Coronabedingt geschlossen: Kinos in der Krise

Foto: Ulrich Weichert/BKM

Corona-Hilfen der BundesregierungWeitere Hilfen für Soloselbständige, Künstler und Kreative

Aktuelle Informationen zu denÜberbrückungshilfen I-III, derÜberbrückungshilfe III Plus, derNeustarthilfe undNeustarthilfe Plus sowie zu denNovember- und Dezemberhilfen, praxisnahe FAQ sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite 'Corona-Hilfen der Bundesregierung'.

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Hier erhalten Sie weitere Informationen und Links zu Hilfsangeboten, die sich auch an Künstlerinnen und Künstler, Kreative und die Kulturwirtschaft richten:

Härtefallhilfen

Die Härtefallhilfen unterstützen in besonderen Einzelfällen Unternehmen und Soloselbständige, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind. Sie richten sich speziell an Unternehmen und Soloselbständige, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen (wie zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe) nicht greifen. Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält. Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite zu den Härtefallhilfen.

Kurzarbeitergeld

Seit März 2020 sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit so erleichtert, dass alle Unternehmen und die Beschäftigten, die von der Corona-Krise betroffen sind, schnelle und wirkungsvolle Unterstützung bekommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Informationen für Arbeitnehmer.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Die Regelungen gelten bis zum 31. März 2021. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Von Montag bis Freitag können Sie außerdem in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Service-Hotline für Selbstständige unter der Rufnummer 0800 4555521 (gebührenfrei) kontaktieren.

Liquiditätshilfen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, indem sie die kurzfristige Versorgung mit Liquidität erleichtert. Auch Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Weitere Informationen finden Sie unter dem PunktKredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen.

Welche steuerlichen Hilfen sind vorgesehen?

Um Betroffene in der Krise zu unterstützen, greifen verschiedene steuerliche Erleichterungen. Hierzu zählen z.B. Liquiditätshilfen, Stundung von Steuerzahlungen, Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen sowie die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was ändert sich im Insolvenzrecht?

Die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen wurde zunächst bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Weiterführende Informationen zu den Gesetzesänderungen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.

Was gilt für gewerbliche Miete?

Mit einer Gesetzesänderung vom 31.Dezember 2020 wurde die Verhandlungsposition von gewerblichen Mieterinnen und Mietern gestärkt und gleichzeitig an die Verhandlungsbereitschaft der Parteien appelliert. Das gilt explizit auch für die Miete von Kultureinrichtungen. Die Gesetzesänderung stellt klar, dass die Regelungen zur Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) in der besonderen Situation der COVID-19-Pandemie grundsätzlich anwendbar sind. Inwieweit eine Anpassung etwa der Miethöhe in Betracht kommt, hängt weiterhin vom Einzelfall ab. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.

Informationen des Bundesjustizministeriums zum Schutz für Mieterinnen und Mieter finden Sie hier.

Was gilt für die Künstlersozialversicherung?

Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Bis Ende 2021 können sie durch die 'Corona-Sonderregelung' monatlich bis zu 1.300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen. Die Regelung gilt seit dem 23. Juli und stellt sicher, dass ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung nicht infolge der Covid-19-Pandemie verloren geht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wo finde ich Informationen über Hilfsangebote der Bundesländer?

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Welche Hilfsangebote gibt es auf europäischer Ebene?

Auf der Webseite der EU-Kommissionfinden Sie Informationen auf Englisch über unterstützende Maßnahmen für den Kultur- und Kreativsektor auf EU-Ebene. Dort informiert die EU-Kommission auch über die Auswirkungen von Corona auf das Förderprogramm 'Kreatives Europa'.

Mittwoch, 4. August 2021
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  • Coronavirus
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German Federal Government published this content on 03 August 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 05 August 2021 07:35:06 UTC.