In Ausnahmefällen kann von einzelnen Bestandteilen des Vergütungssystems vorübergehend
abgewichen werden, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft
notwendig ist. Sollte vom Vergütungssystem abgewichen werden, so kann dies nur durch
Beschluss des Aufsichtsrats erfolgen. Die Bestandteile des Vergütungssystems, von denen in
Ausnahmefällen abgewichen werden kann, sind die Tantieme und die Sondertantieme sowie die
Grundlagen für deren Gewährung.
Das vorliegende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder findet Anwendung auf den
Abschluss aller zukünftigen Vorstands-Anstellungsverträge und die Verlängerung bestehender
Vorstands-Anstellungsverträge.
Festlegung der konkreten Vergütungshöhen
Die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft werden in der Regel für einen Zeitraum von
einem bis zu drei Jahren bestellt. Der mit dem Vorstandsmitglied abzuschließende
Vorstands-Anstellungsvertrag hat eine der Bestellungsdauer entsprechende Festlaufzeit.
Der Aufsichtsrat legt jeweils vor Abschluss oder Verlängerung eines
Vorstands-Anstellungsvertrages auf Basis des Vergütungssystems die Höhe der Ziel- und
Maximalvergütungen für den Vorstand fest.
Der Aufsichtsrat legt Wert darauf, den Vorstand insgesamt angemessen zu vergüten.
Angemessen bedeutet in diesem Zusammenhang die grundsätzliche Orientierung an
vergleichbaren Unternehmen in Deutschland. Die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder
ist differenziert und spiegelt die Bewertung des Verantwortungsbereiches, das erforderliche
Erfahrungsspektrum sowie die Marktverhältnisse wider. Zudem achtet der Aufsichtsrat bei der
Bewertung der Leistungen der Vorstandsmitglieder für die variablen Vergütungselemente
darauf, dass die Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist.
1.3.1. Horizontal- und Vertikalvergleich 1.3 Im Rahmen des horizontalen - externen - Vergleichs wird eine Gruppe vergleichbarer Unternehmen mit Börsennotierung in Deutschland herangezogen. Daneben berücksichtigt der Aufsichtsrat die Entwicklung der Vorstandsvergütung im vertikalen - internen - Vergleich zur Vergütung der oberen Führungsebene (unterhalb des Vorstands) und der Gesamtbelegschaft der Gesellschaft, dies auch in der zeitlichen Entwicklung. Im Falle von wesentlichen Verschiebungen der Relationen zwischen der Vergütung des Vorstands und der Vergleichsgruppen prüft der Aufsichtsrat die Ursachen und nimmt bei Fehlen sachlicher Gründe gegebenenfalls eine Anpassung der Vorstandsvergütung vor. 1.3.2 Differenzierung nach unterschiedlichen Anforderungen an die einzelnen Vorstandsressorts Das Vergütungssystem belässt dem Aufsichtsrat die Flexibilität, bei der Höhe der Ziel-Gesamtvergütung die Funktion und den Verantwortungsbereich des einzelnen Vorstandsmitglieds zu berücksichtigen. Das System zur Vorstandsvergütung erlaubt funktionsspezifische Differenzierungen - beispielsweise für den Vorstandsvorsitzenden - nach pflichtgemäßem Ermessen des Aufsichtsrats, auch unter Berücksichtigung von Kriterien wie beispielsweise Erfahrung sowie Dauer der Zugehörigkeit zum Vorstand.
Bestandteile der Ziel-Gesamtvergütung
Das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft setzt sich aus festen
erfolgsunabhängigen und variablen erfolgsabhängigen Bestandteilen zusammen.
Die erfolgsunabhängige Vergütung umfasst das feste Jahresgehalt ('Grundgehalt') sowie
Nebenleistungen. Versorgungszusagen und Altersvorsorgeversprechen können Teil des
Vergütungssystems sein, auch wenn sie gegenwärtig nicht gewährt werden.
1.4 Die variable Vergütung umfasst im Wesentlichen eine variable, erfolgsabhängige
einjährige (Bar-)Vergütung ('Tantieme'), die jeweils in Abhängigkeit vom Erreichen
bestimmter Ziele gewährt werden.
Die mögliche Gesamtvergütung ist dabei für jedes Vorstandsmitglied auf einen maximalen
Betrag begrenzt (die maximale Gesamtvergütung). 1.
Des Weiteren sollen die Vorstands-Anstellungsverträge auch regeln, ob und welche
Zahlungen im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit erfolgen.
Struktur der Ziel-Gesamtvergütung
Die erfolgsunabhängige Vergütung für die beiden Vorstandsmitglieder zusammen ist
betragsmäßig begrenzt und bewegt sich in einer Bandbreite von EUR 400.000,00 p.a. bis EUR
560.000 p.a. (60 % bis 70 % der maximalen Gesamtvergütung). Im Falle einer zukünftigen
Erweiterung des Vorstands um weitere Mitglieder gilt eine entsprechend höhere
Ziel-Gesamtvergütung des Gesamtvorstands. Die maximale variable Zielvergütung macht
entsprechend bis zu 40 % der Ziel-Gesamtvergütung des Gesamtvorstands aus.
1.5
In der erfolgsunabhängigen Vergütung sind neben dem Grundgehalt als zusätzliche
Bestandteile auch Nebenleistungen berücksichtigt. Nebenleistungen sind nicht
leistungsabhängig und bestehen im Wesentlichen aus Beiträgen und/oder Zuschüssen zu
Versicherungen und sonstige marktübliche Kostenübernahmen, einschließlich des Abschlusses
einer D&O-Versicherung durch die Gesellschaft mit einem Selbstbehalt für das
Vorstandsmitglied gemäß Aktiengesetz (AktG). Steuerpflichtige Nebenleistungen werden von
den Vorstandsmitgliedern individuell versteuert. Die Höhe der Nebenleistungen wird
dienstvertraglich begrenzt und durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft.
Betragsmäßige Höchstgrenzen und maximale Gesamtvergütung
Für die Tantieme sind Erfolgsorientierung und Nachhaltigkeit die Grundgedanken bei der
Erfolgsmessung. Um ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Profil zu gewährleisten und eine
entsprechende Anreizwirkung des Vergütungssystems zu erreichen, ist die Tantieme so
ausgestaltet, dass der Auszahlungsbetrag auf null sinken kann. Andererseits ist für die
Tantieme eine Höchstgrenze vorgesehen (Cap).
Der Aufsichtsrat hat für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft eine auf ihre
Angemessenheit geprüfte Maximalvergütung, bestehend aus dem Grundgehalt, den
Nebenleistungen und der Tantieme festgelegt.
1.6
Aus der begrenzten variablen Vergütung in Form der Tantieme, dem Grundgehalt sowie den
Nebenleistungen lässt sich eine rechnerische maximale Gesamtvergütung ableiten. Darüber
hinaus hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG einen absoluten Euro-Wert
für die maximale Auszahlung der in einem Geschäftsjahr gewährten Vergütung definiert. Die
für ein Geschäftsjahr erreichbare Maximalvergütung beträgt für die beiden
Vorstandsmitglieder zusammen insgesamt EUR 1.000.000,00. Im Falle einer zukünftigen
Erweiterung des Vorstands um weitere Mitglieder gilt eine entsprechend höhere erreichbare
Maximalvergütung.
Die maximale Gesamtvergütung schließt sämtliche festen und variablen
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April 23, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)