27.01.2016

Erhöhung der Abfallgebühren und der Grundsteuer zum 01. Januar 2016

Am 01. Januar 2016 ist die neue Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Freising in Kraft getreten. Der Stadtrat hat zum gleichen Zeitpunkt die Hebesätze der Grundsteuer A und B in der Stadt Freising erhöht. Die Stadt Freising weist darauf hin, dass voraussichtlich ab Mitte Februar 2016 neue Grundabgabenbescheide an die Eigentümer/-innen versandt werden.

Abfalltonnen/Jahresgebühr

neu

alt

Restmülltonne 120 l

140,40 €

126,00 €

Restmülltonne 240 l

280,80 €

252,00 €

Restmüllcontainer 1,1 m³
(Leihbehälter)

1.287,00 €

1.155,00 €

Restmüllcontainer 1,1 m³
(Eigentumsbehälter)

1.234,92 €

1.102,92 €

Biotonne 120 l

66,60 €

60,00 €

Biotonne 240 l

133,20 €

120,00 €

Grundsteuerhebesätze
A und B

neu

alt

a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A)

350

310

b) für alle anderen Grundstücke (B)

360

320

Die Grundabgaben sind zu den im Bescheid genannten Terminen zu entrichten.

Um den Bürger/-innen die Bezahlung der Steuern und Gebühren zu erleichtern, kann eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftformular) auf der Homepage der Stadt Freising heruntergeladen werden: SEPA-Lastschriftmandat.

Die Bürger/-innen, die bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen nichts veranlassen.

Stadt Freising veröffentlichte diesen Inhalt am 27 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 27 Januar 2016 10:43:27 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.freising.de/service/archiv/specialdetail/?tx_ttnews[tt_news]=10643&cHash=06e651af34d03c8b774eb80e37c22429