Erfolgsabhängige Vergütung:
STI (Short-Term-Incentive) im Sinne einer kurzfristigen, einjährigen - * Vergütung * LTI (Long-Term-Incentive) im Sinne einer langfristigen, mehrjährigen Vergütung
Im Falle eines unterjährigen Vertragsbeginns sowie im Falle einer unterjährigen Vertragsbeendigung
werden die Festvergütung sowie die erfolgsabhängige Vergütung zeitanteilig gewährt.
aa) Erfolgsunabhängige Vergütung
Die erfolgsunabhängige Vergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die in 13
gleichen Teilbeträgen ausgezahlt wird (im Monat November werden zwei Teilbeträge ausgezahlt). Die
jährliche Festvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden Euro 880.000, für die weiteren Mitglieder
des Vorstands jeweils Euro 550.000.
Die Festvergütung wird durch vertraglich zugesicherte Nebenleistungen ergänzt. Diese beinhalten
folgende Leistungen:
- Geldwerte Vorteile aus der privaten Nutzung des Dienstwagens - Geldwerte Vorteile aus der Unfallversicherung
Im Hinblick auf die Versorgungszusagen wird wie folgt differenziert:
Die Versorgungszusagen der vor dem 1. Januar 2016 bestellten Vorstandsmitglieder entsprechen einem prozentualen Anteil der durchschnittlichen Festvergütung der letzten drei Jahre vor Beendigung des Dienstvertrags. Dieser prozentuale Anteil beträgt maximal 40% und - wird über die Bestelldauer als Vorstandsmitglied sukzessive erdient. Die entsprechende Pensionsrückstellung wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Als jährlicher Versorgungsaufwand wird der laufende Dienstzeitaufwand ausgewiesen, der in Abhängigkeit vom anzusetzenden Marktzinssatz stärkeren Schwankungen unterliegen kann. Seit dem 1. Januar 2016 bestehen für neu hinzugekommene Mitglieder des Vorstands - Versorgungszusagen über die Allianz Unterstützungskasse. Über die Entrichtung von Beitragszahlungen an diese zweckgebundene Versorgungskasse hinaus bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Die jährlichen Zahlungen werden als Versorgungsaufwand ausgewiesen.
Der reguläre Pensionsfall tritt ein, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 65.
Lebensjahres endet.
bb) Erfolgsabhängige Vergütung
Die erfolgsabhängige Vergütung für den STI und LTI berechnet sich einheitlich gemäß folgender Formel:
FVA x Leistungsfaktor
Von dem ermittelten Wert erhält der Vorstandsvorsitzende einen Anteil von 0,64% und die weiteren
Mitglieder des Vorstands jeweils einen Anteil von 0,32%. Die erfolgsabhängige Vergütung wird im März nach
der Sitzung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses des vorhergehenden
Geschäftsjahres ausgezahlt.
FVA (Fuchs Value Added)
Der FVA ist die zentrale Führungskennzahl der FUCHS-Gruppe. Er wird für die variable Vergütung des
lokalen, regionalen und globalen Managements herangezogen.
Der FVA als ökonomischer Gewinn verkörpert einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl den Ertrag als auch
das eingesetzte Kapital berücksichtigt. Er ist somit Ausprägung der strategischen Zielsetzung und auf
Langfristigkeit ausgerichtet:
FVA = EBIT - Eingesetztes Kapital × Kapitalkostensatz (WACC)
Die relevante Ertragskennzahl ist das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern). Das EBIT zeigt die
operative Leistungsfähigkeit unbeeinflusst von Finanzierungs- und Steuereffekten.
Das eingesetzte Kapital spiegelt sich in der Vermögens- und Finanzlage wider. Der Kapitaleinsatz wird 1. maßgeblich von den Sachanlageinvestitionen, den Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte sowie von
der Entwicklung des Nettoumlaufvermögens (NOWC) beeinflusst. Das Anlagevermögen sowie Akquisitionen
werden über Investitionsrechnungen gesteuert, während das NOWC durch die gezielte Steuerung seiner
Bestandteile (Vorräte sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen)
kontrolliert wird. Das eingesetzte Kapital für ein Geschäftsjahr wird anhand der verzinslichen
Finanzierungsquellen des Konzerns ermittelt und errechnet sich als Durchschnitt der Bestandsgrößen zu
fünf Quartalsstichtagen, beginnend mit dem 31. Dezember des vorangegangenen Jahres.
