In Ausnahmefällen kann von einzelnen Bestandteilen des Vergütungssystems vorübergehend

abgewichen werden, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft

notwendig ist. Sollte vom Vergütungssystem abgewichen werden, so kann dies nur durch

Beschluss des Aufsichtsrats erfolgen. Die Bestandteile des Vergütungssystems, von denen in

Ausnahmefällen abgewichen werden kann, sind die Tantieme und die Sondertantieme sowie die

Grundlagen für deren Gewährung.

Das vorliegende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder findet Anwendung auf den

Abschluss aller zukünftigen Vorstands-Anstellungsverträge und die Verlängerung bestehender

Vorstands-Anstellungsverträge.

Festlegung der konkreten Vergütungshöhen

Die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft werden in der Regel für einen Zeitraum von

einem bis zu drei Jahren bestellt. Der mit dem Vorstandsmitglied abzuschließende

Vorstands-Anstellungsvertrag hat eine der Bestellungsdauer entsprechende Festlaufzeit.

Der Aufsichtsrat legt jeweils vor Abschluss oder Verlängerung eines

Vorstands-Anstellungsvertrages auf Basis des Vergütungssystems die Höhe der Ziel- und

Maximalvergütungen für den Vorstand fest.

Der Aufsichtsrat legt Wert darauf, den Vorstand insgesamt angemessen zu vergüten.

Angemessen bedeutet in diesem Zusammenhang die grundsätzliche Orientierung an

vergleichbaren Unternehmen in Deutschland. Die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder

ist differenziert und spiegelt die Bewertung des Verantwortungsbereiches, das erforderliche

Erfahrungsspektrum sowie die Marktverhältnisse wider. Zudem achtet der Aufsichtsrat bei der

Bewertung der Leistungen der Vorstandsmitglieder für die variablen Vergütungselemente

darauf, dass die Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist.


                            1.3.1.        Horizontal- und Vertikalvergleich 
              1.3                         Im Rahmen des horizontalen - externen - Vergleichs wird eine Gruppe 
                                          vergleichbarer Unternehmen mit Börsennotierung in Deutschland herangezogen. 
                                          Daneben berücksichtigt der Aufsichtsrat die Entwicklung der 
                                          Vorstandsvergütung im vertikalen - internen - Vergleich zur Vergütung der 
                                          oberen Führungsebene (unterhalb des Vorstands) und der Gesamtbelegschaft der 
                                          Gesellschaft, dies auch in der zeitlichen Entwicklung. 
                                          Im Falle von wesentlichen Verschiebungen der Relationen zwischen der 
                                          Vergütung des Vorstands und der Vergleichsgruppen prüft der Aufsichtsrat die 
                                          Ursachen und nimmt bei Fehlen sachlicher Gründe gegebenenfalls eine Anpassung 
                                          der Vorstandsvergütung vor. 
                            1.3.2         Differenzierung nach unterschiedlichen Anforderungen an die einzelnen 
                                          Vorstandsressorts 
                                          Das Vergütungssystem belässt dem Aufsichtsrat die Flexibilität, bei der Höhe 
                                          der Ziel-Gesamtvergütung die Funktion und den Verantwortungsbereich des 
                                          einzelnen Vorstandsmitglieds zu berücksichtigen. Das System zur 
                                          Vorstandsvergütung erlaubt funktionsspezifische Differenzierungen - 
                                          beispielsweise für den Vorstandsvorsitzenden - nach pflichtgemäßem Ermessen 
                                          des Aufsichtsrats, auch unter Berücksichtigung von Kriterien wie 
                                          beispielsweise Erfahrung sowie Dauer der Zugehörigkeit zum Vorstand. 

Bestandteile der Ziel-Gesamtvergütung

Das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft setzt sich aus festen

erfolgsunabhängigen und variablen erfolgsabhängigen Bestandteilen zusammen.

Die erfolgsunabhängige Vergütung umfasst das feste Jahresgehalt ('Grundgehalt') sowie

Nebenleistungen. Versorgungszusagen und Altersvorsorgeversprechen können Teil des

Vergütungssystems sein, auch wenn sie gegenwärtig nicht gewährt werden.

1.4 Die variable Vergütung umfasst im Wesentlichen eine variable, erfolgsabhängige

einjährige (Bar-)Vergütung ('Tantieme'), die jeweils in Abhängigkeit vom Erreichen

bestimmter Ziele gewährt werden.

Die mögliche Gesamtvergütung ist dabei für jedes Vorstandsmitglied auf einen maximalen

Betrag begrenzt (die maximale Gesamtvergütung). 1.

Des Weiteren sollen die Vorstands-Anstellungsverträge auch regeln, ob und welche

Zahlungen im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit erfolgen.

Struktur der Ziel-Gesamtvergütung

Die erfolgsunabhängige Vergütung für die beiden Vorstandsmitglieder zusammen ist

betragsmäßig begrenzt und bewegt sich in einer Bandbreite von EUR 400.000,00 p.a. bis EUR

560.000 p.a. (60 % bis 70 % der maximalen Gesamtvergütung). Im Falle einer zukünftigen

Erweiterung des Vorstands um weitere Mitglieder gilt eine entsprechend höhere

Ziel-Gesamtvergütung des Gesamtvorstands. Die maximale variable Zielvergütung macht

entsprechend bis zu 40 % der Ziel-Gesamtvergütung des Gesamtvorstands aus.

1.5

In der erfolgsunabhängigen Vergütung sind neben dem Grundgehalt als zusätzliche

Bestandteile auch Nebenleistungen berücksichtigt. Nebenleistungen sind nicht

leistungsabhängig und bestehen im Wesentlichen aus Beiträgen und/oder Zuschüssen zu

Versicherungen und sonstige marktübliche Kostenübernahmen, einschließlich des Abschlusses

einer D&O-Versicherung durch die Gesellschaft mit einem Selbstbehalt für das

Vorstandsmitglied gemäß Aktiengesetz (AktG). Steuerpflichtige Nebenleistungen werden von

den Vorstandsmitgliedern individuell versteuert. Die Höhe der Nebenleistungen wird

dienstvertraglich begrenzt und durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft.

Betragsmäßige Höchstgrenzen und maximale Gesamtvergütung

Für die Tantieme sind Erfolgsorientierung und Nachhaltigkeit die Grundgedanken bei der

Erfolgsmessung. Um ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Profil zu gewährleisten und eine

entsprechende Anreizwirkung des Vergütungssystems zu erreichen, ist die Tantieme so

ausgestaltet, dass der Auszahlungsbetrag auf null sinken kann. Andererseits ist für die

Tantieme eine Höchstgrenze vorgesehen (Cap).

Der Aufsichtsrat hat für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft eine auf ihre

Angemessenheit geprüfte Maximalvergütung, bestehend aus dem Grundgehalt, den

Nebenleistungen und der Tantieme festgelegt.

1.6

Aus der begrenzten variablen Vergütung in Form der Tantieme, dem Grundgehalt sowie den

Nebenleistungen lässt sich eine rechnerische maximale Gesamtvergütung ableiten. Darüber

hinaus hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG einen absoluten Euro-Wert

für die maximale Auszahlung der in einem Geschäftsjahr gewährten Vergütung definiert. Die

für ein Geschäftsjahr erreichbare Maximalvergütung beträgt für die beiden

Vorstandsmitglieder zusammen insgesamt EUR 1.000.000,00. Im Falle einer zukünftigen

Erweiterung des Vorstands um weitere Mitglieder gilt eine entsprechend höhere erreichbare

Maximalvergütung.

Die maximale Gesamtvergütung schließt sämtliche festen und variablen

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April 23, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)