Erfolgsabhängige Vergütung:


                                          STI (Short-Term-Incentive) im Sinne einer kurzfristigen, einjährigen 
              -             *             Vergütung 
                            *             LTI (Long-Term-Incentive) im Sinne einer langfristigen, mehrjährigen 
                                          Vergütung 

Im Falle eines unterjährigen Vertragsbeginns sowie im Falle einer unterjährigen Vertragsbeendigung

werden die Festvergütung sowie die erfolgsabhängige Vergütung zeitanteilig gewährt.

aa) Erfolgsunabhängige Vergütung

Die erfolgsunabhängige Vergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die in 13

gleichen Teilbeträgen ausgezahlt wird (im Monat November werden zwei Teilbeträge ausgezahlt). Die

jährliche Festvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden Euro 880.000, für die weiteren Mitglieder

des Vorstands jeweils Euro 550.000.

Die Festvergütung wird durch vertraglich zugesicherte Nebenleistungen ergänzt. Diese beinhalten

folgende Leistungen:


              -             Geldwerte Vorteile aus der privaten Nutzung des Dienstwagens 
              -             Geldwerte Vorteile aus der Unfallversicherung 

Im Hinblick auf die Versorgungszusagen wird wie folgt differenziert:


                            Die Versorgungszusagen der vor dem 1. Januar 2016 bestellten Vorstandsmitglieder 
                            entsprechen einem prozentualen Anteil der durchschnittlichen Festvergütung der letzten drei 
                            Jahre vor Beendigung des Dienstvertrags. Dieser prozentuale Anteil beträgt maximal 40% und 
              -             wird über die Bestelldauer als Vorstandsmitglied sukzessive erdient. Die entsprechende 
                            Pensionsrückstellung wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Als jährlicher 
                            Versorgungsaufwand wird der laufende Dienstzeitaufwand ausgewiesen, der in Abhängigkeit vom 
                            anzusetzenden Marktzinssatz stärkeren Schwankungen unterliegen kann. 
                            Seit dem 1. Januar 2016 bestehen für neu hinzugekommene Mitglieder des Vorstands 
              -             Versorgungszusagen über die Allianz Unterstützungskasse. Über die Entrichtung von 
                            Beitragszahlungen an diese zweckgebundene Versorgungskasse hinaus bestehen keine weiteren 
                            Verpflichtungen. Die jährlichen Zahlungen werden als Versorgungsaufwand ausgewiesen. 

Der reguläre Pensionsfall tritt ein, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 65.

Lebensjahres endet.

bb) Erfolgsabhängige Vergütung

Die erfolgsabhängige Vergütung für den STI und LTI berechnet sich einheitlich gemäß folgender Formel:


              FVA x Leistungsfaktor 

Von dem ermittelten Wert erhält der Vorstandsvorsitzende einen Anteil von 0,64% und die weiteren

Mitglieder des Vorstands jeweils einen Anteil von 0,32%. Die erfolgsabhängige Vergütung wird im März nach

der Sitzung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses des vorhergehenden

Geschäftsjahres ausgezahlt.

FVA (Fuchs Value Added)

Der FVA ist die zentrale Führungskennzahl der FUCHS-Gruppe. Er wird für die variable Vergütung des

lokalen, regionalen und globalen Managements herangezogen.

Der FVA als ökonomischer Gewinn verkörpert einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl den Ertrag als auch

das eingesetzte Kapital berücksichtigt. Er ist somit Ausprägung der strategischen Zielsetzung und auf

Langfristigkeit ausgerichtet:


              FVA = EBIT - Eingesetztes Kapital × Kapitalkostensatz (WACC) 

Die relevante Ertragskennzahl ist das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern). Das EBIT zeigt die

operative Leistungsfähigkeit unbeeinflusst von Finanzierungs- und Steuereffekten.

Das eingesetzte Kapital spiegelt sich in der Vermögens- und Finanzlage wider. Der Kapitaleinsatz wird 1. maßgeblich von den Sachanlageinvestitionen, den Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte sowie von

der Entwicklung des Nettoumlaufvermögens (NOWC) beeinflusst. Das Anlagevermögen sowie Akquisitionen

werden über Investitionsrechnungen gesteuert, während das NOWC durch die gezielte Steuerung seiner

Bestandteile (Vorräte sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen)

kontrolliert wird. Das eingesetzte Kapital für ein Geschäftsjahr wird anhand der verzinslichen

Finanzierungsquellen des Konzerns ermittelt und errechnet sich als Durchschnitt der Bestandsgrößen zu

fünf Quartalsstichtagen, beginnend mit dem 31. Dezember des vorangegangenen Jahres.

