Wenn und soweit eine Wandlung von RSU in Aktien der Gesellschaft nicht möglich ist, ist die Gesellschaft berechtigt, dem betroffenen Vorstandsmitglied stattdessen einen Abfindungsbetrag in Höhe des jeweils gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses einer Stammaktie der Gesellschaft im Nennwert von EUR 1,00 am Handelsplatz mit der höchsten Liquidität während der letzten vier Wochen vor dem Zuteilungstag zu gewähren. Im Falle des Delistings der Gesellschaft verfallen alle RSU. Für bereits angesparte RSU erhält das Vorstandsmitglied eine Ausgleichszahlung in Höhe des jeweils gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses einer Stammaktie der Gesellschaft im Nennwert von EUR 1,00 am Handelsplatz mit der höchsten Liquidität während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Vorstands zur Durchführung des Delisting oder, wenn höher, dem bindenden Angebotspreis an die Aktionäre für die Übernahme der Aktien.


IV.           Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) 

Durch das ARUG II wurde § 113 Absatz 3 AktG neu gefasst. Danach ist mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ein Beschluss der Hauptversammlung zu fassen. In dem Beschluss sind detaillierte Angaben zu den Einzelheiten zur Vergütung zu machen. Die Vergütung kann auch weiterhin in der Satzung festgesetzt werden, wobei darin die detaillierten Angaben zu den Einzelheiten der Vergütung aus dem Beschluss der Hauptversammlung unterbleiben können.

Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, die Vergütung des Aufsichtsrats gemäß den neuen Vorgaben zur erstmaligen Entscheidung der Hauptversammlung vorzulegen. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in Ziffer 14 der Satzung geregelt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen je Geschäftsjahr eine feste Vergütung von EUR 20.000. In Abweichung hierzu erhält der Vorsitzende neben dem Ersatz seiner Auslagen je Geschäftsjahr eine feste Vergütung von EUR 40.000 und der stellvertretende Vorsitzende EUR 30.000. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Die Vergütung ist jeweils zahlbar nach Ende des Geschäftsjahres. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung entfallene Umsatzsteuer. Die Gesellschaft schließt außerdem zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung ab.


V.            Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 8 (Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals) 

Das von der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 beschlossenen genehmigte Kapital der Gesellschaft über bis zu insgesamt nominal EUR 562.500 ist bislang nur teilweise ausgenutzt worden. Um jederzeit über ein genehmigtes Kapital verfügen zu können, soll die bisher in Ziffer 4.4 der Satzung enthaltenen Regelung zum Genehmigten Kapital mit Wirksamwerden eines neuen genehmigten Kapitals aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital von bis zu insgesamt nominal EUR 688.125 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss geschaffen werden.


VI.           Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 9 (Schaffung eines neuen bedingten Kapitals) 

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juli 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juli 2023 einmalig oder mehrmals Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandel- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten auf Aktien der Gesellschaft im Nennbetrag von bis zu EUR 562.500 auszugeben. Zur Bedienung der Wandel- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten dient das bedingte Kapital gemäß Ziffer 4.5 der Satzung. Es soll eine neue Ermächtigung geschaffen und die bestehende Ermächtigung, von der kein Gebrauch gemacht wurde, aufgehoben werden.


VII.          Weitere Angaben und Hinweise 
1.            Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.376.251,00 und ist eingeteilt in 1.376.251 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit auf 1.376.251 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 1.376.251.


2.            Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung 

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, Covid-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung wird am 10. Mai 2021, ab 13:00 Uhr (MESZ, 11:00 Uhr UTC), live mittels Bild- und Tonübertragung über ein HV-Portal im Internet übertragen. Zugang zum HV-Portal erhalten Aktionäre unter www.creditshelf.com im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor Relations' > 'Hauptversammlung' > '2021' (https://ir.creditshelf.com/websites/creditshelf/German/5500/hauptversammlung.html)

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden. Den für den Online-Zugang erforderlichen Internet-Zugangscode erhalten sie mit ihrer Stimmrechtskarte.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens zum 9. Mai 2021, 13:00 Uhr (MESZ, 11:00 Uhr UTC), unter Angabe der Nummer der Stimmrechtskarte im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür steht unter www.creditshelf.com im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor Relations' > 'Hauptversammlung' > '2021' (https://ir.creditshelf.com/websites/creditshelf/German/5500/hauptversammlung.html)

ein elektronisches System (HV-Portal) zur Verfügung. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die über das HV-Portal gestellten Fragen beantwortet.

Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, bis zum Ende der Versammlung unter Angabe der Nummer der Stimmrechtskarte im Wege elektronischer Kommunikation zu Protokoll des Notars erklärt werden. Hierfür steht unter www.creditshelf.com im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor Relations' > 'Hauptversammlung' > '2021' (https://ir.creditshelf.com/websites/creditshelf/German/5500/hauptversammlung.html)

ein elektronisches System (HV-Portal) zur Verfügung.


3.            Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Absätze 1 und 2 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen sind. Für den Nachweis der Berechtigung ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut notwendig, der sich auf den im AktG und der Satzung hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen muss (Nachweisstichtag). Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und § 16 Absatz 2 der Satzung unserer Gesellschaft hat sich der Nachweis auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn des 19. April 2021, 0:00 Uhr (MESZ, Angabe dem. EU-DVO: 18. April 2021, 24:00 Uhr, 22:00 Uhr UTC), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der Adresse

creditshelf Aktiengesellschaft c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

bis spätestens zum Ablauf des 3. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ, 22:00 Uhr UTC), zugehen.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

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March 30, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)