Regierung genehmigt Bericht und Antrag zur Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes (Abschaffung der Kindersubventionen)

28.01.2014

Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Januar 2014 den Bericht und Antrag zur Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes zu Handen des Landtags verabschiedet.

Der Hohe Landtag hat die Regierung im September 2013 beauftragt, eine Gesetzesvorlage zur Abschaffung der Kindersubvention im Bereich der Wohnbauförderung zu unterbreiten.

Der vorliegende Bericht und Antrag zur Abschaffung der Kindersubventionen im Wohnbauförderungsgesetz ist ein Teil des Massnahmenpaketes III. Die Gründe für die Abschaffung liegen zum einen darin, dass die Kindersubventionen mit dem eigentlichen Gesetzesziel der Eigentumsförderung wenig zu tun haben, und dass andererseits durch die Ausrichtung von Kindersubventionen ein gewisser Kreis von EinwohnerInnen in Bezug auf Familienförderung bevorteilt wird. Die Regierung schlägt vor, diese Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Bericht und Anträge) bezogen werden.

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