Kann man alte Lebens- und Rentenversicherungen zu Geld machen?
Vaduz, Liechtenstein (ots) - Die Rückabwicklung alter
Versicherungsverträge bringt mehr Geld als viele Menschen denken.
Viele Vorsorgeversicherungen können mit Gewinn rückabgewickelt
werden. Die Internationale Verbraucher Anstalt-IVA aus Vaduz, hat
sich darauf spezialisiert, dieses Verbraucherrecht für ihre Kunden
erfolgreich durchzusetzen. Dabei geht es um abgewickelte bzw.
abzuwickelnde Lebens- und Rentenversicherungen sowie Bausparverträge.
In mehreren Urteilen aus den Jahren 2013 bis 2015 haben der
Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH)
entschieden, dass Verträge die zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007
abgeschlossen wurden, zeitlich unbefristet widerrufen werden können.
Der Widerspruch kann auch dann noch erklärt werden, wenn ein Vertrag
stillgelegt ist oder, wie in einem vom BGH entschiedenen Fall,
bereits gekündigt wurde.
Voraussetzung für einen Widerruf ist, dass der Versicherungsantrag
oder der Versicherungsschein keine Information über das Recht zum
Widerspruch enthält, oder die Widerspruchsbelehrung nicht den
strengen inhaltlichen und formellen gesetzlichen Anforderungen
entspricht. Das ist beispielsweise schon dann der Fall, wenn eine
Widerspruchsbelehrung nicht "drucktechnisch deutlich hervorgehoben"
ist, oder nicht korrekt über den Beginn der Widerspruchsfrist
informiert. So wurden schon zahlreiche Widerspruchsbelehrungen von
verschiedenen Versicherungsgesellschaften wie der Allianz, Ergo,
Aachener Münchener oder der Nürnberger vom Bundesgerichtshof als
nicht ordnungsgemäß beurteilt.
Ein Widerspruch, der sich dank Nutzungsentschädigung richtig
lohnen kann
Für Millionen Versicherungskunden kann sich laut Stiftung
Warentest eine Rückabwicklung von Lebens- oder Rentenversicherungen
lohnen. Das Magazin "Finanztest" berichtete, dass bei fehlerhaften
Widerspruchsbelehrungen in den Verträgen, selbst lange nach
Vertragsende, oft noch hohe Nachzahlungen möglich seien. Denn laut
einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs müssen Gesellschaften
deren Verträge widersprochen werden, nicht nur die gezahlten Beiträge
erstatten, auch Abschluss- und Verwaltungskosten müssen ebenso wie
Ratenzahlungszuschläge vollständig zurückbezahlt werden. Darüber
hinaus kann der Versicherungskunde die Zinsen, die die
Versicherungsgesellschaft mit seinen Beiträgen erwirtschaftet hat,
als sogenannten Nutzungsersatz verlangen.
Mit der IVA in drei einfachen Schritten zur Rückerstattung
Um diese Verbraucherrechte gegenüber der Versicherung
durchzusetzen, möchte die IVA ihren Kunden zur Seite stehen. Dazu
werden zunächst die gesamten Versicherungsunterlagen geprüft. Nach
erfolgreicher Prüfung kann der Kunde dann die Anwälte beauftragen den
Versicherungsvertrag zu widerrufen. Mit einem wirksamen Widerspruch
Ihrer Lebensversicherung lösen Sie das Versicherungsverhältnis auf
und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Kosten und auf die
Herausgabe der gezogenen Nutzungen. Sie bekommen Ihre Rückerstattung,
die IVA erhält eine anteilige Erfolgsprämie von 23,8%.
Dr. Walter Schautz, Geschäftsführer der Internationalen
Verbraucher Anstalt, geht davon aus, dass in Deutschland zwischen 60
und 80 Prozent aller abgeschlossenen kapitalbildenden Lebens- und
Rentenversicherungen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in den
Unterlagen oder Versicherungspolicen enthalten. Die
Verbraucherzentrale Hamburg schätzt, dass das bis zu 24 Millionen
Versicherungsverträge betrifft.
Versicherungsnehmer sollten die Chance nutzen, die ihnen durch die
höchstrichterlichen Urteile entstand sind. Es können durch die IVA
Vorsorgeverträge geprüft werden und das Geld in vielen Fällen von der
Versicherung zurückgeholt werden.
OTS: IVA Internationale Verbraucher Anstalt
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/129289
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_129289.rss2
Pressekontakt:
IVA Internationale Verbraucher Anstalt
info@iva.li