Dr. Greger & Collegen: Verluste durch Zinssatz-Swapgeschäfte? Jetzt Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen!
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Dr. Greger & Collegen: Verluste durch Zinssatz-Swapgeschäfte? Jetzt
Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen!
29.01.2016 / 11:06
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Verluste durch Zinssatz-Swapgeschäfte?
Jetzt Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen!
Zahlreiche Banken und Sparkassen hatten in den vergangenen Jahren die
Gelegenheit genutzt, um ihren Kreditnehmern zusätzlich zu dem gewünschten
Darlehen auch noch einen Zinssatzswap zu verkaufen. Die klassische
Finanzierung wäre angeblich "out", heutzutage würden wesentlich
interessantere und modernere Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stehen.
Diese zu nutzen, sei das Gebot der Stunde. Das Verkaufsargument der Bank-
oder Sparkassenberater lautete in der Regel, dass man durch den Abschluss
eines variablen Darlehens flexibel bleiben würde und durch den zeitgleichen
Abschluss eines Zinssatzswaps ein bestimmter Zinssatz gesichert werden
könne. Die Kombination aus Darlehen und Zinssatzswap würde die beiden
Vorteile der Flexibilität und der Zinssicherheit miteinander vereinen.
Kreditnehmer, die die zum Abschlusszeitpunkt angepriesene Flexibilität nun
nutzen wollen und das Darlehen heute vorzeitig ganz oder teilweise
zurückführen möchten, stehen jetzt allerdings vor dem Problem in Form des
Zinssatz-Swaps. Um zu vermeiden, dass hieraus ein spekulatives
Finanzderivat ohne ein damit korrespondierendes Grundgeschäft wird, müsste
der Swapvertrag vorzeitig aufgelöst werden. Dies ist allerdings nicht
kostenlos möglich, sondern erfordert den finanziellen Ausgleich des
derzeitigen Marktwertes. Aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung werden bei
entsprechenden Bezugsbeträgen nicht selten sechsstellige
Ausgleichszahlungen fällig. Eventuelle Zahlungsverpflichtungen in dieser
Größenordnung wurden zum Zeitpunkt der Beratung in der Regel nicht
offengelegt. Zahlreiche Kunden fühlen sich nun falsch beraten und
unzureichend aufgeklärt.
In der Tat gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte, die einen
Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank/Sparkasse begründen können.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger sind in diesem Zusammenhang
beispielsweise der anfängliche negative Marktwert, mehr als zehnjährige
Vertragslaufzeiten oder die Auswirkungen eines negativen Basiszinssatzes zu
nennen. "Zahlreiche Mandanten konnten von uns bereits aus der Zinsfalle der
Banken und Sparkassen befreit werden", so Rechtsanwalt Dr. Greger.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits bundesweit eine Vielzahl
swapgeschädigter Bank- und Sparkassenkunden bei der Durchsetzung der ihnen
zustehenden Rechte unterstützen konnte, steht den betroffenen Geschädigten
jederzeit zur Verfügung.
Kontakt:
Rechtsanwälte
Dr. Greger & Collegen
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620
Web: www.dr-greger.de
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