Emmenbrücke (awp) - Die Industriegruppe Accu Holding darf den Bericht zum Geschäftsjahr 2015 zu einem späteren Zeitpunkt einreichen. Die SIX Exchange Regulation hat das Gesuch um eine zweite Fristerstreckung bewilligt, wie die Gruppe am Dienstag mitteilt. Die neue Deadline ist nun der 29. Juli 2016. Wird der Bericht bis dahin nicht publiziert, behält sich die Behörde vor, den Handel mit Accu-Aktien allenfalls vorübergehend einzustellen.

Accu begründet die zweite Fristerstreckung weiterhin mit dem Untersuchungsverfahren der Staatsanwaltschaft Zürich gegen den zurückgetretenen Chef und Verwaltungsratspräsidenten Marco Marchetti. Die in der Zwischenzeit erfolgte Einsichtnahme in die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Dokumente und Unterlagen sei entgegen den Erwartungen erst ab dem 12. Mai 2016 möglich gewesen, heisst es weiter.

Dabei habe es sich gezeigt, dass der ursprünglich geschätzte Aufwand von rund vier Wochen für die Prüfung der fehlenden Dokumente sowie die weiteren zwei Wochen für den Abschluss der Arbeiten durch die Revisionsstelle, nicht ausreichen werde. Schliesslich bedürfe ein Teil der Dokumente einer weitergehenden vertieften Abklärung, schreibt Accu.

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