Das eingesetzte Kapital (Capital Employed) errechnet sich somit über fünf Stichtage wie folgt:

Eigenkapital

+ Pensionsrückstellungen (netto)

+ Finanzverbindlichkeiten

- liquide Mittel

+ planmäßige Firmenwertabschreibungen früherer Jahre (bis 2004: Euro 85 Mio.)

= Eingesetztes Kapital (Capital Employed)

Für die Berechnung der Kosten des eingesetzten Kapitals wird ein durchschnittlich gewichteter

Kapitalkostensatz (WACC) verwendet, der auf Basis des Capital Asset Pricing Model (CAPM) ermittelt wird.

Die Höhe des WACC wird jährlich zum Bilanzstichtag auf der Grundlage aktueller Kapitalmarktdaten

überprüft und gegebenenfalls angepasst. In die FVA Berechnung fließt der WACC als Vorsteuerzinssatz ein,

da auch die Ertragskomponente als Vorsteuergröße (EBIT) berücksichtigt wird.

Nur wenn der erwirtschaftete Ertrag über den Kosten des eingesetzten Kapitals liegt, wird Wert

geschaffen und es entsteht ein Anspruch auf variable Vergütung.

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Billigung des Konzernabschlusses ist der FVA für

das betreffende Geschäftsjahr festgesetzt.

Leistungsfaktor

Der Leistungsfaktor misst die jährliche Erreichung der vereinbarten langfristig ausgerichteten Ziele

und wird jährlich einheitlich für alle Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat festgesetzt. Die

Spanne des Leistungsfaktors reicht hierbei von mindestens 0,75 (entspricht einer Zielerreichung von 75%)

bis maximal 1,25 (entspricht einer Zielerreichung von 125%). Der Leistungsfaktor berücksichtigt neben

profitablem Wachstum und effizientem Cash Management den Ausbau der technischen Kompetenz und damit die

fortschreitende Penetrierung der Märkte mit Spezialschmierstoffen. Weitere Aspekte sind die Einhaltung

einer guten Corporate Governance, die kontinuierliche Personalentwicklung, die Etablierung und

Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitskonzepts sowie die Schaffung von Stakeholder Value mit Blick auf die

soziale Verantwortung von FUCHS. Die Ziele orientieren sich an den strategischen Leitlinien von FUCHS und

beziehen sich auf den Gesamtvorstand.

Der Zielerreichungsgrad und damit der Leistungsfaktor wird jährlich im Dezember in einer Gesamtschau

ermittelt, d.h. es erfolgt keine dezidierte Einzelbewertung und Gewichtung der verschiedenen Aspekte. Der

Aufsichtsrat entscheidet hierüber auf Basis der vom Personalausschuss vorgeschlagenen Zielerreichung.

Die variable Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:


              -             45% Short-Term-Incentive (STI) 
              -             55% Long-Term-Incentive (LTI) 

Da sowohl STI als auch LTI vom FVA und dem Leistungsfaktor abhängen, sind letztlich beide auf den

langfristigen Unternehmenserfolg und somit auf eine mehrjährige Bemessungsgrundlage ausgelegt. Die

Differenzierung ist im Hinblick auf die weitere Pflicht zur Verwendung des LTI von Bedeutung.

Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, mehr als die Hälfte des LTI innerhalb von zwei Wochen

nach Auszahlung in Vorzugsaktien (ISIN DE0005790430) der FUCHS PETROLUB SE zu investieren. Hierdurch ist

sichergestellt, dass entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex unter

Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung die variable Vergütung überwiegend aktienbasiert gewährt

wird. Die erworbenen Vorzugsaktien stellen demnach keine zusätzliche Vergütung für die Mitglieder des

Vorstands dar. Die erworbenen Vorzugsaktien unterliegen gemäß den Vorgaben des Deutschen Corporate

Governance Kodex einer Veräußerungssperre von vier Jahren. Die Haltefrist beginnt jeweils mit der

Einbuchung in die individuellen Wertpapierdepots und ist auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung des

Vorstandsvertrags vollständig einzuhalten. In dieser Zeit unterliegen die von den Mitgliedern des

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2021 10:06 ET (14:06 GMT)