Börsen-Zeitung: Hetzjagd, Kommentar zum Thema Cum-Ex von Bernd
Wittkowski
   Frankfurt (ots) - Mehrere Anbieter offener Immobilienfonds, so war
dieser Tage zu lesen, haben 2018 fällige Ausschüttungen auf das alte 
Jahr vorgezogen. Vielen Kleinanlegern hätten wegen der 
Investmentsteuerreform sonst Nachteile gedroht. Weil diese Einkünfte 
noch 2017 zugeflossen sind, wurden sie dem Zugriff des Fiskus 
entzogen.

   Wie ist dieses mutmaßlich kollusive Vorgehen von Fondsanbietern 
und Sparern (die haben die verfrühte Zahlung immerhin nicht abgelehnt
und den Zweck der Übung wohl durchschaut) zu werten? Kluge 
Steuergestaltung? Oder Trickserei, Betrug, Ausplündern des Staates, 
Sittenwidrigkeit mit der Folge von Nichtigkeit und 
Schadenersatzpflicht, Wirtschaftsverbrechen?

   Derart schweres Geschütz wird ja von vielen Politikern, berufenen 
und weniger berufenen Experten sowie etlichen Medien in Sachen Cum-ex
aufgefahren. Was dieser Vergleich soll? Er soll zeigen, dass die 
Abgrenzung zwischen salonfähigem Ausnutzen steuerrechtlicher 
Spielräume und potenziell kriminellem Handeln nicht nur bei 
Aktiengeschäften um den Dividendentermin ein schwieriges Unterfangen 
sein kann. Hier wie dort gibt es zwischen "eindeutig erlaubt" und 
"eindeutig verboten" eine breite Grauzone von Fallkonstellationen, 
bei denen sich trefflich über die Legalität streiten lässt - zumal 
dann, wenn eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch aussteht.

   Während eine klare Mehrheit der Meinungsbildner mit der 
"pfiffigen" Umgehung der Fondsbesteuerung zulasten des Fiskus - und 
damit zulasten der anderen Steuerzahler - kein Problem haben dürfte, 
findet gegen Banken, die unter Cum-ex-Generalverdacht gestellt sind, 
eine öffentliche Hetzjagd statt. Aktuell ist erneut M.M. Warburg in 
die Schusslinie geraten. Das Hamburger Bankhaus sieht sich als Opfer 
einer "medialen Rufmordkampagne".

   Tatsächlich scheint "Unschuldsvermutung" im Kontext mit dem 
"größten Steuerraub in der deutschen Geschichte", wie einst getitelt 
wurde, ein Fremdwort zu sein. Auf wackliger rechtlicher Basis wird 
vorverurteilt, dass sich die Balken biegen. Und wenn als 
"Betrugsschaden" - ohne dass es einen verurteilten Betrüger gäbe! - 
eine neue amtliche Zahl von 5,3 Mrd. Euro kursiert, verbreiten auch 
als seriös geltende Medien wie die "Tagesschau" locker-flockig, der 
Skandal sei "sehr viel größer" als bisher bekannt. Dabei hatten doch 
die Grünen schon immer gewusst, dem Staat seien 12 Mrd. Euro 
vorenthalten worden. Zu schweigen von den mindestens 31,8 Mrd. Euro, 
die an der Uni Mannheim "exklusiv" errechnet wurden. Aber vielleicht 
waren das ja alternative Fakten.

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