DGAP-Ad-hoc: AKASOL AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out 
AKASOL AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out 
2021-08-03 / 10:26 CET/CEST 
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 
AKASOL AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out 
Darmstadt, 03.08.2021 - Dem Vorstand der AKASOL AG ("AKASOL"; ISIN DE000A2JNWZ9) ist gestern das förmliche Verlangen 
der ABBA BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main ("ABBA BidCo") nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung 
mit §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AKASOL 
auf die ABBA BidCo in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im 
Zusammenhang mit einer Verschmelzung der AKASOL auf die ABBA BidCo durch Aufnahme (sog. verschmelzungsrechtlicher 
Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die 
Hauptversammlung der AKASOL über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AKASOL auf die ABBA BidCo 
beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im 
Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AKASOL als übertragendem Rechtsträger 
erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die ABBA BidCo den übrigen Aktionären der AKASOL für die 
Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die ABBA BidCo zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. 
Die ABBA BidCo hält nach eigenen Angaben 5.634.459 Aktien der AKASOL. Dies entspricht einem Anteil von rund 92,94 
Prozent am Grundkapital der AKASOL. Die ABBA BidCo ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 
UmwG. 
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der 
Hauptversammlung der AKASOL und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister 
des Sitzes der AKASOL bzw. der ABBA BidCo ab. 
Die AKASOL wird den verlangten Übertragungsbeschluss auf die Tagesordnung der nächsten außerordentlichen 
Hauptversammlung setzen. 
Kontakt Investor Relations: 
cometis AG 
Georg Grießmann 
Telefon: +49 (0) 611 205855 - 61 
E-Mail: griessmann@cometis.de 
Kontakt Unternehmenskommunikation: 
AKASOL AG 
Morvyn Lipinski 
Telefon: +49 (0) 6151 800500 - 440 
E-Mail: morvyn.lipinski@akasol.com 
Über AKASOL: 
AKASOL ist ein führender deutscher Entwickler und Hersteller von Hochenergie- und 
Hochleistungs-Lithium-Ionen-Batteriesystemen für Busse, Nutzfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Industriefahrzeuge, Schiffe 
und Boote sowie Anbieter von Komplettlösungen. Mit 30 Jahren Erfahrung ist AKASOL ein Pionier in der Entwicklung und 
Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriesystemen für kommerzielle Anwendungen. Die Aktien der AKASOL AG werden seit dem 
29. Juni 2018 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. 
 
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2021-08-03 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/ 
Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  AKASOL AG 
              Kleyerstraße 20 
              64295 Darmstadt 
              Deutschland 
Telefon:      +49 6151/800 500 
E-Mail:       info@akasol.com 
Internet:     www.akasol.com 
ISIN:         DE000A2JNWZ9 
WKN:          A2JNWZ 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
              Stuttgart, Tradegate Exchange 
EQS News ID:  1223579 
 
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August 03, 2021 04:27 ET (08:27 GMT)