Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist nach diesem auszulegen. Für Aktionäre aus den USA (oder aus anderen Jurisdiktionen außerhalb Deutschlands) kann es schwierig sein, bestimmte Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach Bundeswertpapierrecht der USA (oder nach anderen Rechtsordnungen, die der jeweilige Aktionär gewöhnt ist) durchzusetzen, da die Bieterin und die Zielgesellschaft ihren Sitz außerhalb der USA (bzw. außerhalb der Jurisdiktion des jeweiligen Aktionärs) haben und ihre jeweiligen Organe und Geschäftsführer außerhalb der USA (bzw. außerhalb der Jurisdiktion des jeweiligen Aktionärs) ansässig sind. Es kann sein, dass es nicht möglich ist, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder seine leitenden Angestellten oder Direktoren vor einem nicht-amerikanischen Gericht wegen Verstößen gegen die Wertpapiergesetze der USA zu verklagen. Es ist möglicherweise auch nicht möglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung, der Angebotsunterlage oder anderer, mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender, Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums kann grundsätzlich auch zur Anwendung von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums führen und in diesen anderen Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Diese Mitteilung, die Angebotsunterlage und andere, mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen sind nicht dazu bestimmt und dürfen, unbeschadet der nach deutschem Recht vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Internet, durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin gestattet nicht die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Daher dürfen depotführende Wertpapierdienstleistungsunternehmen diese Mitteilung, die Angebotsunterlage oder andere, mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende, Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften. Die Bieterin ist nicht verpflichtet dafür zu sorgen und übernimmt auch keine Haftung dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung, der Angebotsunterlage und anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums mit den jeweiligen lokalen Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Das in dieser Mitteilung angekündigte Übernahmeangebot kann von allen in- und ausländischen Aktionären der Zielgesellschaft nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage aufzuführenden Bestimmungen und der jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Allerdings kann die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufgrund örtlicher Vorschriften bestimmten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Den Aktionären der Zielgesellschaft, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen und/oder anderen Rechtsvorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums unterliegen und das Übernahmeangebot annehmen wollen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.

Barcelona, den 17. September 2021

GRIFOLS, S.A.

Board of Directors

[gezeichnet]

Tomás Dagá Gelabert Member of the Board Director and Vice Secretary

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2021-09-17 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/ Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache:      Deutsch 
Börsen:       Zielgesellschft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, 
              Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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1234041 2021-09-17 CET/CEST

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(END) Dow Jones Newswires

September 17, 2021 01:36 ET (05:36 GMT)