Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens 13. Mai 2021, 24.00 Uhr (MESZ), unter folgender

Adresse zugehen:


                            Telefónica Deutschland Holding AG 
                            c/o Better Orange IR & HV AG 
                            Haidelweg 48 
                            81241 München 
                            Deutschland 
 
                            oder E-Mail: telefonica@better-orange.de 
                            oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur 
                            Hauptversammlung unter der Internetadresse 
                            www.telefonica.de/hauptversammlung 

Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären, die spätestens am 29. April 2021, 0.00 Uhr

(MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Einladung zur virtuellen

Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt. Dieses Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite

der Gesellschaft unter


              www.telefonica.de/hauptversammlung 

zum Download bereit.

Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist eine

Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 29. April 2021, 0.00 Uhr (MESZ), im

Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung

und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt. Erst nach

diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragenen Aktionären stehen die für die Anmeldung zur virtuellen

Hauptversammlung bis zum Anmeldeschluss am 13. Mai 2021, 24.00 Uhr (MESZ), anderweitig eröffneten

Möglichkeiten der Anmeldung (an vorgenannte Anschrift oder E-Mail-Adresse) zur Verfügung. Die

individuellen Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung werden diesen

Aktionären nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen

ist. Für das Recht zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Anzahl der einem Aktionär in

der virtuellen Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des

Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen

werden jedoch am Tag der virtuellen Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der

virtuellen Hauptversammlung, d.h. vom 14. Mai 2021, 0.00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 20. Mai 2021,

24.00 Uhr (MESZ), Löschungen und Eintragungen im Aktienregister nicht vorgenommen (sog. Umschreibestopp).

Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung dem

Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, dem 13. Mai 2021, 24.00 Uhr (MESZ), ('technical record date').

Durch den Umschreibestopp ist der Handel der Aktien nicht eingeschränkt, die Aktien sind nicht geblockt.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG

gleichgestellte Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie

aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt §

135 AktG.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG sowie ihre Bevollmächtigten können die

gesamte Hauptversammlung am 20. Mai 2021 ab 10.00 Uhr (MESZ) live im Internet in Bild und Ton im

passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.telefonica.de/hauptversammlung 

verfolgen. Für die Freischaltung der Internetübertragung über den passwortgeschützten Internetservice

zur Hauptversammlung ist die fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben

im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen, präsenzlosen Hauptversammlung und die

Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen erforderlich. Hinsichtlich der für die Nutzung des

passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten

(Zugangskennung und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der

virtuellen, präsenzlosen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts".

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen per elektronischer Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation, auch

ohne an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen, unter Nutzung des passwortgeschützten

Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.telefonica.de/hauptversammlung 

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren abgeben. Diese Möglichkeit der elektronischen Briefwahl steht

bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2021 zur Verfügung.

Entsprechendes gilt für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl.

Zur Ausübung des Stimmrechts ist eine fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend

den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen, präsenzlosen Hauptversammlung

und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen erforderlich.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im

Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine zu diesem Tagesordnungspunkt

abgegebene Briefwahlstimme insgesamt auch als Briefwahlstimme für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß §

135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine

Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Falle einer

Bevollmächtigung ist für eine fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten

entsprechend den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen, präsenzlosen

Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen Sorge zu tragen.

Erteilung und Widerruf der Vollmacht bedürfen ebenso wie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber

der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung,

ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt

wird.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der

Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Entsprechende Formulare stehen ferner unter


              www.telefonica.de/hauptversammlung 

zum Download bereit.

Die Erteilung einer Vollmacht oder deren Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie der

Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können an die folgende Anschrift oder

E-Mail-Adresse übermittelt werden:


                            Telefónica Deutschland Holding AG 
                            c/o Better Orange IR & HV AG 
                            Haidelweg 48 
                            81241 München 
                            Deutschland 
                            E-Mail: telefonica@better-orange.de 

Die Erteilung, der Widerruf und der Nachweis einer Vollmacht können zudem unter Nutzung des

passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse


              www.telefonica.de/hauptversammlung 

erfolgen. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur

Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Zugangspasswort) siehe

oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen, präsenzlosen Hauptversammlung und

die Ausübung des Stimmrechts".

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG

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April 08, 2021 09:08 ET (13:08 GMT)