Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl unter
https://www.aumann.com/investor-relations/hauptversammlung
ausschließlich ein elektronisches System (HV-Portal) an. Die elektronische Briefwahl per Internet
sowie deren Widerruf beziehungsweise deren Änderungen können vor und auch noch während der
Hauptversammlung im Internet vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens bis kurz vor Beginn der
Abstimmung vorliegen. Die weiteren Einzelheiten können die AktionärInnen den dort hinterlegten näheren
Erläuterungen entnehmen.
5. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die AktionärInnen können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B.
IntermediärInnen und geschäftsmäßig Handelnde (z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von
AktionärInnen) oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgemäße
Anmeldung des jeweiligen Anteilsbesitzes mit dem entsprechenden Nachweis erforderlich. Vollmachten können
jederzeit - auch noch während der Hauptversammlung - erteilt werden.
Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht
für von ihnen vertretene AktionärInnen lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch
Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die StimmrechtsvertreterInnen der Gesellschaft ausüben.
Bei Bevollmächtigung von IntermediärInnen gem. § 135 AktG oder diesen nach § 135 Abs. 8 in Verbindung
mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die besonderen Vorschriften des
§ 135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Hier können
daher Ausnahmen von dem allgemeinen Textformerfordernis gelten. Die betreffenden Vollmachtsempfänger/
Innen setzen jedoch unter Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest. Die
AktionärInnen werden deshalb gebeten, sich ggf. mit den betreffenden VollmachtsempfängerInnen rechtzeitig
über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung ist auf der Stimmrechtskarte enthalten sowie auf
der Internetseite der Aumann AG unter
https://www.aumann.com/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Sie werden zudem auf Verlangen jeder stimmberechtigten Person in Textform übermittelt. Die
Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als
auch durch die Erklärung gegenüber der bzw. dem zu Bevollmächtigenden erfolgen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Bevollmächtigung kann durch vorherige Übermittlung
des Nachweises per Post oder elektronisch per E-Mail bis spätestens am 1. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ) -
eingehend bei der Gesellschaft - an folgende Adresse erfolgen:
Aumann AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die vorgenannte Adresse kann auch genutzt werden, wenn die Vollmachtserklärung gegenüber der
Gesellschaft abgegeben werden soll. Ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht ist in
diesem Fall nicht erforderlich.
Die Gesellschaft bietet für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht beziehungsweise des
Widerrufs unter
https://www.aumann.com/investor-relations/hauptversammlung
ein elektronisches System (HV-Portal) an. Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht
beziehungsweise des Widerrufs per Internet sowie Änderungen können noch in der Hauptversammlung bis zum
Beginn der Abstimmung erfolgen und im Internet im HV-Portal vorgenommen werden. Die weiteren Einzelheiten
können die AktionärInnen den dort hinterlegten näheren Erläuterungen entnehmen.
Der Nachweis kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
Darüber hinaus bieten wir unseren AktionärInnen an, dass sie sich durch eine von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene StimmrechtsvertreterIn in der Hauptversammlung vertreten lassen können.
AktionärInnen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, benötigen dazu eine Stimmrechtskarte
zur Hauptversammlung. Wenn AktionärInnen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sie sich
hierzu wie oben ausgeführt zur Hauptversammlung anmelden. Sie erhalten dann Formulare zur Vollmachts- und
Weisungserteilung beziehungsweise die zur Vollmachts- und Weisungserteilung per Internet notwendigen
Informationen. Per Post oder per E-Mail erteilte Vollmachten und Weisungen müssen bis 1. Juni 2021, 24:00
Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter der in den Unterlagen genannten Adresse beziehungsweise II. E-Mail-Adresse eingegangen sein. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die/den StimmrechtsvertreterIn
der Gesellschaft über das Internet unter
https://www.aumann.com/investor-relations/hauptversammlung
ist vor und auch noch während der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis kurz vor Beginn
der Abstimmung vorliegen. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen eingehen, werden stets
Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Zu jedem Tagesordnungspunkt muss eine ausdrückliche Weisung
vorliegen. Ohne ausdrückliche Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten kann die/der
StimmrechtsvertreterIn von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die/der StimmrechtsvertreterIn der
Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll der Notarin
bzw. des Notars.
6. Angaben zu den Rechten der AktionärInnen gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 und Satz 2 COVID-19-Gesetz a) Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG
AktionärInnen, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 762.500
Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Aumann AG zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens bis zum 2. Mai 2021,
24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
Aumann AG
Vorstand
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 298
oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Der oder die AntragstellerInnen haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens InhaberIn der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.aumann.com/investor-relations/hauptversammlung
bekannt gemacht und den AktionärInnen mitgeteilt.
b) Anträge und Wahlvorschläge von AktionärInnen, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz
Anträge und Wahlvorschläge von AktionärInnen gemäß §§ 126 ff. AktG sind einschließlich etwaiger
Begründung und dem Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ),
ausschließlich zu richten an:
Aumann AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 298
oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Von der Veröffentlichung eines
Gegenantrags oder Wahlvorschlags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
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April 26, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)