Indiens oberstes Gericht weist SEBI an, die verbleibenden Ermittlungen gegen die Adani Group innerhalb von drei Monaten abzuschließen
Am 03. Januar 2024 um 06:26 Uhr
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* INDIENS OBERSTES GERICHT BEGINNT MIT DER URTEILSVERKÜNDUNG ZUR UNTERSUCHUNG DER MARKTAUFSICHTSBEHÖRDE GEGEN DIE ADANI GROUP
* INDIENS OBERSTES GERICHT: ES WURDEN KEINE STICHHALTIGEN GRÜNDE FÜR DIE SEBI VORGEBRACHT, IHRE REGELN FÜR OFFSHORE-FONDS UND DIE OFFENLEGUNGSREGELN ZU ÄNDERN
* INDIENS OBERSTES GERICHT: FAKTEN RECHTFERTIGEN NICHT DIE ÜBERTRAGUNG DER UNTERSUCHUNG VON SEBI
* INDIEN OBERSTES GERICHT: WEISEN SIE SEBI AN, DIE VERBLEIBENDEN UNTERSUCHUNGEN ZUR ADANI GROUP ZÜGIG UND VORZUGSWEISE INNERHALB VON DREI MONATEN ABZUSCHLIESSEN
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Adani Green Energy Limited (AGEL) ist eine in Indien ansässige Holdinggesellschaft. Das Unternehmen ist in der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und anderen damit verbundenen Aktivitäten tätig. Das Unternehmen entwickelt, baut, besitzt, betreibt und wartet netzgekoppelte Solarkraftwerke, Windkraftanlagen, Hybridprojekte und Solarparks. Das Unternehmen bedient Märkte auf lokaler, bundesstaatlicher und nationaler Ebene mit etwa 91 Standorten in verschiedenen indischen Bundesstaaten. Die Stromprojekte des Unternehmens befinden sich in Gujarat, Punjab, Rajasthan, Maharashtra, Karnataka, Tamil Nadu, Andhra Pradesh, Telangana, Chhattisgarh, Madhya Pradesh und Uttar Pradesh. Seine Windkraftanlagen befinden sich in Madhya Pradesh und Gujarat. Das Unternehmen verkauft zusammen mit seinen Tochtergesellschaften den aus diesen Projekten erzeugten Strom im Rahmen von langfristigen Stromabnahmeverträgen (PPA) und auf Handelsbasis.