künftigen Finanzierungsbedarfs zu nutzen sowie rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich

ansonsten bietende Gelegenheiten reagieren und Möglichkeiten zur Unternehmenserweiterung nutzen zu

können. Da Entscheidungen über die Deckung des künftigen Kapitalbedarfs der Gesellschaft in der Regel

kurzfristig zu treffen sind, ist es wichtig, dass die Gesellschaft hierbei nicht vom Rhythmus der

jährlichen Hauptversammlungen oder von der langen Einberufungsfrist einer außerordentlichen

Hauptversammlung abhängig ist. Diesen Umständen hat der Gesetzgeber mit dem Instrument des 'genehmigten

Kapitals' Rechnung getragen.

Darüber hinaus kann das Genehmigte Kapital 2021/II verwendet werden, um bestimmte Anreizprämien, die

dem Management und wichtigen Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften unter anderem

zur Angleichung ihrer Interessen an die Interessen der Aktionäre gewährt wurden und werden können, in

Aktien anstelle von Bargeld zu begleichen. Um dem Management und den Mitarbeitern der Jumia-Gruppe

(zusammen die 'Teilnehmer') variable Vergütungselemente anbieten und dadurch die Interessen der

Teilnehmer mit denen der Aktionäre des Unternehmens in Einklang bringen zu können, haben der Vorstand und

der Aufsichtsrat vor dem Börsengang des Unternehmens im Jahr 2019 (der 'Börsengang') ein Virtual

Restricted Stock Units Program 2019 ('VRSUP 2019') und ein Aktienoptionsprogramm 2019 ('AOP 2019') sowie

nach dem Börsengang im Jahr 2020 ein Virtual Restricted Stock Units Program 2020 ('VRSUP 2020') und ein

Aktienoptionsprogramm 2020 ('AOP 2020') verabschiedet.

Virtuelle Aktieneinheiten mit beschränktem Zugriffsrecht (virtual restricted stock units, 'VRSUs')

gemäß dem VRSUP 2019 und dem VRSUP 2020 berechtigen die Teilnehmer nach einer einjährigen Sperrfrist zum

Erhalt einer Barzahlung, die das Unternehmen nach eigenem Ermessen gegenüber Mitarbeitern alternativ auch

in Aktien bedienen kann. Im Gegensatz zu einem so genannten 'Restricted Share Award Program' erhalten die

Begünstigten also nicht das Recht, Aktien der Gesellschaft zu erhalten, sondern vielmehr das Recht auf

eine Barzahlung, deren Gesamtbetrag von der Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft abhängt.

Aktienoptionen ('AOPs') im Rahmen des AOP 2019 haben einen Ausübungspreis von EUR 1,00, und

Aktienoptionen im Rahmen des AOP 2020 haben einen Ausübungspreis, der dem durchschnittlichen Schlusskurs

der durch ADS repräsentierten Aktien der Gesellschaft an der New York Stock Exchange während der 60

aufeinanderfolgenden Handelstage vor dem Tag der Gewährung der jeweiligen Option entspricht. Im Rahmen

beider Programme können Aktienoptionen erst nach einer vierjährigen Wartefrist und vorbehaltlich der

Erfüllung bestimmter Erfolgsziele ausgeübt werden. Diese Beteiligungsprogramme bzw. ihre optionale

Abwicklung in Aktien wurde von vorangegangenen Hauptversammlungen genehmigt. Bislang wurden den

Teilnehmern 1.221.781 VRSUs und 1.448.877 AOPs im Rahmen des VRSUP 2019 und des AOP 2019 zugeteilt, von

denen 501.656 VRSUs und keine Aktienoptionen bereits bedient wurden. Im Rahmen des VRSUP 2020 und des AOP

2020 wurden bisher 1.821.332 VRSUs und 2.395.833 AOPs zugeteilt, keine dieser Zuteilungen wurde bedient.

Die Beteiligung des Managements und wichtiger Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer

Tochtergesellschaften an den wirtschaftlichen Risiken und Chancen des jeweiligen Geschäftsbetriebs ist

ein wichtiger Bestandteil eines international wettbewerbsfähigen Vergütungssystems. Dadurch sollen das

Engagement für die Gesellschaft gestärkt, kompetente und engagierte Mitarbeiter, deren Einsatz zu

Wachstum und Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft führen, gewonnen und an das Unternehmen gebunden sowie

deren Interessen mit den Interessen der Aktionäre in Einklang gebracht werden, um den Wert des

Unternehmens zu steigern.

