Mit dem wachsenden Online-Handel gewinnt auch der grenzüberschreitende Handel an Bedeutung. Dabei darf aber nicht der faire Wettbewerb aus dem Blick geraten.

'Händler aus Nicht-EU-Ländern verkaufen über Online-Shops oder Online-Marktplätze direkt an den Verbraucher, ohne dass sie als Importeur auftreten und sich an auf dem deutschen Markt geltende Vorschriften halten müssen', so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Derzeit gebe es in der Praxis keine Möglichkeit, zu gewährleisten, dass die Nicht-EU-Händler sich an europäische und deutsche Vorschriften des Produktsicherheits-, Umwelt-, Gewährleistungs- und Steuerrechts halten.

'Hier muss die Politik nachsteuern. Ansonsten sind in Deutschland und der EU ansässige Händler mit den hierzulande strengen Regeln im Wettbewerb benachteiligt', so Tromp. Deshalb sollten zukünftig die sogenannten Fulfillment Center offiziell als Importeur der Produkte gelten. Fulfillment Center sind spezialisierte Logistikdienstleister, die die Ware nach der Bestellung beim Händler aus dem Ausland annehmen und an den Endkunden versenden. Damit wären diese dann für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich und haftbar.

HDE - Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. veröffentlichte diesen Inhalt am 27 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 27 Januar 2016 13:56:02 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/126173-online-handel-fulfillment-center-müssen-verantwortung-übernehmen