Beschlussfassung durch die Hauptversammlung - selbst nur unter Beachtung des Bezugsrechts der Aktionäre
begeben werden dürfen, so dass insoweit mittelbar das Bezugsrecht der Aktionäre gewahrt wird.
Ferner sollen erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre dazu verwendet
werden können, sie derzeitigen oder ehemaligen Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener
Unternehmen unentgeltlich oder entgeltlich zum Erwerb anzubieten. Sie können im Rahmen von
aktienbasierten Vergütungsplänen auch zur Übertragung an die vorgenannten Mitarbeiter verwendet werden.
Einziehung der eigenen Aktien
Eigene Aktien können schließlich von der Gesellschaft ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung
eingezogen werden. Der Vorstand wird von dieser Ermächtigung nur Gebrauch machen, wenn er nach
sorgfältiger Prüfung aller relevanten Umstände der Auffassung ist, dass die Einziehung der eigenen Aktien
im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.
Weitere Angaben und Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Uniper SE in 1. Höhe von EUR 622.132.000 eingeteilt in 365.960.000 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag), von denen jede eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit im Zeitpunkt der Einberufung auf 365.960.000 Stimmrechte. Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, Abs. 6 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, Mitgliedern des Vorstands und des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft in der Rotterdamer Straße 141, 40474 Düsseldorf statt. Die Mitglieder des 2. Aufsichtsrats werden nach Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen im COVID-19-Gesetz gegebenenfalls - mit Ausnahme des Aufsichtsratsmitglieds, das die Versammlung leitet - nur im Wege der Bild- und Tonübertragung an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise. Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung der Uniper SE nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Uniper SE bis spätestens zum Ablauf des 12. Mai 2021
angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.
Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG bestehen im Verhältnis zur Gesellschaft Rechte und Pflichten
aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen.
Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache und entweder unter der Anschrift
Uniper SE Hauptversammlung c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 20558 Hamburg
oder per Fax oder E-Mail unter
Fax: +49 89 20 70 37 951 E-Mail: hv-service.uniper@adeus.de
oder über den passwortgeschützten Online-Service im Internet gemäß dem von der Uniper SE
3. festgelegten Verfahren unter
www.uniper.energy/hv-service
zu erfolgen.
Für die Anmeldung über den passwortgeschützten Online-Service benötigen Aktionäre ihre
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Aktionäre, die sich bereits für den
E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, erhalten mit der
Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung ihre Aktionärsnummer und müssen das bei der
Registrierung gewählte Zugangspasswort verwenden. Alle übrigen im Aktienregister
eingetragenen Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung.
Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien,
die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Für die Ausübung von Stimmrechten ist der zum Ablauf des 12. Mai 2021 im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die
nach dem Ablauf des 12. Mai 2021 (maßgeblicher Bestandsstichtag, auch 'technical record
date' genannt) bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 zugehen, werden im
Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 19. Mai 2021
verarbeitet und berücksichtigt. Danach entspricht der Stand des Aktienregisters zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung dem Stand des Aktienregisters zum Ablauf des 12. Mai 2021.
Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister
eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre
können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Die gesamte Hauptversammlung kann von den im Aktienregister eingetragenen Aktionären
über die Bild- und Tonübertragung im Internet über den passwortgeschützten Online-Service
für Aktionäre der Uniper SE verfolgt werden. Der Online-Service für Aktionäre ist unter
folgender Internetadresse zugänglich:
www.uniper.energy/hv-service 4.
Im Aktienregister eingetragene Aktionäre können sich dort mit ihren Zugangsdaten
bestehend aus ihrer Aktionärsnummer und ihrem Zugangspasswort anmelden und am Tag der
Hauptversammlung ab 10:00 Uhr MESZ auf die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
zugreifen.
Die virtuelle Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im
Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische Teilnahme).
Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Briefwahl
ausüben. In diesem Fall ist die rechtzeitige Anmeldung, also bis spätestens zum Ablauf des
12. Mai 2021, und die Eintragung der angemeldeten Aktien im Aktienregister entsprechend den
oben unter Ziffer VIII. 3. erläuterten Voraussetzungen erforderlich. Insbesondere ist auch
hier der zum Ablauf des 12. Mai 2021 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgeblich.
Die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl kann schriftlich (Brief oder Fax)
oder im Wege der elektronischen Kommunikation (E-Mail oder durch Eingabe in den
passwortgeschützten Online-Service) erfolgen.
Bei schriftlicher Ausübung des Stimmrechts ist das den Aktionären mit der Einladung
übersandte Formular zu verwenden, welches an die vorstehend unter Ziffer VIII. 3. genannte
Anschrift oder Fax-Nummer zu übermitteln ist.
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April 09, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)