Dr. Greger & Collegen: Verluste durch Zinssatz-Swapgeschäfte? Jetzt Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen!

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Dr. Greger & Collegen: Verluste durch Zinssatz-Swapgeschäfte? Jetzt

Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen!

29.01.2016 / 11:06

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Verluste durch Zinssatz-Swapgeschäfte?

Jetzt Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen!

Zahlreiche Banken und Sparkassen hatten in den vergangenen Jahren die

Gelegenheit genutzt, um ihren Kreditnehmern zusätzlich zu dem gewünschten

Darlehen auch noch einen Zinssatzswap zu verkaufen. Die klassische

Finanzierung wäre angeblich "out", heutzutage würden wesentlich

interessantere und modernere Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stehen.

Diese zu nutzen, sei das Gebot der Stunde. Das Verkaufsargument der Bank-

oder Sparkassenberater lautete in der Regel, dass man durch den Abschluss

eines variablen Darlehens flexibel bleiben würde und durch den zeitgleichen

Abschluss eines Zinssatzswaps ein bestimmter Zinssatz gesichert werden

könne. Die Kombination aus Darlehen und Zinssatzswap würde die beiden

Vorteile der Flexibilität und der Zinssicherheit miteinander vereinen.

Kreditnehmer, die die zum Abschlusszeitpunkt angepriesene Flexibilität nun

nutzen wollen und das Darlehen heute vorzeitig ganz oder teilweise

zurückführen möchten, stehen jetzt allerdings vor dem Problem in Form des

Zinssatz-Swaps. Um zu vermeiden, dass hieraus ein spekulatives

Finanzderivat ohne ein damit korrespondierendes Grundgeschäft wird, müsste

der Swapvertrag vorzeitig aufgelöst werden. Dies ist allerdings nicht

kostenlos möglich, sondern erfordert den finanziellen Ausgleich des

derzeitigen Marktwertes. Aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung werden bei

entsprechenden Bezugsbeträgen nicht selten sechsstellige

Ausgleichszahlungen fällig. Eventuelle Zahlungsverpflichtungen in dieser

Größenordnung wurden zum Zeitpunkt der Beratung in der Regel nicht

offengelegt. Zahlreiche Kunden fühlen sich nun falsch beraten und

unzureichend aufgeklärt.

In der Tat gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte, die einen

Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank/Sparkasse begründen können.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und

Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger sind in diesem Zusammenhang

beispielsweise der anfängliche negative Marktwert, mehr als zehnjährige

Vertragslaufzeiten oder die Auswirkungen eines negativen Basiszinssatzes zu

nennen. "Zahlreiche Mandanten konnten von uns bereits aus der Zinsfalle der

Banken und Sparkassen befreit werden", so Rechtsanwalt Dr. Greger.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits bundesweit eine Vielzahl

swapgeschädigter Bank- und Sparkassenkunden bei der Durchsetzung der ihnen

zustehenden Rechte unterstützen konnte, steht den betroffenen Geschädigten

jederzeit zur Verfügung.

Kontakt:

Rechtsanwälte

Dr. Greger & Collegen

Dr.-Leo-Ritter-Str. 7

93049 Regensburg

Tel: 0941 / 630 99 60

Fax: 0941 / 630 99 620

Web: www.dr-greger.de

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29.01.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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