Aufsichtsratsmitglied, Kommunalkredit Austria AG, Wien
Mitglied des Kreditausschusses, des Prüfungsausschusses und des 09/2015 - 09/ * Risikoausschusses 2018 * Vorsitzende des Vergütungsausschusses (Rolle der Expertin) * Verantwortlich für Abstimmung mit Compliance und Geldwäschebeauftragten
Chairman/Chief Executive Officer/Partner, Interritus Group, London
Chief Executive Officer von Interritus Limited, einem Private Equity Vehikel * für den Kauf von Banken oder Leasinggesellschaften aus dem europäischen Raum Operativ verantwortlich für den Erwerb des Infrastrukturfinanzierungsinstituts Kommunalkredit Austria AG durch einen * öffentlichen Re-Privatisierungsprozess gesteuert durch die EU 10/2014 - 07/ Eigenkapitalrendite von 18,2% in 2016 bei einer Kernkapitalquote von über 40% 2018 Geschäftsmodelle und Strategie: Definition von Geschäftsmodellen und Wachstumsstrategien für mögliche Akquisitionen mit Schwerpunkt im Leasing, * Trade Finance, Immobilien und besicherter Kredite und Berechnung möglicher Ertragsströme für Investoren Geschäftsführerin der Interritus Advisory GmbH in Deutschland sowie der * Vehikel in Österreich: Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH und Gesona Beteiligungsverwaltung GmbH
Projektleiter, The Boston Consulting Group GmbH, München
* Verantwortlich für bis zu 7 Mitarbeiter und ein Gesamtbudget von 15 Mio. EUR * Industriefokus: Handel und Logistik 03/2011 - 10/ 2014 Funktionaler Fokus: Transformation von Geschäftsmodellen, Digitalisierung, * Personal Recruiting Kommittee: Spezielle Fortbildung für Interviewführung und * Personalauswahl. Ausgezeichnet mit der Bestnote für Personalauswahl und Erfolg der selektierten Kandidaten
Referentin von Konzernvorstand Ulrich Sieber, Commerzbank AG, Frankfurt
* Post-merger-integration der Dresdner Bank mit 2,4 Mrd. EUR Synergien Betriebsratsverhandlungen zum Stellenabbau von 9.000 FTE in Rekordzeit von 4 * Monaten Tarifverhandlungen des privaten Bankgewerbes: Verhandlungsstrategie, Modell 07/2009 - 02/ * und Verhandlungsführung vorbereitet und unterstützt, maßgebliche Ziele alle 2011 erreicht Change management Konzept, Kommunikation und Implementierung für 65.000 * Mitarbeiter Konzernprojekt 'Frauen in Führungspositionen' für CEO Martin Blessing * durchgeführt mit quantitativen Analysen, Tiefeninterviews und Vorstellung bei der Bereichsvorstandskonferenz
Associate, The Boston Consulting Group GmbH, Berlin
09/2008 - 06/ * Post-merger-integration von zwei europäischen Großbanken 2009 * Governance: Konzeption und Implementierung von bankweiten Governance-Modellen
Studienbegleitende Praktika bei der Deutschen Botschaft in Washington, der Landesvertretung
Baden-Württemberg, Hertie School of Governance, Hertie Stiftung, Hertha BSC, Bundestag/Finanzausschuss
und dem Verband der Pfandbriefbanken.
Nebentätigkeiten
Seit 03/2019 Co-Autor, Block52, wöchentlicher Podcast zu Blockchain 03/2019 Sachverständige im Bundestag Finanzausschuss in einer Anhörung zu Blockchain Seit 07/2003 Kassenprüfer, Mayayuda e.V., Patenprojekt für Minderjährige in Guatemala
Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidatinnen und
Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.
Die Lebensläufe der Kandidatinnen und Kandidaten sind ebenso wie die Lebensläufe der bereits im Amt
befindlichen Aufsichtsratsmitglieder zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während
der gesamten Hauptversammlung über die Internetadresse
http://www.euwax-ag.de/ueber+uns/unternehmensstruktur/aufsichtsrat.html
zugänglich.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach dem Ausscheiden von Dr. Michael Völter aus dem Aufsichtsrat
mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 der bisherige Stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrats Dr. Christian Ricken beabsichtigt, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Beschlussfassung über das Vergütungssystem für den Vorstand
Nach dem durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12.12.2019 (ARUG II)
neu eingeführten § 120a Absatz 1 Satz 1 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften bei jeder
wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre über das vom Aufsichtsrat vorgelegte
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder Beschluss zu fassen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 21.04.2021 ein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
nach § 87a Absatz 1 AktG beschlossen. Aufgrund der Besonderheit, dass zwischen der EUWAX
Aktiengesellschaft und der Boerse Stuttgart GmbH als herrschender Gesellschaft ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag besteht, beschreibt das Vergütungssystem sowohl die Regelungen der
börsennotierten EUWAX Aktiengesellschaft (EAG) als auch der Boerse Stuttgart GmbH (BSG) für deren
jeweilige Leitungsorgane. Das Vergütungssystem gilt für alle künftig neu abzuschließenden oder zu
verlängernden Vorstandsdienstverträge. Bestehende Vorstandsdienstverträge sind davon unberührt, können
jedoch einvernehmlich an die Regelungen des Systems angepasst werden. Das Vergütungssystem für
Vorstandsmitglieder ist nachfolgend im Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt 6 dargestellt und auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
verfügbar.
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
Das nachfolgend im Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt 6 wiedergegebene, vom Aufsichtsrat beschlossene
Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder wird gebilligt.
Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt 6: Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder
Boerse Stuttgart GmbH (BSG) und EUWAX Aktiengesellschaft (EAG) Vergütungssystem für die Leitungsorgane
Das Vergütungssystem beschreibt die Regelungen der börsennotierten EUWAX Aktiengesellschaft (EAG) und
der Boerse Stuttgart GmbH (BSG) für deren Leitungsorgane vor dem Hintergrund des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages zwischen den beiden Gesellschaften. Dieses Vergütungssystem ist ein
einheitliches System, das Teil der gruppenweiten Regelungen ist und die besonderen Anforderungen an die
Börsennotierung sowie den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag adressiert. Für BSG und EAG ist
dieses Vergütungssystem abschließend und geht sonstigen Vergütungsregelungen in der Gruppe vor.
Das Leitungsorgan (Vorstand der EAG und Geschäftsführer der BSG) wird entsprechend dem nachfolgend
beschriebenen Gehaltsmodell vergütet. Die Regelungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate
Governance Kodexes, des Kreditwesengesetzes, der Kapitaladäquanzverordnung (CRR), der
Institutsvergütungsverordnung, und des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes kommen zur Anwendung und sind
einzuhalten. Regelungen, die sich an den Vorstand wenden, sind nur auf den Vorstand der börsennotierten
Gesellschaft anzuwenden. Die Mitglieder der Leitungsorgane werden nachfolgend der
Institutsvergütungsverordnung folgend auch 'Mitarbeiter' genannt.
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May 10, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)