Gesellschaft für die Vorstandsmitglieder für ein Geschäftsjahr insgesamt aufgewendeten Vergütungsbeträge, einschließlich Jahresgrundgehalt, variablen Vergütungsbestandteilen, Nebenleistungen und I. Versorgungsaufwand) ist - unabhängig davon, in welchem Geschäftsjahr ein Vergütungselement ausbezahlt wird - auf absolute Maximalbeträge begrenzt ('Maximalvergütung'). Die Maximalvergütung beträgt für ordentliche Vorstandsmitglieder EUR 550.000,00 und für den Vorstandsvorsitzenden EUR 650.000,00. Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft (§ 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG) Das Vergütungssystem unterstützt die strategische Ausrichtung der Gigaset AG und des von ihr geführten Konzerns (zusammen Gigaset), ihre führende Rolle im Kerngeschäftsfeld Phones zu behaupten und durch Steigerung der Marktanteile in den von Innovationen geprägten Wachstumsbereichen Smartphones, Smart Home und Professional langfristig rentables Wachstum zu generieren. Das Vergütungssystem setzt Anreize zur Förderung dieser Geschäftsstrategie: Die kurzfristige variable Vergütung (Short-Term Incentive - STI) bemisst sich teilweise (zu 50% bis 75%) nach finanziellen Leistungskriterien (einer Ertragskennzahl (auszuwählen aus EBIT, EBITDA oder EBIT-Marge), Free Cashflow und Umsatz) womit die Ausrichtung auf eine Steigerung der Profitabilität, die frei verfügbare Liquidität und eine angemessene Erlösentwicklung unterstützt wird. Im Übrigen (zu 25% bis 50%) bemisst sich der STI an durch den Aufsichtsrat jährlich festzulegenden operativen Zielen mit besonderer Bedeutung für die strategische Unternehmensentwicklung, wie z.B. wesentliche Projekte. II. Die an der Erreichung langfristiger Ziele innerhalb einer vierjährigen Performance-Periode ausgerichtete, jährlich ausgelobte langfristige variable Vergütung (Long-Term Incentive - LTI) berücksichtigt im Schwerpunkt die Erreichung strategischer Mehrjahresziele, daneben aber auch nichtfinanzieller Ziele aus den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environmental Social and Governance, ESG). Über die Festlegung der Mehrjahresziele kann der Aufsichtsrat insbesondere die erfolgreiche strategische Transformation der Gigaset im Rahmen der Vision 'Gigaset 2025' und darüber hinaus incentivieren. Die maßgeblichen nichtfinanziellen ESG-Ziele knüpfen an die langfristige Unternehmensentwicklung im Interesse aller Stakeholder der Gigaset AG (z.B. durch Berücksichtigung einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit) im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Gesellschaft an. Durch die Einführung einer Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership Guideline) wird die Ausrichtung der Vergütung auf eine langfristige und nachhaltige Wertsteigerung des Unternehmens zusätzlich gestärkt. Die langfristig erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsstrategie hängt wesentlich davon ab, dass qualifizierte Führungskräfte für die Leitung der Gigaset AG gewonnen und gehalten werden können. Das vorliegende Vergütungssystem legt einen entsprechenden strukturellen Rahmen vor, der eine solche am Unternehmensinteresse ausgerichtete Personalpolitik des Aufsichtsrats und eine angemessene Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands ermöglicht. III. Vergütungsbestandteile und Leistungskriterien für variable Vergütungsbestandteile (§ 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und 4 AktG) Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relative Anteile an der Ziel-Gesamtvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen zusammen. Die festen Bestandteile der Vergütung der Vorstandsmitglieder umfassen ein festes Jahresgehalt, Versorgungsleistungen sowie verschiedene Nebenleistungen. Als variable Vergütungsbestandteile sind die an kurzfristigen Jahreszielen orientierte variable Vergütung 1. (Short-Term Incentive - STI) und die langfristig orientierte variable Vergütung (Long-Term Incentive) vorgesehen. Wesentliche Elemente der Vorstandsvergütung Der Anteil der festen Vergütungskomponenten (Jahresgehalt, Nebenleistungen, Beiträge zu Versorgungsleistungen) an der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei ca. 45% bis ca. 83%. Dabei liegt der Anteil der Nebenleistungen bei ca. 5% bis ca. 10% und der Versorgungsbeiträge bei bis zu ca. 2% der Ziel-Gesamtvergütung. Der Anteil der variablen Vergütungskomponenten an der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei ca. 17% bis ca. 55%. Der Anteil des STI an der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei ca. 7% bis ca. 22% und der Anteil des LTI bei ca. 10% bis ca. 33% der Ziel-Gesamtvergütung, wobei der Anteil des LTI den Anteil des STI an der Ziel-Gesamtvergütung um ca. 50% übersteigt. 