Singen, 27. Januar 2016

Strafverfahren wegen Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung eingeleitet

Zöllner des Hauptzollamts Singen sind am Grenzübergang Konstanz-Autobahn bei der Einfuhr eines Segelboots auf eine zu niedrig ausgestellte Rechnung gestoßen.

Ein 81-jähriger Mann aus Norddeutschland wollte am Zollamt Konstanz-Autobahn ein in der Schweiz erworbenes Segelboot zur Einfuhr nach Deutschland abfertigen. Die zur Berechnung der Einfuhrabgaben vorgelegte Rechnung über 11.000 Euro kam den Zöllnern jedoch auffallend niedrig vor. Eine diesbezügliche Recherche ergab, dass vergleichbare Boote rund 10.000 Euro teurer gehandelt werden.

Auf Vorhalt gab der Mann an, durch geschicktes Verhandeln gegenüber der verkaufenden Schweizer Bootswerft diesen günstigen Preis erzielt zu haben. Als Beweis wollte er den Beamten den entsprechenden E-Mail-Schriftverkehr mit der Bootswerft zeigen, der über sein Smartphone aufgerufen werden konnte.
Doch dort fanden die Beamten stattdessen eine vertragliche Vereinbarung, welche besagte, dass ein Teilbetrag von 11.000 Euro vorweg überwiesen werden sollte und weitere 7.000 Euro in bar bei Abholung des Bootes fällig seien.

Schlussendlich räumte der Mann ein, dass der Kaufpreis des Bootes 18.000 Euro betragen habe. Gegen ihn wurde deshalb ein Strafverfahren wegen Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung eingeleitet. Neben den fälligen Einfuhrabgaben hat er deshalb zusätzlich mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Anschließend konnte der Mann seine Heimreise - mit seinem Segelboot - fortsetzen.

nach oben

Zollverwaltung veröffentlichte diesen Inhalt am 27 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 27 Januar 2016 14:32:07 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2016/z89_boot_si.html;jsessionid=E65974AC60BD6743A2FFFE1AA8D39410.live0481?nn=20202