Aufsichtsratsmitglied, Kommunalkredit Austria AG, Wien


                                          Mitglied des Kreditausschusses, des Prüfungsausschusses und des 
              09/2015 - 09/ *             Risikoausschusses 
              2018 
                            *             Vorsitzende des Vergütungsausschusses (Rolle der Expertin) 
                            *             Verantwortlich für Abstimmung mit Compliance und Geldwäschebeauftragten 

Chairman/Chief Executive Officer/Partner, Interritus Group, London


                                          Chief Executive Officer von Interritus Limited, einem Private Equity Vehikel 
                            *             für den Kauf von Banken oder Leasinggesellschaften aus dem europäischen Raum 
                                          Operativ verantwortlich für den Erwerb des 
                                          Infrastrukturfinanzierungsinstituts Kommunalkredit Austria AG durch einen 
                            *             öffentlichen Re-Privatisierungsprozess gesteuert durch die EU 
              10/2014 - 07/               Eigenkapitalrendite von 18,2% in 2016 bei einer Kernkapitalquote von über 40% 
              2018 
                                          Geschäftsmodelle und Strategie: Definition von Geschäftsmodellen und 
                                          Wachstumsstrategien für mögliche Akquisitionen mit Schwerpunkt im Leasing, 
                            *             Trade Finance, Immobilien und besicherter Kredite und Berechnung möglicher 
                                          Ertragsströme für Investoren 
                                          Geschäftsführerin der Interritus Advisory GmbH in Deutschland sowie der 
                            *             Vehikel in Österreich: Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH und Gesona 
                                          Beteiligungsverwaltung GmbH 

Projektleiter, The Boston Consulting Group GmbH, München


                            *             Verantwortlich für bis zu 7 Mitarbeiter und ein Gesamtbudget von 15 Mio. EUR 
                            *             Industriefokus: Handel und Logistik 
              03/2011 - 10/ 
              2014                        Funktionaler Fokus: Transformation von Geschäftsmodellen, Digitalisierung, 
                            *             Personal 
                                          Recruiting Kommittee: Spezielle Fortbildung für Interviewführung und 
                            *             Personalauswahl. Ausgezeichnet mit der Bestnote für Personalauswahl und 
                                          Erfolg der selektierten Kandidaten 

Referentin von Konzernvorstand Ulrich Sieber, Commerzbank AG, Frankfurt


                            *             Post-merger-integration der Dresdner Bank mit 2,4 Mrd. EUR Synergien 
                                          Betriebsratsverhandlungen zum Stellenabbau von 9.000 FTE in Rekordzeit von 4 
                            *             Monaten 
                                          Tarifverhandlungen des privaten Bankgewerbes: Verhandlungsstrategie, Modell 
              07/2009 - 02/ *             und Verhandlungsführung vorbereitet und unterstützt, maßgebliche Ziele alle 
              2011                        erreicht 
                                          Change management Konzept, Kommunikation und Implementierung für 65.000 
                            *             Mitarbeiter 
                                          Konzernprojekt 'Frauen in Führungspositionen' für CEO Martin Blessing 
                            *             durchgeführt mit quantitativen Analysen, Tiefeninterviews und Vorstellung bei 
                                          der Bereichsvorstandskonferenz 

Associate, The Boston Consulting Group GmbH, Berlin


              09/2008 - 06/ *             Post-merger-integration von zwei europäischen Großbanken 
              2009 
                            *             Governance: Konzeption und Implementierung von bankweiten Governance-Modellen 

Studienbegleitende Praktika bei der Deutschen Botschaft in Washington, der Landesvertretung

Baden-Württemberg, Hertie School of Governance, Hertie Stiftung, Hertha BSC, Bundestag/Finanzausschuss

und dem Verband der Pfandbriefbanken.

Nebentätigkeiten


              Seit 03/2019  Co-Autor, Block52, wöchentlicher Podcast zu Blockchain 
              03/2019       Sachverständige im Bundestag Finanzausschuss in einer Anhörung zu Blockchain 
              Seit 07/2003  Kassenprüfer, Mayayuda e.V., Patenprojekt für Minderjährige in Guatemala 

Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt. Die Hauptversammlung ist an

Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidatinnen und

Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Die Lebensläufe der Kandidatinnen und Kandidaten sind ebenso wie die Lebensläufe der bereits im Amt

befindlichen Aufsichtsratsmitglieder zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während

der gesamten Hauptversammlung über die Internetadresse

http://www.euwax-ag.de/ueber+uns/unternehmensstruktur/aufsichtsrat.html

zugänglich.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach dem Ausscheiden von Dr. Michael Völter aus dem Aufsichtsrat

mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 der bisherige Stellvertretende Vorsitzende des

Aufsichtsrats Dr. Christian Ricken beabsichtigt, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

Beschlussfassung über das Vergütungssystem für den Vorstand

Nach dem durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12.12.2019 (ARUG II)

neu eingeführten § 120a Absatz 1 Satz 1 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften bei jeder

wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre über das vom Aufsichtsrat vorgelegte

Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder Beschluss zu fassen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 21.04.2021 ein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

nach § 87a Absatz 1 AktG beschlossen. Aufgrund der Besonderheit, dass zwischen der EUWAX

Aktiengesellschaft und der Boerse Stuttgart GmbH als herrschender Gesellschaft ein Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag besteht, beschreibt das Vergütungssystem sowohl die Regelungen der

börsennotierten EUWAX Aktiengesellschaft (EAG) als auch der Boerse Stuttgart GmbH (BSG) für deren

jeweilige Leitungsorgane. Das Vergütungssystem gilt für alle künftig neu abzuschließenden oder zu

verlängernden Vorstandsdienstverträge. Bestehende Vorstandsdienstverträge sind davon unberührt, können

jedoch einvernehmlich an die Regelungen des Systems angepasst werden. Das Vergütungssystem für

Vorstandsmitglieder ist nachfolgend im Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt 6 dargestellt und auf der

Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html

verfügbar.

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Das nachfolgend im Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt 6 wiedergegebene, vom Aufsichtsrat beschlossene

Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder wird gebilligt.

Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt 6: Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder


              Boerse Stuttgart GmbH (BSG) und EUWAX Aktiengesellschaft (EAG) 
              Vergütungssystem für die Leitungsorgane 

Das Vergütungssystem beschreibt die Regelungen der börsennotierten EUWAX Aktiengesellschaft (EAG) und

der Boerse Stuttgart GmbH (BSG) für deren Leitungsorgane vor dem Hintergrund des Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrages zwischen den beiden Gesellschaften. Dieses Vergütungssystem ist ein

einheitliches System, das Teil der gruppenweiten Regelungen ist und die besonderen Anforderungen an die

Börsennotierung sowie den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag adressiert. Für BSG und EAG ist

dieses Vergütungssystem abschließend und geht sonstigen Vergütungsregelungen in der Gruppe vor.

Das Leitungsorgan (Vorstand der EAG und Geschäftsführer der BSG) wird entsprechend dem nachfolgend

beschriebenen Gehaltsmodell vergütet. Die Regelungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate

Governance Kodexes, des Kreditwesengesetzes, der Kapitaladäquanzverordnung (CRR), der

Institutsvergütungsverordnung, und des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes kommen zur Anwendung und sind

einzuhalten. Regelungen, die sich an den Vorstand wenden, sind nur auf den Vorstand der börsennotierten

Gesellschaft anzuwenden. Die Mitglieder der Leitungsorgane werden nachfolgend der

Institutsvergütungsverordnung folgend auch 'Mitarbeiter' genannt.

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May 10, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)