Beschlussfassung durch die Hauptversammlung - selbst nur unter Beachtung des Bezugsrechts der Aktionäre

begeben werden dürfen, so dass insoweit mittelbar das Bezugsrecht der Aktionäre gewahrt wird.

Ferner sollen erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre dazu verwendet

werden können, sie derzeitigen oder ehemaligen Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener

Unternehmen unentgeltlich oder entgeltlich zum Erwerb anzubieten. Sie können im Rahmen von

aktienbasierten Vergütungsplänen auch zur Übertragung an die vorgenannten Mitarbeiter verwendet werden.

Einziehung der eigenen Aktien

Eigene Aktien können schließlich von der Gesellschaft ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung

eingezogen werden. Der Vorstand wird von dieser Ermächtigung nur Gebrauch machen, wenn er nach

sorgfältiger Prüfung aller relevanten Umstände der Auffassung ist, dass die Einziehung der eigenen Aktien

im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.

Weitere Angaben und Hinweise


                            Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
                            Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Uniper SE in 
              1.            Höhe von EUR 622.132.000 eingeteilt in 365.960.000 auf den Namen lautende Stückaktien 
                            (Aktien ohne Nennbetrag), von denen jede eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der 
                            Stimmrechte beläuft sich somit im Zeitpunkt der Einberufung auf 365.960.000 Stimmrechte. 
                            Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
                            Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, Abs. 6 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung 
                            des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
                            oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Hauptversammlung 
                            findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, Mitgliedern des Vorstands und 
                            des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie eines Stimmrechtsvertreters der 
                            Gesellschaft in der Rotterdamer Straße 141, 40474 Düsseldorf statt. Die Mitglieder des 
              2.            Aufsichtsrats werden nach Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats im 
                            Einklang mit den gesetzlichen Regelungen im COVID-19-Gesetz gegebenenfalls - mit Ausnahme 
                            des Aufsichtsratsmitglieds, das die Versammlung leitet - nur im Wege der Bild- und 
                            Tonübertragung an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. 
                            Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage 
                            des COVID-19-Gesetzes zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie bei den 
                            Rechten der Aktionäre führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der 
                            nachfolgenden Hinweise. 
                            Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts 
                            Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung der Uniper SE nur diejenigen 
                            Aktionäre berechtigt, die sich bei der Uniper SE bis spätestens zum Ablauf des 
                            12. Mai 2021 

angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG bestehen im Verhältnis zur Gesellschaft Rechte und Pflichten

aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen.

Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache und entweder unter der Anschrift


                                          Uniper SE Hauptversammlung 
                                          c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
                                          20558 Hamburg 

oder per Fax oder E-Mail unter


                                          Fax: +49 89 20 70 37 951 
                                          E-Mail: hv-service.uniper@adeus.de 

oder über den passwortgeschützten Online-Service im Internet gemäß dem von der Uniper SE

3. festgelegten Verfahren unter


                            www.uniper.energy/hv-service 

zu erfolgen.

Für die Anmeldung über den passwortgeschützten Online-Service benötigen Aktionäre ihre

Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Aktionäre, die sich bereits für den

E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, erhalten mit der

Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung ihre Aktionärsnummer und müssen das bei der

Registrierung gewählte Zugangspasswort verwenden. Alle übrigen im Aktienregister

eingetragenen Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem

Einladungsschreiben zur Hauptversammlung.

Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien,

die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Für die Ausübung von Stimmrechten ist der zum Ablauf des 12. Mai 2021 im Aktienregister

eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die

nach dem Ablauf des 12. Mai 2021 (maßgeblicher Bestandsstichtag, auch 'technical record

date' genannt) bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 zugehen, werden im

Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 19. Mai 2021

verarbeitet und berücksichtigt. Danach entspricht der Stand des Aktienregisters zum

Zeitpunkt der Hauptversammlung dem Stand des Aktienregisters zum Ablauf des 12. Mai 2021.

Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister

eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre

können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung kann von den im Aktienregister eingetragenen Aktionären

über die Bild- und Tonübertragung im Internet über den passwortgeschützten Online-Service

für Aktionäre der Uniper SE verfolgt werden. Der Online-Service für Aktionäre ist unter

folgender Internetadresse zugänglich:


                            www.uniper.energy/hv-service 
              4. 

Im Aktienregister eingetragene Aktionäre können sich dort mit ihren Zugangsdaten

bestehend aus ihrer Aktionärsnummer und ihrem Zugangspasswort anmelden und am Tag der

Hauptversammlung ab 10:00 Uhr MESZ auf die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

zugreifen.

Die virtuelle Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im

Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische Teilnahme).

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Briefwahl

ausüben. In diesem Fall ist die rechtzeitige Anmeldung, also bis spätestens zum Ablauf des

12. Mai 2021, und die Eintragung der angemeldeten Aktien im Aktienregister entsprechend den

oben unter Ziffer VIII. 3. erläuterten Voraussetzungen erforderlich. Insbesondere ist auch

hier der zum Ablauf des 12. Mai 2021 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand

maßgeblich.

Die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl kann schriftlich (Brief oder Fax)

oder im Wege der elektronischen Kommunikation (E-Mail oder durch Eingabe in den

passwortgeschützten Online-Service) erfolgen.

Bei schriftlicher Ausübung des Stimmrechts ist das den Aktionären mit der Einladung

übersandte Formular zu verwenden, welches an die vorstehend unter Ziffer VIII. 3. genannte

Anschrift oder Fax-Nummer zu übermitteln ist.

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April 09, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)