Pressemitteilung DC 007 (2014)

Bericht des Europarates fordert Bulgarien auf, Gesetzgebung gegen Geldwäsche zu verbessern

Straßburg, 21.04.2014 - In einem heute veröffentlichten Bericht fordert das Expertenkomitee des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) Bulgarien auf, seine Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche zu verbessern.

Der Bericht analysiert die Umsetzung der einschlägigen internationalen und europäischen Normen. Die wichtigsten Schlussfolgerungen:

- 2010 haben die bulgarischen Behörden für die wichtigsten Wirtschaftssektoren eine Risikoanalyse durchgeführt. Das größte Geldwäscherisiko geht von multinationalen Verbrecherbanden aus, welche die Erträge von im Ausland begangenen Straftaten im bulgarischen Finanzsystem anlegen und verschleiern.

- Der Straftatbestand der Geldwäsche ist weitgehend im Einklang mit den internationalen Standards. Die Liste der einschlägigen Vortaten in der bulgarischen Gesetzgebung muss allerdings noch auf alle Arten von Piraterie, Marktmanipulation und Insiderhandel ausgeweitet werden. Auch alle Formen von Terrorismusfinanzierung sollte diese Liste umfassen. In Hinblick auf die Effizienz haben die bulgarischen Behörden rechtskräftige Verurteilungen in einigen Geldwäsche-Fällen erreicht.

- Die bulgarischen Behörden werden dazu aufgefordert, strafrechtliche Sanktionen aufgrund von Geldwäsche auch gegen juristische Personen zu verhängen und den Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung auszuweiten, um den internationalen Normen voll zu entsprechen.

- Der bulgarische Rechtsrahmen für das Einziehen von Geldern sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Beschlagnahmung von Erträgen aus Straftaten vor. Im Vergleich zu den Schäden, die Schätzungen zufolge durch Wirtschaftskriminalität entstehen, bleibt die Gesamtsumme der eingezogenen Gelder jedoch niedrig. Die Behörden werden deshalb dazu ermutigt, größeres Augenmerk auf das Einziehen von Erträgen aus Straftaten zu legen.

- Die Zentralstelle für Verdachtsmeldungen (Financial Intelligence Unit - FIU) wurde vom Finanzministerium in die nationale Sicherheitsbehörde umgesiedelt, behält aber die Funktionsweise einer administrativen FIU. Die FIU scheint operationell unabhängig und effizient zu sein und mit anderen Behörden in Bulgarien gut zusammenzuarbeiten.

- Seit der dritten Bewertungsrunde hat Bulgarien einige Vorbeugemaßnahmen eingeführt, um den rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern. Diese Vorbeugemaßnahmen entsprechen nunmehr weitgehend den internationalen Normen. Gleichwohl bleibt die Definition des wirtschaftlichen Eigentümers unzureichend; die Behörden werden aufgefordert, sich dieser Frage anzunehmen. Der Finanzsektor ist sich in hohem Maße seiner Pflichten zur Identifizierung und Identitätsüberprüfung der Kunden bewusst.

- Aufsicht und Kontrolle der Umsetzung der Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind in Bulgarien gut entwickelt. Sie werden von zwei Stellen durchgeführt: von den allgemeinen Aufsichtsorganen und von der FIU.

- MONEYVAL stellt fest, dass Bulgarien ein breites Spektrum an internationaler Rechtshilfe und Zusammenarbeit bereitstellen kann. Es verfügt über einen bewährten einschlägigen Rechtsrahmen.

MONEYVAL wird die Umsetzung der Empfehlungen mithilfe seines regulären Verfahrens weiter überwachen; dieses sieht vor, dass das Land bis September 2015 einen Fortschrittsbericht vorlegen muss.

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Der Expertenausschuss zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) ist ein Organ des Europarates, das die Einhaltung der internationalen und europäischen Normen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie deren wirksame Umsetzung bewertet und Empfehlungen an die nationalen Behörden zu notwendigen Verbesserungen in ihrem System richtet. MONEYVAL gewährleistet die Überwachung von 33 Rechtssystemen, darunter 28 Mitgliedsstaaten des Europarates, der Heilige Stuhl (einschließlich des Staates Vatikanstadt), Israel und die der britischen Krone unterstehenden Inseln Guernsey, Jersey und Isle of Man.

Kontakt:Can Fisek, Medienreferent, Tel. +33 3 88 41 30 41

Direktion für Kommunikation des Europarates
Tel: +33 (0)3 88 41 25 60




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