AUGSBURG/OSNABRÜCK (dpa-AFX) - Trotz der endgültigen Ablehnung einer Augsburger Verfassungsbeschwerde gegen die Zustände in den deutschen Pflegeheimen setzt der Sozialverband VdK weiter auf Karlsruhe. "Die vom VdK unterstützten Verfassungsbeschwerden von sieben Betroffenen gegen die Verletzungen der Grundrechte in deutschen Pflegeheimen sind nach wie vor beim Verfassungsgericht anhängig", sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag).

Der Augsburger Seniorenheimbetreiber Armin Rieger hatte zuvor berichtet, dass die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Dezember seine Beschwerde abgelehnt habe. Die Entscheidung kam nicht überraschend, da bereits 2014, als Rieger seine Beschwerde einreichte, die Richter ihre Bedenken geäußert hatten. Rieger wollte erreichen, dass der Staat dafür sorgt, dass es in den Heimen menschenwürdig zugeht - was seiner Meinung nach bislang nicht der Fall ist. Zu seinen Forderungen gehört, dass es mehr Personal und mehr Geld für Pflege geben muss./uvo/DP/fbr