Aleafia Health Inc. (TSX:AH) gab bekannt, dass das Unternehmen eine Änderung der Bedingungen des Darlehensvertrags mit NE SPC II LP (oNE SPCo) vom 24. Dezember 2021 und in der zuvor durch Vereinbarungen vom 28. März 2022 und 17. Juni 2022 geänderten Fassung (der oDarlehensvertrago) abgeschlossen hat. Im Zusammenhang mit der Änderung und im Vorgriff auf den Stichtag 31. Mai 2023 haben desinteressierte Mitglieder des Board of Directors des Unternehmens (das oCommitteeo) einen strategischen Überprüfungsprozess (der oStrategic Review Processo) eingeleitet, um potenzielle strategische Alternativen zu untersuchen und zu bewerten, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen könnten, mit dem Ziel, den Wert für die Aktionäre von Aleafia Health (die oAktionäreo) und andere Stakeholder des Unternehmens zu maximieren. Diese Alternativen können unter anderem die Refinanzierung der Verschuldung im Rahmen des Darlehensvertrags, den Verkauf aller oder eines Teils der Vermögenswerte des Unternehmens, den Verkauf aller oder eines Teils der Stammaktien des Unternehmens, einen Unternehmenszusammenschluss, neue Fremd- oder Eigenkapitalfinanzierungen oder Refinanzierungen, eine strategische Investition in das Unternehmen oder andere strategische Transaktionsstrukturen (jeweils eine oPotenzielle Transaktiono) umfassen.

Das Komitee leitet den Prozess und wird alle Interessensbekundungen im Zusammenhang mit einer potenziellen Transaktion verwalten und mit professionellen Beratern zusammenarbeiten, um die Fairness einer potenziellen Transaktion gegenüber den Aktionären und anderen Stakeholdern zu bewerten und dem Vorstand Empfehlungen in Bezug auf alle diese Angelegenheiten zu geben. Zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung sind noch keine Entscheidungen in Bezug auf eine bestimmte potenzielle Transaktion getroffen worden und es gibt keine Zusicherung, dass eine potenzielle Transaktion bis zum 31. Mai 2023 oder überhaupt zustande kommt. Das Unternehmen beabsichtigt nicht, sich weiter zum strategischen Überprüfungsprozess zu äußern, es sei denn, es stellt fest, dass eine zusätzliche Offenlegung unter den gegebenen Umständen und in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen angemessen ist.