Allerdings wurden VRSUP 2019 und AOP 2019 für Neuausgaben geschlossen, und die noch verfügbare

Genehmigung zur Ausgabe neuer Vergütungen im Rahmen des VRSUP 2020 und des AOP 2020 reicht für den

derzeit geschätzten Bedarf nicht mehr aus. Nach einem Vergleich von Vergütungsmodellen ähnlicher

Unternehmen und auf Grundlage der Empfehlung externer Vergütungsberater haben daher der Vorstand und der

Aufsichtsrat das bestehende Vergütungsmodell für Führungskräfte in 2021 überarbeitet und unter anderem

ein neues Virtual Restricted Stock Unit Program 2021 (das 'VRSUP 2021') und vorbehaltlich der Genehmigung

durch die Hauptversammlung ein neues Aktienoptionsprogramm 2021 (das 'AOP 2020') verabschiedet, um den

Teilnehmern weiterhin variable Vergütungselemente gewähren zu können. VRSUP 2021 und AOP 2021 haben

keinen Einfluss auf die bereits im Rahmen der bestehenden Programme zugeteilten, aber noch nicht

bedienten 2.541.457. VRSUs und 3.844.711 Aktienoptionen; zudem können aus dem VRSUP 2020 und dem AOP 2020

im Rahmen der noch verbliebenen Ermächtigung weitere Zuteilungen erfolgen.

Im Rahmen des VRSUP 2021 kann die Gesellschaft bis Ende des Jahres 2025 bis zu 9.000.000 VRSUs an

Teilnehmer ausgeben. Jede VRSU berechtigt einen Teilnehmer zu einem Anspruch gegen die Gesellschaft auf

eine Barzahlung in Abhängigkeit vom Wert der Aktien des Unternehmens, repräsentiert durch American

Depositary Shares ('ADSs'). Die Anzahl der einem Teilnehmer gewährten VRSUs und der Erdienungszeitraum

werden vom Vorstand der Gesellschaft, für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft vom Aufsichtsrat der

Gesellschaft, festgelegt. VRSUs werden typischerweise nach einem Zeitraum von mindestens einem Jahr

vorbehaltlich eines fortdauernden und unbefristeten Dienst- oder Arbeitsverhältnisses mit Jumia erdient;

in bestimmten Fällen kann der Erdienungszeitraum auf sechs Monate verkürzt sein oder länger als ein Jahr

betragen. Mit den Mitgliedern des Vorstands werden zusätzliche Erfolgsziele im Hinblick auf das jährliche

Wachstum des Bruttowarenvolumens und möglicherweise relevante quantifizierbare Nachhaltigkeitsziele in

der Zuteilungsvereinbarung festgelegt: 50 % ihrer VRSUs werden einen einjährigen, 50 % einen zweijährigen

Leistungs- und Erdienungszeitraum haben. Im Fall eines Kontrollwechsels gelten alle noch nicht erdienten

VRSUs sofort als erdient. Die Höhe des Barzahlungsanspruchs aus einer VRSU entspricht dem Wert einer

Aktie des Unternehmens, wie er durch ADSs an den ersten fünf Handelstagen an der New Yorker Börse nach

Veröffentlichung des letzten Halbjahresberichts oder Pressemitteilung über das Jahresergebnis durch die

Gesellschaft repräsentiert wird. Die Höhe des Barzahlungsanspruchs kann in individuellen

Vergütungsvereinbarungen begrenzt werden. Die Bedingungen des VRSUP 2021 ermöglichen es der Gesellschaft,

vorbehaltlich der Schaffung des Genehmigten Kapitals 2021/II zu diesem Zweck durch die Virtuelle

Jahreshauptversammlung, die daraus resultierenden Zahlungsansprüche durch die Lieferung von Aktien der

Gesellschaft zu bedienen. Die weiteren Bedingungen des VRSUP 2021 entsprechen im Wesentlichen denen des

VRSUP 2020.

Bei der Ausgabe von neuen Aktien unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021/II ist den Aktionären

grundsätzlich ein Bezugsrecht für diese Aktien einzuräumen. Die Aktien können dabei nach § 186 Abs. 5

Aktiengesetz auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b

Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung

übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Das Bezugsrecht der Aktionäre im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2021/II ist jedoch ausgeschlossen,

wenn die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021/II zur Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft erfolgt,

um nach dem Ermessen der Gesellschaft jeweils gegen Einbringung der aus den VRSUs entstandenen

Zahlungsansprüche Ansprüche aus erdienten VRSUs zu begleichen, die Mitgliedern des Vorstands der

Gesellschaft und Arbeitnehmern der Gesellschaft sowie Mitgliedern der Geschäftsführung und Arbeitnehmern

von mit der Gesellschaft im Sinne des § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen oder deren

Investmentvehikeln nach den jeweiligen Bedingungen des VRSUP 2019, VRSUP 2020 oder VRSUP 2021 gewährt

worden sind. Der Umfang des Bezugsrechtsausschlusses ist begrenzt auf insgesamt 654.369 neue Aktien unter

dem VRSUP 2019, insgesamt 1.850.000 neue Aktien unter dem VRSUP 2020 und insgesamt 9.000.000 neue Aktien

unter dem VRSUP 2021.

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May 18, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)