BERN (dpa-AFX) - Seit Mitternacht sind in der Schweiz die meisten Corona-Schutzmaßnahmen gefallen. Die seit Sommer 2020 fast überall geltende Maskenpflicht in Geschäften und Innenräumen wurde aufgehoben. Seit Donnerstag wird auch nirgendwo mehr für den Zutritt ein Nachweis über eine Impfung oder Genesung verlangt. Das gilt auch bei der Einreise aus dem Ausland. Einzig in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr besteht vorerst weiter Maskenpflicht. Mancherorts galten aber noch kantonale Vorschriften.

Nicht alle Betriebe machten von den neuen Freiheiten sofort Gebrauch. In manchen Cafés und Restaurants trug zumindest das Personal am Donnerstagmorgen weiter Maske. Auch das Opernhaus Zürich behält die Maskenpflicht vorerst bei. Damit werde dem Sicherheitsbedürfnis des Publikums Rechnung getragen, teilte das Haus mit.

Im Parlament in Bern galt am Donnerstag wieder freier Zutritt ohne Maske. Die Plexiglaswände zwischen den Sitzen der Abgeordneten wurden abgebaut. Auch die Verantwortlichen der Basler Fasnacht, die vom 7. bis 9. März gefeiert wird, lockerten sofort ihre Vorschriften. Die Restaurants und Kellerbetriebe, in denen traditionell gefeiert wird, dürfen wie vor der Pandemie während der ganzen Fasnacht geöffnet sein. 2020 und 2021 war das Volksfest wegen der Pandemie ausgefallen./oe/DP/eas