Hauptmerkmale der Ruhegehalts- und Vorruhestandsregelungen 
4.3           Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf die Zahlung eines Betrages von 9 % der Festvergütung für die 
              Vertragslaufzeit in eine private Rentenversicherung. Dieser Beitrag ist zu vermindern um einen Zuschuss, 
              der zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung durch das Unternehmen bereits geleistet wird. Es 
              wird dem Vorstandsmitglied nur der Betrag zugesagt, nicht die Höhe der Rente. 

III. Weitere Angaben zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung


1.            Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten 

Der Vorstand der Voltabox AG hat auf der Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht vom 22. Dezember 2020, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 3328 ('COVID-19-Gesetz'), mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die diesjährige Hauptversammlung ausschließlich virtuell ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) im Wege der elektronischen Zuschaltung durchzuführen. Ein Recht der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) zur physischen Teilnahme an der Hauptversammlung an deren Einberufungsort besteht infolgedessen nicht. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Artegastraße 1, 33129 Delbrück.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird für unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte vollständig in Bild und Ton über das Aktionärsportal übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre insbesondere auch über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.

Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten.


2.            Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der 
              hauptversammlungsbezogenen Rechte, insbesondere des Stimmrechts 
              Anmeldeerfordernis und Nachweis des Anteilsbesitzes 
              Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der hauptversammlungsbezogenen Rechte, 
              insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet 
              und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der 
              Hauptversammlung nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher 
              oder englischer Sprache erfolgen. 
              Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der 
              Hauptversammlung ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
              depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein 
              und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den 11. August 
              2021, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
              Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin spätestens bis zum 25. August 2021, 
a)            24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen: 
              Voltabox AG 
              c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
              Telefax: +49 89 30903-74675 
              E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
              Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. 
              ihren Bevollmächtigten Anmeldebestätigungen zur Ausübung der Rechte in Bezug auf die virtuelle 
              Hauptversammlung übersandt. Die Anmeldebestätigungen enthalten auch die persönlichen Zugangsdaten, die 
              für die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals benötigt werden. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
              Anmeldebestätigungen sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
              Anmeldung und des gesonderten Nachweises des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle unter der vorgenannten 
              Adresse Sorge zu tragen. 
              Bedeutung des Nachweisstichtags 
              Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
              Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
              Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
              zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang 
              des Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden 
              am Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können Aktionäre 
              über ihre Aktien auch nach dem Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall 
b)            der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
              und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
              maßgeblich. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise veräußern, 
              sind daher - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur 
              Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Veräußerungen von Aktien 
              nach dem Nachweisstichtag haben demnach keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
              Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
              Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und ihre Aktien erst nach dem 
              Nachweisstichtag erwerben, können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht 
              stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen 
              lassen. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine etwaige Dividendenberechtigung. 
              Verfahren der Stimmabgabe 
3.            Diejenigen Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
              Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ordnungsgemäß nachgewiesen 
              haben, können ihre Stimmrecht im Wege der Briefwahl, durch von der Gesellschaft benannte, 
              weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter und durch sonstige Bevollmächtigte ausüben. 
              Briefwahl 
              Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege der Briefwahl 
              abzugeben. 
              Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann schriftlich unter Nutzung des auf der Anmeldebestätigung 
              abgedruckten Briefwahlformulars erfolgen. Das zur Briefwahl genutzte Formular muss vollständig ausgefüllt 
              spätestens bis zum 31. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
              Voltabox AG 
              c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
              Telefax: +49 89 30903-74675 
              E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
              Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Stimmrecht im Wege der Briefwahl auch im Wege der 
a)            elektronischen Kommunikation auszuüben. Zu diesem Zweck steht den Aktionären und ihren Bevollmächtigten, 
              die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, das 
              passwortgeschützte Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
              http://www.voltabox.ag

unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' (URL: https://ir.voltabox.ag/websites/voltabox/

German/

6000/hauptversammlung.html)zur Verfügung.

Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten

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July 23, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)