BERLIN (dpa-AFX) - Die geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende, die keine Unterstützung vom Partner bekommen, stößt auf breite Zustimmung. Allerdings wurden am Dienstag erneut Bedenken zur Finanzierung laut.

Der Deutsche Städtetag fordert eine Überprüfung des Kompromisses von Bund und Ländern nach einem Jahr. Denn derzeit lasse sich nicht beurteilen, ob die neuen Regelungen für die Kommunen zusätzliche Kosten verursachten, sagte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Helmut Dedy, der dpa. Kinderschutzverbände begrüßten die Einigung.

Die Kommunen wurden bei den Verhandlungen durch die Länder vertreten. Der Städtetag begrüßte, dass der Beginn der Neuregelung nun um ein halbes Jahr auf den 1. Juli verschoben wird. Die Kommunen erhielten so einen Vorlauf, um die Auszahlung der Leistungen organisatorisch und personell vorzubereiten, argumentierte Dedy.

Wie bisher schon geplant soll das Alter, bis zu dem der Staat für den Unterhalt aufkommt, wenn der Partner nicht oder nicht genügend bezahlt, von derzeit 12 auf 18 Jahre angehoben werden. Zudem soll die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre wegfallen. Die Sätze sollen je nach Alter zwischen 152 und 268 Euro monatlich liegen.

Um die Finanzierung wurde bis zuletzt gestritten. Nun kommt der Bund zu 40 Prozent für den Unterhaltsvorschuss auf, die Länder zu 60 Prozent. Bisher war das Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel. Die Reform kostet jährlich 350 Millionen Euro, erläuterte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD).

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren, die Alleinerziehenden und ihren Kindern aus der Armut helfen. Laut Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann hätte sich das Kinderhilfswerk zudem eine rückwirkende Vereinbarung zu 1. Januar gewünscht. Auch die Deutsche Kinderhilfe kritisierte das verzögerte Inkrafttreten.

Kritisch sieht das Kinderhilfswerk auch die Vereinbarung, dass der Anspruch für ältere Kinder nur wirksam wird, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Verbesserungen sollte es auch bei der Anrechnung des Kindergeldes geben.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) erklärte: "Diese Entscheidung ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Bekämpfung der Kinderarmut im Land." Bayerns Familienministerin Emilia Müller (CSU) kritisierte, die Einkommensgrenze von 600 Euro helfe vielen Alleinerziehenden nicht weiter. Bayern hätte sich von Bundesfamilienministerin Schwesig mehr erwartet.

Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Marcus Weinberg, unterstellte indirekt, dass die Reform nicht klug vorbereitet worden sei und die Länder lange zögerten, Verantwortung zu übernehmen./rm/DP/tos