Brüssel, 3. Januar 2017

Die Kommission hat heute das Inkrafttreten neuer Vorschriften begrüßt, die gewährleisten sollen, dass den Mitgliedstaaten alle von ihnen benötigten Informationen über Steuervorbescheide für multinationale Unternehmen, die in anderen EU‑Ländern erteilt werden, zur Verfügung stehen.

Seit dem 1. Januar 2017 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, über alle neuen grenzüberschreitenden Steuervorbescheide, die sie erteilen, automatisch Informationen auszutauschen. Der Austausch erfolgt über ein Zentralverzeichnis, das für alle Mitgliedstaaten zugänglich ist.

Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte dazu: 'Wir müssen die Unternehmensbesteuerung gerechter und transparenter machen und Steuervermeidung und Gewinnverlagerung mit allen erdenklichen Mitteln bekämpfen. Das Inkrafttreten der Vorschriften zum automatischen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Steuervorbescheide am 1. Januar ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Mitgliedstaaten und ihre nationalen Steuerbehörden erhalten die Informationen, die sie benötigen, um bestimmte Arten der Steuervermeidung aufzudecken und dagegen vorzugehen.'

Die nationalen Steuerbehörden werden alle sechs Monate einen Bericht an das Zentralverzeichnis schicken, in dem alle von ihnen erteilten grenzüberschreitenden Steuervorbescheide angegeben sind. Andere Mitgliedstaaten können diese Listen dann einsehen und den jeweiligen Mitgliedstaat um nähere Angaben zu einem von ihm erteilten Steuervorbescheid bitten. Dieser Austausch sollte erstmals spätestens am 1. September 2017 erfolgen.

Bis zum 1. Januar 2018 müssen die Mitgliedstaaten die entsprechenden Angaben dann auch für alle grenzüberschreitenden Steuervorbescheide, die sie seit Anfang 2012 erteilt haben, zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Steuern

Europäischen Union veröffentlichte diesen Inhalt am 03 January 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 03 January 2017 18:19:01 UTC.

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