Das eingesetzte Kapital (Capital Employed) errechnet sich somit über fünf Stichtage wie folgt:
Eigenkapital
+ Pensionsrückstellungen (netto)
+ Finanzverbindlichkeiten
- liquide Mittel
+ planmäßige Firmenwertabschreibungen früherer Jahre (bis 2004: Euro 85 Mio.)
= Eingesetztes Kapital (Capital Employed)
Für die Berechnung der Kosten des eingesetzten Kapitals wird ein durchschnittlich gewichteter
Kapitalkostensatz (WACC) verwendet, der auf Basis des Capital Asset Pricing Model (CAPM) ermittelt wird.
Die Höhe des WACC wird jährlich zum Bilanzstichtag auf der Grundlage aktueller Kapitalmarktdaten
überprüft und gegebenenfalls angepasst. In die FVA Berechnung fließt der WACC als Vorsteuerzinssatz ein,
da auch die Ertragskomponente als Vorsteuergröße (EBIT) berücksichtigt wird.
Nur wenn der erwirtschaftete Ertrag über den Kosten des eingesetzten Kapitals liegt, wird Wert
geschaffen und es entsteht ein Anspruch auf variable Vergütung.
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Billigung des Konzernabschlusses ist der FVA für
das betreffende Geschäftsjahr festgesetzt.
Leistungsfaktor
Der Leistungsfaktor misst die jährliche Erreichung der vereinbarten langfristig ausgerichteten Ziele
und wird jährlich einheitlich für alle Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat festgesetzt. Die
Spanne des Leistungsfaktors reicht hierbei von mindestens 0,75 (entspricht einer Zielerreichung von 75%)
bis maximal 1,25 (entspricht einer Zielerreichung von 125%). Der Leistungsfaktor berücksichtigt neben
profitablem Wachstum und effizientem Cash Management den Ausbau der technischen Kompetenz und damit die
fortschreitende Penetrierung der Märkte mit Spezialschmierstoffen. Weitere Aspekte sind die Einhaltung
einer guten Corporate Governance, die kontinuierliche Personalentwicklung, die Etablierung und
Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitskonzepts sowie die Schaffung von Stakeholder Value mit Blick auf die
soziale Verantwortung von FUCHS. Die Ziele orientieren sich an den strategischen Leitlinien von FUCHS und
beziehen sich auf den Gesamtvorstand.
Der Zielerreichungsgrad und damit der Leistungsfaktor wird jährlich im Dezember in einer Gesamtschau
ermittelt, d.h. es erfolgt keine dezidierte Einzelbewertung und Gewichtung der verschiedenen Aspekte. Der
Aufsichtsrat entscheidet hierüber auf Basis der vom Personalausschuss vorgeschlagenen Zielerreichung.
Die variable Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:
- 45% Short-Term-Incentive (STI) - 55% Long-Term-Incentive (LTI)
Da sowohl STI als auch LTI vom FVA und dem Leistungsfaktor abhängen, sind letztlich beide auf den
langfristigen Unternehmenserfolg und somit auf eine mehrjährige Bemessungsgrundlage ausgelegt. Die
Differenzierung ist im Hinblick auf die weitere Pflicht zur Verwendung des LTI von Bedeutung.
Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, mehr als die Hälfte des LTI innerhalb von zwei Wochen
nach Auszahlung in Vorzugsaktien (ISIN DE0005790430) der FUCHS PETROLUB SE zu investieren. Hierdurch ist
sichergestellt, dass entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex unter
Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung die variable Vergütung überwiegend aktienbasiert gewährt
wird. Die erworbenen Vorzugsaktien stellen demnach keine zusätzliche Vergütung für die Mitglieder des
Vorstands dar. Die erworbenen Vorzugsaktien unterliegen gemäß den Vorgaben des Deutschen Corporate
Governance Kodex einer Veräußerungssperre von vier Jahren. Die Haltefrist beginnt jeweils mit der
Einbuchung in die individuellen Wertpapierdepots und ist auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung des
Vorstandsvertrags vollständig einzuhalten. In dieser Zeit unterliegen die von den Mitgliedern des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2021 10:06 ET (14:06 GMT)