Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG das in den
untenstehenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 unter Abschnitt III. 'Beschreibung des Vergütungssystems
für die Vorstandsmitglieder (Tagesordnungspunkt 7)' wiedergegebene System zur Vergütung der Mitglieder
des Vorstands beschlossen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das unter Abschnitt III. dargestellte Vergütungssystem für die
Mitglieder des Vorstands der Gateway Real Estate AG zu billigen.
Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Nach § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten
Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, wobei ein
die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Die erstmalige Beschlussfassung nach § 113 Abs. 3
AktG hat gemäß § 26j Abs. 1 Satz 1 EGAktG bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die
auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll gemäß § 13 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft
durch die Hauptversammlung festgesetzt werden. Die Vergütung soll in einem angemessenen Verhältnis zu den
Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen.
Zuletzt hat die Hauptversammlung vom 21. August 2019 über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
beschlossen. Unter Tagesordnungspunkt 9 hat die Hauptversammlung vom 21. August 2019 folgenden Beschluss
gefasst:
8. 'Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes Geschäftsjahr eine feste Vergütung von EUR 20.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für jedes Geschäftsjahr eine feste Vergütung von EUR 40.000,00 und sein Stellvertreter eine feste Vergütung von EUR 30.000,00. Diese Regelung gilt erstmals für das gesamte Geschäftsjahr 2019.'
Vorstand und Aufsichtsrat sind nach eingehender Überprüfung zum Ergebnis gelangt, dass die Vergütung
für die Mitglieder des Aufsichtsrats weiterhin in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der
Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft steht.
Das der Aufsichtsratsvergütung zugrundeliegende Vergütungssystem mit den Angaben gemäß §§ 113 Abs. 3
Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG wird in den untenstehenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 8 unter Abschnitt
IV. 'Beschreibung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder (Tagesordnungspunkt 8)'
wiedergegeben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die bestehenden Vergütungsregelungen für die Mitglieder
des Aufsichtsrats der Gateway Real Estate AG und das unter Abschnitt IV. dargestellte Vergütungssystem
für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestätigen. Weitere Angaben über die zur Wahl stehenden Aufsichtsratskandidaten (Tagesordnungspunkt 6)
Norbert Ketterer Norbert Ketterer ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. Verwaltungsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens: Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten/ Verwaltungsräten: (i) * CWI Immobilien AG, Leipzig (Mitglied des Aufsichtsrats); * DEVELOPMENT PARTNER AG, Düsseldorf (Mitglied des Aufsichtsrats).
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* ACRON AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); ACRON Fisherman's Wharf Hotel SF AG, Zug, Schweiz (Mitglied des a) * Verwaltungsrats); * Areal Hitzkirch Zug AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * Areal Steinhausen Zug AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * Areal Sursee Zug AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); (ii) * Helvetic Private Investments AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * HK Real Estate AG, Wollerau, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * Ketom AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * NOKERA AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * SAYANO Family Office AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * SKE Immobilien Schweiz I AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * SN Beteiligungen Holding AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats).
Thomas Kunze
Thomas Kunze ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsrats bzw. Verwaltungsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten Gesellschaften
Mitglied eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten/ Verwaltungsräten: * CWI Immobilien AG, Leipzig (Mitglied des Aufsichtsrats); (i) b) * DEVELOPMENT PARTNER AG, Düsseldorf (Mitglied des Aufsichtsrats); * Peires AG, Leipzig (Mitglied des Aufsichtsrats).
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Keine.
Jan Hendrik Hedding
Jan Hendrik Hedding ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. Verwaltungsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten
Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines
Wirtschaftsunternehmens:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten/ Verwaltungsräten: * Peires AG, Leipzig (Mitglied des Aufsichtsrats).
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* ACRON AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); c) * Areal Herzogenbuchsee Zug AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * Areal Will Zug AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * bloxxter AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * Hereco Holdings AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); (ii) * NOKERA Management AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * NOKERA Patents AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * NOKERA Procurement AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * NOKERA Renewable Energies AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * Real Estate Financing AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); * unicorn two AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats).
Ferdinand von Rom
Ferdinand von Rom ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. Verwaltungsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten
Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines
Wirtschaftsunternehmens:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten/ Verwaltungsräten: * Keine.
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Keine.
Leonard Fischer
Leonard Fischer ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 16, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)