Neue Regeln für Schadenersatzklagen könnten Lkw-Kartell treffen
Am 24. Juli 2016 um 12:42 Uhr
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BERLIN (dpa-AFX) - Für die Mitglieder des europaweiten Lkw-Kartells könnte neben den Rekordgeldbußen auch eine geplante Gesetzesänderung unangenehm werden. Bis Ende Dezember muss eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, nach der Kartell-Geschädigte einfacher Schadenersatz bekommen könnten. Betroffenen Unternehmen soll etwa ein Recht auf Akteneinsicht gewährt werden. "Häufig können Unternehmen nur schwer beweisen, dass gerade sie Opfer eines Kartells sind und in welcher Höhe sie einen Schaden erlitten haben", sagt der Würzburger Kartellrechtler Florian Bien. Da helfe die Änderung.
Daneben soll die gesetzliche Vermutung aufgestellt werden, dass Preisabsprachen einen Schaden verursacht haben. Die Mitglieder des Kartells müssen das Gegenteil beweisen, bisher war es andersherum. Ein erster Umsetzungs-Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums liegt seit Anfang Juli vor. Die neuen Regeln wären nach Inkrafttreten auch auf laufende Schadenersatzklagen wegen des Lkw-Kartells um Daimler , Iveco, DAF und Volvo /Renault anwendbar./cko/DP/zb
AB Volvo ist der führende europäische Lkw-Hersteller und weltweit die Nr. 3. Der Nettoumsatz verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Geschäftsbereiche: - Verkauf von Lkw (66,3%): 246.272 verkaufte Fahrzeuge im Jahr 2023 (Namen Volvo, Renault, Eicher und Mack); - Verkauf von Baumaschinen (18,7%): Bagger, Lader, Baggerlader, Hydraulikschaufeln, Grader, Muldenkipper usw.; - Finanzdienstleistungen (4,3%); - Verkauf von Bussen und Fahrgestellen (4%): weltweit die Nr. 2 unter den Herstellern; - Verkauf von Teilen, Steuerungssystemen und Schiffs- und Industriemotoren (3,7%): für Handels- und Kreuzfahrtschiffe und für industrielle Anwendungen (Bewässerungsanlagen, Hubwagen, elektrische Generatoren usw.); - Sonstiges (3%). Der Nettoumsatz verteilt sich geographisch wie folgt: Europa (42,8%), Nordamerika (29,8%), Asien (12%), Südamerika (8,9%), Afrika und Ozeanien (6,5%).