Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

vom 27. Februar 2024

Die alstria office REIT-AG hat seit ihrer letzten Entsprechenserklärung vom 15. März 2023 den

Empfehlungen der 'Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' in der am

27. Juni 2022 in Kraft getretenen Fassung ("DCGK") mit den folgenden Ausnahmen entsprochen. Es

besteht die Absicht, den Empfehlungen des DCGK im gleichen Umfang auch in Zukunft zu entsprechen.

Vorstandsvergütungssystem 2022

Im Zuge der Übernahme der Gesellschaft durch die Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l., eine

Gesellschaft, welche von Brookfield Corporation (ehemals Brookfield Asset Management) "Brookfield"

kontrolliert wird, hatte der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder

("Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2022") angepasst. Die Hauptversammlung vom

10. Juni 2022 hat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2022 mit einer Mehrheit von 99,55% gebilligt.

Nichtfinanzielle Leistungskriterien, G.1 DCGK

Nach der Empfehlung in G.1. DCGK soll das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder insbesondere festlegen, welche nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich sind. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2022 enthält keine ESG-Ziele mehr für die variable Vergütung. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass alstrias Vorstand auch ohne die im Vergütungssystem verankerten nichtfinanzielle Leistungskriterien ein Vorreiter in Bezug auf nachhaltiges Immobilienmanagement ist.

Aktienbasierte Vergütung und Leistungszeitraum, G.10 DCGK

Gemäß G.10 DCGK sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können. Da nach der Übernahme der Gesellschaft die Aktienkursentwicklung kein geeigneter Indikator mehr für die Vorstandsleistung ist, sieht das Vorstandsvergütungssystem 2022 keine aktienbasierte variable Vergütung und keine Aktienhalteverpflichtungen (Share Ownership Guidelines) mehr vor. Außerdem wurde der Leistungszeitraum im Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2022 für die langfristige variable Vergütung von 4 auf 2 Jahre reduziert, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Vorstandsvergütung mit dem Vergütungssystem für die Mitarbeiter in Einklang zu bringen.

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Kandidatenvorschläge durch Nominierungsausschuss, D. 4 DCGK

Gemäß D. 4 DCGK soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.

Die Auswahl der Kandidaten für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder auf der Hauptversammlung 2023 erfolgte direkt durch den Gesamtaufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat hatten der Hauptversammlung aus Kosten und Effizienzgründen die Reduzierung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von sechs auf vier vorgeschlagen. In diesem Zusammenhang hatten zwei Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt mit Wirkung zum 31. Mai 2023 niedergelegt. Da der Gesamtaufsichtsrat in diesem Zusammenhang ohnehin intensiv mit seiner künftigen Zusammensetzung befasst war, erfolgte auch die Kandidatenauswahl im Plenum. Im Rahmen der Verkleinerung des Aufsichtsrats wurde der Personalausschuss, der auch die Funktion des Nominierungsausschusses wahrgenommen hatte, aus Effizienzgründen mit Wirkung zum 19. Juli 2023 beendet.

Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder 2023, G. 17 DCGK

Nach der Empfehlung in G. 17. DCGK soll bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Mai 2023 wird lediglich der Vorsitz im Prüfungsausschuss vergütet, um insbesondere den Ansprüchen an diese Tätigkeit im Aufsichtsrat gerecht zu werden. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine Vergütung; der Auslagenersatz bleibt hiervon unberührt.

Die Gewährung einer festen (und nicht variablen) Vergütung ausschließlich an den oder die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses gewährleistet dabei, dass insbesondere der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates die Kontroll- und Beratungsfunktion unabhängig ausüben kann. Durch die Nicht-Gewährung einer Vergütung wird darüber hinaus gewährleistet, dass sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Tätigkeit losgelöst vom kurzfristigen Erfolg von alstria ausüben können. So kann der Aufsichtsrat sich vor allem auf seine Tätigkeit im Hinblick auf die langfristige Entwicklung von alstria konzentrieren.

Das Vergütungsniveau für den Vorsitz im Prüfungsausschuss trägt der Funktion und dem Verantwortungsbereich Rechnung und steht in angemessenem Verhältnis zur Situation von alstria. Vor allem wird der größere Zeitaufwand des oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und die erhöhten fachlichen Anforderungen an diese/n angemessen berücksichtigt.

Hamburg, den 27. Februar 2024

Brad Hyler

Olivier Elamine

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorsitzender des Vorstands

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Alstria Office REIT-AG published this content on 11 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 21 March 2024 08:48:02 UTC.