2. Fixe Vergütungsbestandteile Festes Jahresgehalt 2.1 Die Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgehalt in zwölf monatlichen Raten, die jeweils am Ende eines Kalendermonats ausgezahlt werden. Versorgungsregelung Zugunsten der Vorstandsmitglieder gewährt die Gesellschaft als arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung einen festen, im jeweiligen Vorstandsdienstvertrag festzulegenden Betrag, der auf Grundlage eines beitragsorientierten Plans an einen externen Versorgungsträger geleistet wird (z.B. im Rahmen einer Direktversicherung). Die Höhe der Beiträge beläuft sich maximal auf bis zu ca. 2% der Ziel-Gesamtvergütung. Weitere Einzelheiten werden im Vorstandsdienstvertrag und/oder einer gesonderten Pensionszusage festgelegt. 2.2 Abweichend davon besteht zugunsten von Herrn Weßing eine Direktzusage, die über ein Treuhandmodell (CTA) strukturiert ist und auf einer Übernahme der vormaligen Betriebsrentenregelung der Siemens AG (BSAV) beruht. Die Gesellschaft dotiert das zugehörige Versorgungskonto durch jährliche Beiträge i.H.v. EUR 7.000,-. Zusätzlich ist Herr Weßing berechtigt, Auszahlungsbeträge aus der variablen Vergütung (STI und/ oder LTI) jeweils in voller Höhe in die Direktzusage einzubringen. Ferner hat Herr Weßing bei Austritt für den Zeitraum von sechs Monaten Anspruch auf ein Übergangsgeld (unter Anrechnung der Betriebsrentenleistungen) nach näherer Maßgabe einer vormaligen Firmenrichtlinie der Siemens AG, die im Hinblick auf den erfolgten Betriebsübergang auch für Herrn Weßing gilt. Die vorgenannten Versorgungsregelungen für Herrn Weßing können auch im Falle möglicher zukünftiger Vertragsänderungen oder -verlängerungen fortgesetzt werden. Nebenleistungen Zusätzlich werden den Vorstandsmitgliedern vertraglich festgelegte Nebenleistungen gewährt. Die Gesellschaft stellt jedem Vorstandsmitglied ein angemessenes Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur 2.3 Verfügung. Darüber hinaus werden bis zu 50% der für eine private Kranken- und Pflegeversicherung gezahlten Beiträge gewährt (beschränkt auf den Arbeitgeberzuschuss, der sich ergäbe, wenn das Vorstandsmitglied gesetzlich kranken- und pflegeversichert wäre). Ferner bestehen für die Vorstandsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) mit dem gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt sowie eine Unfallversicherung. Variable Vergütungsbestandteile Nachfolgend werden die variablen Vergütungsbestandteile einschließlich der jeweiligen Leistungskriterien benannt und deren Zusammenhang zur Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft 3 erläutert. Ergänzend wird auch auf die Methoden zur Beurteilung der Erreichung der Leistungskriterien eingegangen. Die variablen Vergütungsbestandteile bestehen aus einer variablen Vergütung mit kurzfristig orientierten Zielen (Short-Term Incentive - STI) und einer variablen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive - LTI). Short-Term Incentive (STI) Den Vorstandsmitgliedern wird der STI als variable Vergütung mit einjährigem Bemessungszeitraum gewährt. Der Auszahlungsbetrag des STI bei 100%iger Zielerreichung ('STI-Zielbetrag') wird im Vorstandsdienstvertrag festgelegt. Zahlungen aus dem STI hängen zu 50% bis 75% von drei finanziellen Leistungskriterien (Ertragskennzahl (Auswahl aus EBIT, EBITDA oder EBIT-Marge, 'Ertrags-KPI'), Free Cashflow und Umsatz) sowie zu weiteren
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April 29, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)