Japan entspricht dem Profil der Staaten, mit denen der Bundesrat den AIA einführen will. Aufgrund der guten wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit der Schweiz, den transparenten Regulierungsprogrammen bei steuerlichen Selbstanzeigen, des für die spezifischen Steuerbelange angemessenen Vertraulichkeits- und Datensicherheitsniveaus und der Diskussion des Themas Marktzutritt im Rahmen des etablierten Finanzdialogs erfüllt Japan die Kriterien, die der Bundesrat in den Verhandlungsmandaten vom 8. Oktober 2014 festgelegt hat. Die Schweiz hat bereits mit mehreren Ländern eine solche gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Mit der EU wurde ein Abkommen über die Einführung des AIA abgeschlossen.

Rechtlich wird der automatische Informationsaustausch gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) umgesetzt. Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch. Bisher haben sich fast 100 Staaten zur Übernahme des Standards und zum ersten Informationsaustausch auf dieser Basis ab 2017 oder 2018 bekannt.

Die für 2017 geplante Einführung des AIA mit Japan mit einem ersten Austausch ab 2018 wird generell dazu beitragen, die Position der Schweiz auf internationaler Ebene zu stärken. Durch die Einführung des AIA mit Japan kann die Schweiz zudem mit einem bedeutenden Mitglied der G20 ihre steuerliche Zusammenarbeit intensivieren.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, nach der Unterzeichnung mit Japan eine Vernehmlassung zur Einführung des AIA zu eröffnen. Anschliessend werden die entsprechenden Bundesbeschlüsse den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

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