussagen
Am 14. November 2019 um 05:51 Uhr
Teilen
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Münchner Landgericht verhandelt am Donnerstag (10.00) in einem Prozess mit Signalcharakter: Thema sind gekaufte und erfundene Hotelrezensionen. Das zum Medienkonzern Burda gehörende Urlaubsportal Holidaycheck hat gegen die im südamerikanischen Kleinstaat Belize ansässige Firma Fivestar Marketing geklagt, die ihr Geld mit dem Verkauf positiver Bewertungen und Rezensionen auf großen Online-Portalen verdient. Die Kammer will den Geschäftsführer des Unternehmens als Zeugen hören.
Erfundene Online-Bewertungen sind sowohl für die Kunden als auch für Online-Portale wie Holidaycheck ein Ärgernis. Fivestar warb in der Vergangenheit damit, dass ausschließlich Spitzenbewertungen verkauft werden, hat mittlerweile aber das Erscheinungsbild der Firmen-Webseite geändert. Die Preisliste ist nach wie vor öffentlich einsehbar: Eine Rezension auf Amazon ist ab 19,40 Euro zu haben. Das Unternehmen bietet darüber hinaus auch die Bewertung von Arbeitgebern auf den einschlägigen Portalen an.
Bei der mündlichen Verhandlung im Juni zeichnete sich ein Erfolg für den Burda-Konzern ab. Die für Fivestar Marketing tätige Anwältin konnte auf Nachfragen des Gerichts nicht nachweisen, dass die Bewerter auch tatsächlich in den betreffenden Hotels und Gasthöfen übernachtet hatten. Laut Holidaycheck hatte ein Fivestar-Bewerter innerhalb kürzester Zeit 30 Hotels mit Topnoten bewertet./cho/DP/he
Amazon.com, Inc. ist einer der Weltmarktführer im Online-Vertrieb von Produkten an die breite Öffentlichkeit. Der Konzern betreibt auch einen Marktplatz, auf dem Privatpersonen und Vertriebsunternehmen ihre Kauf- und Verkaufstransaktionen für Waren und Dienstleistungen abwickeln können. Die Tätigkeit ist auf drei Produkt- und Dienstleistungsfamilien ausgerichtet: - Elektronik- und Computerprodukte: Spielzeug, Kameras, Computer, Laptops und Peripheriegeräte, Fernsehgeräte, Stereoanlagen, Lesegeräte, drahtlose Kommunikationsprodukte usw. Amazon.com bietet auch Küchen- und Gartengeräte, Kleidung, Schönheitsprodukte, etc. an; - Kulturprodukte: Bücher, Musikprodukte, Videospiele und DVDs; - Sonstiges: vor allem Internetschnittstellen und Anwendungsentwicklungsdienste. Der Nettoumsatz teilt sich nach Einnahmequellen in den Verkauf von Dienstleistungen (55,5%) und den Verkauf von Produkten (44,5%) auf. Der Nettoumsatz verteilt sich geografisch wie folgt: Vereinigte Staaten (68,8%), Deutschland (6,5%), Großbritannien (5,9%), Japan (4,5%) und Sonstige (14,3%).