Kann man alte Lebens- und Rentenversicherungen zu Geld machen?
   Vaduz, Liechtenstein (ots) - Die Rückabwicklung alter 
Versicherungsverträge bringt mehr Geld als viele Menschen denken.

   Viele Vorsorgeversicherungen können mit Gewinn rückabgewickelt 
werden. Die Internationale Verbraucher Anstalt-IVA aus Vaduz, hat 
sich darauf spezialisiert, dieses Verbraucherrecht für ihre Kunden 
erfolgreich durchzusetzen. Dabei geht es um abgewickelte bzw. 
abzuwickelnde Lebens- und Rentenversicherungen sowie Bausparverträge.
In mehreren Urteilen aus den Jahren 2013 bis 2015 haben der 
Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) 
entschieden, dass Verträge die zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 
abgeschlossen wurden, zeitlich unbefristet widerrufen werden können. 
Der Widerspruch kann auch dann noch erklärt werden, wenn ein Vertrag 
stillgelegt ist oder, wie in einem vom BGH entschiedenen Fall, 
bereits gekündigt wurde.

   Voraussetzung für einen Widerruf ist, dass der Versicherungsantrag
oder der Versicherungsschein keine Information über das Recht zum 
Widerspruch enthält, oder die Widerspruchsbelehrung nicht den 
strengen inhaltlichen und formellen gesetzlichen Anforderungen 
entspricht. Das ist beispielsweise schon dann der Fall, wenn eine 
Widerspruchsbelehrung nicht "drucktechnisch deutlich hervorgehoben" 
ist, oder nicht korrekt über den Beginn der Widerspruchsfrist 
informiert. So wurden schon zahlreiche Widerspruchsbelehrungen von 
verschiedenen Versicherungsgesellschaften wie der Allianz, Ergo, 
Aachener Münchener oder der Nürnberger vom Bundesgerichtshof als 
nicht ordnungsgemäß beurteilt.

   Ein Widerspruch, der sich dank Nutzungsentschädigung richtig 
lohnen kann

   Für Millionen Versicherungskunden kann sich laut Stiftung 
Warentest eine Rückabwicklung von Lebens- oder Rentenversicherungen 
lohnen. Das Magazin "Finanztest" berichtete, dass bei fehlerhaften 
Widerspruchsbelehrungen in den Verträgen, selbst lange nach 
Vertragsende, oft noch hohe Nachzahlungen möglich seien. Denn laut 
einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs müssen Gesellschaften 
deren Verträge widersprochen werden, nicht nur die gezahlten Beiträge
erstatten, auch Abschluss- und Verwaltungskosten müssen ebenso wie 
Ratenzahlungszuschläge vollständig zurückbezahlt werden. Darüber 
hinaus kann der Versicherungskunde die Zinsen, die die 
Versicherungsgesellschaft mit seinen Beiträgen erwirtschaftet hat, 
als sogenannten Nutzungsersatz verlangen.

   Mit der IVA in drei einfachen Schritten zur Rückerstattung

   Um diese Verbraucherrechte gegenüber der Versicherung 
durchzusetzen, möchte die IVA ihren Kunden zur Seite stehen. Dazu 
werden zunächst die gesamten Versicherungsunterlagen geprüft. Nach 
erfolgreicher Prüfung kann der Kunde dann die Anwälte beauftragen den
Versicherungsvertrag zu widerrufen. Mit einem wirksamen Widerspruch 
Ihrer Lebensversicherung lösen Sie das Versicherungsverhältnis auf 
und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Kosten und auf die 
Herausgabe der gezogenen Nutzungen. Sie bekommen Ihre Rückerstattung,
die IVA erhält eine anteilige Erfolgsprämie von 23,8%.

   Dr. Walter Schautz, Geschäftsführer der Internationalen 
Verbraucher Anstalt, geht davon aus, dass in Deutschland zwischen 60 
und 80 Prozent aller abgeschlossenen kapitalbildenden Lebens- und 
Rentenversicherungen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in den 
Unterlagen oder Versicherungspolicen enthalten. Die 
Verbraucherzentrale Hamburg schätzt, dass das bis zu 24 Millionen 
Versicherungsverträge betrifft.

   Versicherungsnehmer sollten die Chance nutzen, die ihnen durch die
höchstrichterlichen Urteile entstand sind. Es können durch die IVA 
Vorsorgeverträge geprüft werden und das Geld in vielen Fällen von der
Versicherung zurückgeholt werden.

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