Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl unter

https://www.aumann.com/investor-relations/hauptversammlung

ausschließlich ein elektronisches System (HV-Portal) an. Die elektronische Briefwahl per Internet

sowie deren Widerruf beziehungsweise deren Änderungen können vor und auch noch während der

Hauptversammlung im Internet vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens bis kurz vor Beginn der

Abstimmung vorliegen. Die weiteren Einzelheiten können die AktionärInnen den dort hinterlegten näheren

Erläuterungen entnehmen.


              5.            Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 

Die AktionärInnen können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B.

IntermediärInnen und geschäftsmäßig Handelnde (z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von

AktionärInnen) oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgemäße

Anmeldung des jeweiligen Anteilsbesitzes mit dem entsprechenden Nachweis erforderlich. Vollmachten können

jederzeit - auch noch während der Hauptversammlung - erteilt werden.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht

für von ihnen vertretene AktionärInnen lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch

Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die StimmrechtsvertreterInnen der Gesellschaft ausüben.

Bei Bevollmächtigung von IntermediärInnen gem. § 135 AktG oder diesen nach § 135 Abs. 8 in Verbindung

mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die besonderen Vorschriften des

§ 135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Hier können

daher Ausnahmen von dem allgemeinen Textformerfordernis gelten. Die betreffenden Vollmachtsempfänger/

Innen setzen jedoch unter Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest. Die

AktionärInnen werden deshalb gebeten, sich ggf. mit den betreffenden VollmachtsempfängerInnen rechtzeitig

über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung ist auf der Stimmrechtskarte enthalten sowie auf

der Internetseite der Aumann AG unter

https://www.aumann.com/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich. Sie werden zudem auf Verlangen jeder stimmberechtigten Person in Textform übermittelt. Die

Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als

auch durch die Erklärung gegenüber der bzw. dem zu Bevollmächtigenden erfolgen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der

Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Bevollmächtigung kann durch vorherige Übermittlung

des Nachweises per Post oder elektronisch per E-Mail bis spätestens am 1. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ) -

eingehend bei der Gesellschaft - an folgende Adresse erfolgen:

Aumann AG

c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289

oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Die vorgenannte Adresse kann auch genutzt werden, wenn die Vollmachtserklärung gegenüber der

Gesellschaft abgegeben werden soll. Ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht ist in

diesem Fall nicht erforderlich.

Die Gesellschaft bietet für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht beziehungsweise des

Widerrufs unter

https://www.aumann.com/investor-relations/hauptversammlung

ein elektronisches System (HV-Portal) an. Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht

beziehungsweise des Widerrufs per Internet sowie Änderungen können noch in der Hauptversammlung bis zum

Beginn der Abstimmung erfolgen und im Internet im HV-Portal vorgenommen werden. Die weiteren Einzelheiten

können die AktionärInnen den dort hinterlegten näheren Erläuterungen entnehmen.

Der Nachweis kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:


              inhaberaktien@linkmarketservices.de 

Darüber hinaus bieten wir unseren AktionärInnen an, dass sie sich durch eine von der Gesellschaft

benannte weisungsgebundene StimmrechtsvertreterIn in der Hauptversammlung vertreten lassen können.

AktionärInnen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, benötigen dazu eine Stimmrechtskarte

zur Hauptversammlung. Wenn AktionärInnen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sie sich

hierzu wie oben ausgeführt zur Hauptversammlung anmelden. Sie erhalten dann Formulare zur Vollmachts- und

Weisungserteilung beziehungsweise die zur Vollmachts- und Weisungserteilung per Internet notwendigen

Informationen. Per Post oder per E-Mail erteilte Vollmachten und Weisungen müssen bis 1. Juni 2021, 24:00

Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter der in den Unterlagen genannten Adresse beziehungsweise II. E-Mail-Adresse eingegangen sein. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die/den StimmrechtsvertreterIn

der Gesellschaft über das Internet unter

https://www.aumann.com/investor-relations/hauptversammlung

ist vor und auch noch während der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis kurz vor Beginn

der Abstimmung vorliegen. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen eingehen, werden stets

Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Zu jedem Tagesordnungspunkt muss eine ausdrückliche Weisung

vorliegen. Ohne ausdrückliche Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten kann die/der

StimmrechtsvertreterIn von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die/der StimmrechtsvertreterIn der

Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll der Notarin

bzw. des Notars.


              6.            Angaben zu den Rechten der AktionärInnen gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
                            Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 und Satz 2 COVID-19-Gesetz 
              a)            Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG 

AktionärInnen, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 762.500

Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können

verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist

schriftlich an den Vorstand der Aumann AG zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand eine Begründung oder

eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens bis zum 2. Mai 2021,

24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

Aumann AG

Vorstand

c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 298

oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Der oder die AntragstellerInnen haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des

Zugangs des Verlangens InhaberIn der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des

Vorstands über den Antrag halten. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie

nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im

Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.aumann.com/investor-relations/hauptversammlung

bekannt gemacht und den AktionärInnen mitgeteilt.


              b)            Anträge und Wahlvorschläge von AktionärInnen, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1 Absatz 2 
                            Satz 3 COVID-19-Gesetz 

Anträge und Wahlvorschläge von AktionärInnen gemäß §§ 126 ff. AktG sind einschließlich etwaiger

Begründung und dem Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ),

ausschließlich zu richten an:

Aumann AG

c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 298

oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Von der Veröffentlichung eines

Gegenantrags oder Wahlvorschlags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten

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April 26, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)