Andere Personen als die besonderen Stimmrechtsvertreter können nur zur Ausübung 
von sonstigen, nicht den besonderen Stimmrechtsvertretern vorbehaltenen Rechten, 
insbesondere des Auskunfts- und Rederechts, bevollmächtigt werden und können an 
der Hauptversammlung nicht physisch teilnehmen. Soll der besondere 
Stimmrechtsvertreter durch diese andere Person bevollmächtigt werden, ist eine 
wirksame Vollmachtskette (Subvollmacht) sicherzustellen. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß 
für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Vollmacht nach dem 9. April 2021, 
16:00 Uhr (MESZ) widerrufen, empfehlen wir die Übermittlung des Widerrufs per E- 
Mail an den betroffenen Stimmrechtsvertreter oder per Telefax an die oben 
angeführte Nummer, da ansonsten der rechtzeitige Zugang nicht gewährleistet 
werden kann. 
 
 
Weisungen an die besonderen Stimmrechtsvertreter 
 
Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht und 
das Widerspruchsrecht nur über Weisung ausüben. Liegt zu einem Beschlussantrag 
keine Weisung vor, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Auch 
bei Beschlussanträgen, zu welchen eine unklare Weisung (z.B. gleichzeitig FÜR 
oder GEGEN bei demselben Beschlussantrag) erteilt wurde, wird sich der 
Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, dem gewählten Stimmrechtsvertreter ihre Weisungen 
im hierfür vorgesehenen Abschnitt des Vollmachtsformulars, welches spätestens ab 
dem 23. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im 
Bereich Investor Relations unter "ordentliche Hauptversammlung 2021" abrufbar 
ist, zu erteilen. Wir bitten Sie, die Weisungen per E-Mail an die oben 
angegebene Adresse des von Ihnen gewählten Stimmrechtsvertreters zu übermitteln. 
Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter 
unmittelbar Zugriff auf die Weisung. 
 
Die Weisungen können gemeinsam mit der Vollmachtserteilung oder auch zu einem 
späteren Zeitpunkt erteilt werden. Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts, des 
Antragsrechts und des Widerspruchsrechts können vor oder während der 
Hauptversammlung bis zu dem vom Vorsitzenden jeweils bestimmten Zeitpunkt 
erteilt werden. Bis zu diesen Zeitpunkten haben die Aktionäre die Möglichkeit, 
schon erteilte Weisungen abzuändern oder neue Weisungen zu erteilen. 
 
Da angesichts der möglichen Vielzahl an gleichzeitigen Kontaktversuchen eine 
telefonische Erreichbarkeit der Stimmrechtsvertreter während der 
Hauptversammlung von diesen nicht gewährleistet werden kann, ist für die 
Kommunikation ausschließlich das Kommunikationsmittel E-Mail an die oben 
angegebene E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters zu verwenden. In jedem E- 
Mail muss die Person des Aktionärs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer 
des Aktionärs) genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der 
Namensunterschrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, 
erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um den Stimmrechtsvertreter in die 
Lage zu versetzen, Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung 
festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E- 
Mail anzugeben. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass es gegebenenfalls erforderlich sein kann, die 
virtuelle Hauptversammlung kurz zu unterbrechen, um die während der 
Hauptversammlung einlangenden Weisungen der Aktionäre an die 
Stimmrechtsvertreter sicher zu verarbeiten. 
 
 
Zwtl.: VIII. AUSKUNFTSRECHT UND REDEBEITRÄGE DER AKTIONÄRE 
 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 
 
Das Auskunftsrecht und das Rederecht können ausschließlich im Wege der 
elektronischen Post durch Übermittlung einer E-Mail an die eigens dazu 
eingerichtete E-Mail-Adresse fragen.amag@hauptversammlung.at ausgeübt werden. 
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches spätestens ab dem 23. März 
2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich 
Investor Relations unter "ordentliche Hauptversammlung 2021" abrufbar ist, und 
hängen Sie das ausgefüllte und unterfertigte Formular dem E-Mail als Anhang an. 
 
Falls Sie Ihre Fragen oder Redebeiträge ohne Verwendung des Frageformulars 
senden, muss die Person des Aktionärs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer 
des Aktionärs) genannt werden und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung 
der Namensunterschrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, 
erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um die Gesellschaft in die Lage zu 
versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung 
festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E- 
Mail anzugeben. 
 
Im Falle der Ausübung des Auskunfts- und/oder Rederechts durch einen 
Bevollmächtigten ist auch ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen. Bitte 
beachten Sie, dass die besonderen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des 
Auskunfts- und/oder Rederechts nicht bevollmächtigt werden können. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen bereits im Vorfeld der 
Hauptversammlung in Textform per E-Mail an die Adresse 
fragen.amag@hauptversammlung.at zu übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass 
diese spätestens am 9. April 2021 bei der Gesellschaft einlangen. Damit 
ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche 
Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen. 
 
Die Aktionäre haben auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, ihre 
Fragen und Redebeiträge elektronisch an die Gesellschaft zu übermitteln, und 
zwar ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse 
fragen.amag@hauptversammlung.at der Gesellschaft. Bitte beachten sie, dass dafür 
vom Vorsitzenden während der Hauptversammlung zeitliche Beschränkungen 
festgelegt werden können. 
 
Die bei der Gesellschaft eingegangenen Fragen werden in der Hauptversammlung 
nach Maßgabe des § 118 AktG verlesen und beantwortet. 
 
 
Zwtl.: IX. INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ 
 
 
Die AMAG Austria Metall AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre/ 
innen (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, 
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des/der Aktionärs/ 
in, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Anschrift des oder der 
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, 
insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des 
österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären/innen die Ausübung 
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären/innen ist für die 
Teilnahme von Aktionären/innen und deren Vertretern an der virtuellen 
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz und der COVID-19-GesV zwingend 
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Abs 1 
lit. c) DSGVO. 
 
Für die Verarbeitung ist die AMAG Austria Metall AG die verantwortliche Stelle. 
Die AMAG Austria Metall AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der 
virtuellen Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa 
Notaren, Rechtsanwälten, besonderer Stimmrechtsvertreter und Veranstaltungs- 
Dienstleistern. Diese erhalten von der AMAG Austria Metall AG nur solche 
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der 
AMAG Austria Metall AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die AMAG Austria Metall 
AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung 
abgeschlossen. 
 
Nimmt ein/e Aktionär/in an der virtuellen Hauptversammlung teil, können deren 
besondere Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der 
Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das 
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen 
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, 
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die AMAG Austria Metall AG ist zudem 
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das 
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch 
einzureichen (§ 120 AktG). 
 
Die Daten der Aktionäre/innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für 
die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig 
sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung 
erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus 
dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht 
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären/ 
innen gegen die AMAG Austria Metall AG oder umgekehrt von der AMAG Austria 
Metall AG gegen Aktionäre/innen erhoben werden, dient die Speicherung 
personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in 
Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies 
zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der 
Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. 
 
Zum Zwecke der organisatorischen Unterstützung der Verwaltung erfolgt eine 

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March 16, 2021 02:30 ET (06:30 GMT)