Der Rat hat am 12. November 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1699[1] zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates angenommen.

Mit diesem Beschluss des Rates wird die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, geändert.

Die Bewerberländer Republik Nordmazedonien, Montenegro und Albanien [2], das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.

[1] Am 13.11.2020 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 381, S. 22) veröffentlicht.

[2] Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Europäischen Union veröffentlichte diesen Inhalt am 03 Dezember 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 04 Dezember 2020 13:56:08 UTC.

Originaldokumenthttp://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/12/03/declaration-by-the-high-representative-on-behalf-of-the-eu-on-the-alignment-of-certain-countries-concerning-restrictive-measures-against-iran/

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