London Court of Appeal erklärt das für den UMTS-Standard kritische Mobilfunkpatent von
IPCom für rechtsgültig


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London Court of Appeal erklärt das für den UMTS-Standard kritische 
Mobilfunkpatent von IPCom für rechtsgültig 
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Source: Globenewswire

Mobilfunkpatent ist unerlässlich für UMTS-Netze
MÜNCHEN, 9. Jan. 2018 (GLOBE NEWSWIRE) -- IPCom, ein führendes
Patentlizenzierungsunternehmen mit einem globalen Portfolio von
Mobilfunkpatenten, gab heute bekannt, dass bereits im Jahr 2017 das London Court
of Appeal in seiner Entscheidung gegen den weltweit führenden Anbieter von
Mobiltelefonen, HTC, sowohl die Gültigkeit als auch die Verletzung des
europäischen Patents von IPCom für Mobilfunkanwendungen (EP 1 841 268) ("100A")
bestätigt hat. Die Bestätigung der Gültigkeit dieses kritischen Patents und
der
Verletzung durch HTC durch den Court of Appeal beweist den Wert und die Qualität
dieser Technologie für Mobilfunkunternehmen. Sollten die Parteien nicht in der
Lage sein, eine Einigung über die Bedingungen einer fairen, angemessenen und
nichtdiskriminierenden Lizenz (FRAND) zu erzielen, wird das Verfahren mit der
Schadensuntersuchungsphase fortgesetzt. Zusätzlich zum "100A"-Verfahren in
Großbritannien hat IPCom kürzlich im Rahmen seiner fortlaufenden Bemühungen,
seine Rechte am geistigen Eigentum zu schützen, eine Klage gegen HTC in
Deutschland wegen Verletzung von zwei weiteren IPCom-Patenten eingereicht.

"Wir freuen uns, dass das Gericht nach umfangreichen Untersuchungen und
Rechtsbehelfen festgestellt hat, dass der 100A für den UMTS-Standard gültig und
unerlässlich ist", sagte Bernhard Frohwitter, Managing Director und Mitgründer
von IPCom. "Dies ebnet endlich den Weg für die gesamte Branche, um mit einer
klaren, von den Gerichten vorgegebenen Richtung voranzuschreiten. Mit einem
Portfolio von über 1.150 relevanten oder essentiellen Patenten ist IPCom bereit,
sich mit allen Herstellern und Dienstleistern der Mobilfunkbranche intensiv
auseinanderzusetzen."

Das Erlangen dieser Bestätigung der Gültigkeit und der Verletzung war lang und
hart umkämpft, aber die Entscheidung des Court of Appeal stellt fest, dass 100A
wesentlich und zwingend notwendig für den UMTS-Standard ist. Bei diesem
speziellen Patent geht es darum, wie UMTS-Mobiltelefone den anfänglichen Zugang
zum Netz erhalten. Daher sollte sich jedes Unternehmen, das Netzwerke,
Mobiltelefone oder Geräte für die heutigen Mobilfunknetze entwickelt, mit IPCom
bezüglich dieses kritischen Elements und der Hunderte anderer relevanter Patente
für mobile Technologien im Portfolio des Unternehmens in Verbindung setzen.

IPCom arbeitet weiterhin mit allen Branchenteilnehmern zusammen, die Lizenzen zu
FRAND-Bedingungen erwerben möchten, wie sie von der Europäischen Kommission
festgelegt und an das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI)
weitergeleitet wurden. IPCom verfolgt die Politik, allen Marktteilnehmern, die
standardkonforme Produkte und Dienstleistungen implementieren, FRAND-Lizenzen
anzubieten, und tut dies bereits seit vielen Jahren gewissenhaft. Die
Bestätigung der Gültigkeit und der Verletzung des 100A durch die Implementierung
des UMTS-Standards bekräftigt die Tatsache, dass UMTS-Implementierer, sofern sie
nicht bereits lizenziert sind, Schritte unternehmen sollten, um mit IPCom über
dessen Portfolio von unerlässlichen Patenten zu verhandeln.

Unternehmen, die mobile Geräte herstellen bzw. verkaufen oder Dienste anbieten,
die mit 2G (GMS), 2.5G (GPRS), 3G (UMTS) oder 4G (LTE) konform sind, sollten
sich daher an IPCom wenden, um eine FRAND-Lizenz zu beantragen. Um eine Lizenz
anzufordern, senden Sie bitte den Namen Ihres Unternehmens und Ihre
Kontaktinformationen an ross@ipcom-munich.com.

Über IPCom
IPCom ist eine im Jahr 2007 gegründete Patentlizenzierungsgesellschaft, die
Verbindungen zwischen Patententwicklern und Patentanwendern herstellt.
Kerngeschäft ist die weltweite Lizenzierung von Patenten aus dem eigenen
Portfolio an Hersteller der Branche. Ursprünglich hat Bosch die Patente von
IPCom entwickelt. Das aktuelle Patentportfolio umfasst ca. 1150 in Europa, den
USA und Asien angemeldete Patente im Bereich der Mobilkommunikation. Darunter
befinden sich eine Reihe von Patenten, die für die wichtigsten
Mobilfunkstandards 2G (GMS), 2.5G (GPRS), 3G (UMTS) und 4G (LTE) als Standard-
wesentlich deklariert wurden.

Weitere Informationen:
Jay Nichols
Nichols Communications
jay@nicholscomm.com
Tel.: +1 408-772-1551




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Source: IPCom GmBH & Co. KG via GlobeNewswire

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