Dassault Systèmes (Paris:DSY)(Euronext Paris: #13065, DSY.PA), weltweit führender Lösungsanbieter für 3D-Design, 3D Digital Mock-Up und Product Lifecycle Management (PLM), hat heute angekündigt, dass durch den Vollzug der Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung in Höhe von 84% an der Realtime Technology AG (?RTT") das am 11. Dezember 2013 veröffentlichte und vom Aufsichtsrat und Vorstand der RTT unterstützte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot ab sofort unter keiner aufschiebenden Bedingung mehr steht.

Am 11. Dezember 2013 hatte die 3DS Acquisition AG (?der Bieter"), eine indirekte Tochtergesellschaft von Dassault Systèmes, ein freiwilliges öffentliches Angebot zur Übernahme von bis zu 100% der ausstehenden Aktien der Realtime Technology AG (?RTT") (Börsenkürzel: R1T) gegen 40,-- EUR in bar je RTT-Aktie veröffentlicht. Das Angebot richtet sich an alle Aktionäre der RTT, die ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb der Europäischen Union haben. RTT ist der führende Anbieter von professioneller High-end 3D-Visualisierungssoftware, Marketing-Lösungen und Computer-Generated Imagery (CGI) Services.

Mit dem freiwilligen öffentlichen Angebot beabsichtigt Dassault Systèmes, indirekt alle noch ausstehenden auf den Namen lautenden Stückaktien der RTT zu erwerben, die nicht von RTT selbst, dem Bieter, Aktionären der RTT, die ihre Aktien bereits in privaten Transaktionen an den Bieter verkauft haben oder Aktionären von RTT, die ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Europäischen Union haben und somit vom freiwilligen öffentlichen Angebot ausgeschlossen sind, gehalten werden.

Die Frist für die Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 11. Dezember 2013 begonnen und endet am 29. Januar 2014 um 24:00 Uhr (MEZ).

Der Bieter hat die B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA, Corporate Actions, Große Gallusstraße 18, 60311 Frankfurt am Main, als Abwicklungsstelle mit der technischen Abwicklung und Durchführung des freiwilligen öffentlichen Angebots beauftragt. Aktionäre der RTT können die Annahme des freiwilligen öffentlichen Angebots nur gegenüber ihrer jeweiligen Depotbank erklären. Weitere Details zur Annahme des Angebots finden sich in der Angebotsunterlage.

Die Angebotsunterlage in deutscher Sprache, eine nicht bindende englische Übersetzung sowie weitere Informationen zum freiwilligen öffentlichen Angebot werden im Internet unter www.3ds.com/rtt-tender-offer veröffentlicht. RTT-Aktionäre können Exemplare der Angebotsunterlage auch kostenlos bei der B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA, Corporate Actions, unter der Faxnummer +49 (0)69 2104 595 anfordern.

Disclaimer

Diese Pressemitteilung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf von RTT-Aktien. Die endgültigen Bedingungen und weitere Bestimmungen bezüglich des freiwilligen öffentlichen Angebots sind in der Angebotsunterlage veröffentlicht, die unter der URL www.3ds.com/rtt-tender-offer einsehbar ist. Investoren und Aktionären der RTT wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle weiteren Dokumente, die mit dem freiwilligen öffentlichen Angebot in Verbindung stehen, zu lesen, da diese wichtige Informationen enthalten.

Das freiwillige öffentliche Angebot richtet sich ausschließlich an Aktionäre der RTT mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Aktionäre der RTT mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort außerhalb der Europäischen Union sind nicht berechtigt das freiwillige öffentliche Angebot anzunehmen. Insbesondere richtet sich das freiwillige öffentliche Angebot nicht an Personen mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Der Bieter hat die Angebotsunterlage sowie das freiwillige öffentliche Angebot nach deutschem Recht veröffentlicht. Die Veröffentlichung des freiwilligen öffentlichen Angebots und der Angebotsunterlage sowie jegliche Kommunikation in Verbindung mit dem freiwilligen öffentlichen Angebot dient nicht dem Zweck, ein Angebot nach Maßgabe von Gesetzen anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland abzugeben. Eine Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage, einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der Bestimmungen der Angebotsunterlage oder anderer das freiwillige öffentliche Angebot betreffender Unterlagen können den Vorschriften und Beschränkungen von Gesetzen und Verordnungen anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Eine Veröffentlichung nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland ist daher nicht beabsichtigt. Der Bieter gestattet nicht, dass die Angebotsunterlage, eine Zusammenfassung oder sonstige Beschreibung der Bestimmungen der Angebotsunterlage oder weitere das freiwillige öffentliche Angebot betreffende Unterlagen durch Dritte, unmittelbar oder mittelbar, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, wenn dies gegen anwendbare ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren rechtlichen Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

DIESE VER?-FFENTLICHUNG IST NICHT FÜR DIE VERBREITUNG AUSSERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION BESTIMMT.

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