BERLIN (dpa-AFX) - Für die Mitglieder des europaweiten Lkw-Kartells könnte neben den Rekordgeldbußen auch eine geplante Gesetzesänderung unangenehm werden. Bis Ende Dezember muss eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, nach der Kartell-Geschädigte einfacher Schadenersatz bekommen könnten. Betroffenen Unternehmen soll etwa ein Recht auf Akteneinsicht gewährt werden. "Häufig können Unternehmen nur schwer beweisen, dass gerade sie Opfer eines Kartells sind und in welcher Höhe sie einen Schaden erlitten haben", sagt der Würzburger Kartellrechtler Florian Bien. Da helfe die Änderung.

Daneben soll die gesetzliche Vermutung aufgestellt werden, dass Preisabsprachen einen Schaden verursacht haben. Die Mitglieder des Kartells müssen das Gegenteil beweisen, bisher war es andersherum. Ein erster Umsetzungs-Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums liegt seit Anfang Juli vor. Die neuen Regeln wären nach Inkrafttreten auch auf laufende Schadenersatzklagen wegen des Lkw-Kartells um Daimler , Iveco, DAF und Volvo /Renault anwendbar./cko/DP/zb