Gegenantrag Nr. 2 der Arnz FLOTT GmbH, Remscheid,

Bekanntmachung

Nachfolgend finden Sie den zugänglich zu machenden Antrag eines Aktionärs (Gegenantrag gemäß § 126 Absatz 1 AktG) zu Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Alexanderwerk AG am 1. Juli 2021. Der Antrag wurde von uns unverändert in das Internet eingestellt.

Wenn Sie sich dem Antrag des Aktionärs anschließen wollen, stimmen Sie bitte bei Tagesordnungspunkt 6, auf den sich der Gegenantrag bezieht, mit "Nein".

Aktionärsantrag/-anträge

1. Tagesordnungspunkt 6

Die Arnz FLOTT GmbH widerspricht dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern) und stellt folgenden Gegenantrag.

1.1 Gegenantrag

§ 17 Die Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

"Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält neben Ersatz seiner Auslage, eine jährliche Grundvergütung in Höhe von Euro 12.500. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine Grundvergütung in Höhe von Euro 25.000, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine Grundvergütung in Höhe von Euro 18.750. Bezieht sich die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds nicht auf ein volles Kalenderjahr, so wird die Vergütung zeitanteilig gezahlt. Zusätzlich zur Grundvergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für jede Teilnehme an einer ordentlichen oder außerordentlichen Aufsichtsratssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von Euro 1.250."

1.2 Begründung

Dieser Gegenantrag zielt darauf ab, die aktuell gültigen Relationen bei der Grundvergütung beizubehalten. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 2-fach, bzw. der Stellvertreter das 1 ½ fache der jährlichen Grundvergütung.

Remscheid, 16. Juni 2021

Der Vorstand

Attachments

  • Original document
  • Permalink

Disclaimer

Alexanderwerk AG published this content on 18 June 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 18 June 2021 13:16:01 UTC.