Konzernunternehmen ausgegebenen Wandel- und Optionsschuldverschreibungen. 
              b)            vi.           Werden eigene Aktien allen Aktionären angeboten, können sie auch den Inhabern 
                                          dieser Options- und Wandlungsrechte/-pflichten in dem Umfang angeboten 
                                          werden, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. 
                                          nach Wandlung zustünde. 
                                          Die eigenen Aktien können Mitarbeitern der Gesellschaft und nachgeordneter, 
                                          mit ihr verbundener Unternehmen sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von 
                                          nachgeordneten verbundenen Unternehmen zum Erwerb angeboten oder zugesagt 
                                          bzw. übertragen werden; dies umfasst auch die Ermächtigung, die Aktien gratis 
                                          oder zu sonstigen Sonderkonditionen zum Erwerb anzubieten oder zuzusagen bzw. 
                                          zu übertragen. Die aufgrund der vorstehenden Erwerbsermächtigung erworbenen 
                                          Aktien können dabei auch an ein Kreditinstitut oder ein anderes die 
                                          Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllendes Unternehmen 
                                          übertragen werden, das die Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie 
                                          ausschließlich Mitarbeitern der Gesellschaft und nachgeordneter, mit ihr 
                                          verbundener Unternehmen sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von 
                                          nachgeordneten verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten oder zuzusagen 
                                          bzw. zu übertragen. Die an Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter, 
                                          mit ihr verbundener Unternehmen oder an Mitglieder der Geschäftsführung von 
                                          nachgeordneten verbundenen Unternehmen zu übertragenden Aktien können auch im 
                                          Wege von Wertpapierdarlehen von einem Kreditinstitut oder einem anderen die 
                                          Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen 
                            vii.          beschafft und die aufgrund der vorstehenden Erwerbsermächtigung erworbenen 
                                          Aktien zur Rückführung dieser Wertpapierdarlehen verwendet werden. Diese 
                                          Ermächtigung unter Buchstabe b) vii) beschränkt sich auf insgesamt 5% des zum 
                                          Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 22. Juni 2021 oder - 
                                          falls dieser Wert geringer ist - 5 % des zum Zeitpunkt der Übertragung der 
                                          Aktien vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft. Bei Aktienoptionsplänen im 
                                          engeren Sinne für Mitarbeiter der Gesellschaft sowie verbundener Unternehmen 
                                          und deren Geschäftsführung sind zudem die Vorgaben des Beschlusses unter 
                                          Tagesordnungspunkts 10 Buchstabe b) der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020, 
                                          abrufbar unter 
                                          https://www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung/

zu beachten.

Die eigenen Aktien können allen Aktionären angeboten werden, damit diese

viii. gegen (auch teilweise) Abtretung ihres mit dem Gewinnverwendungsbeschluss der

Hauptversammlung entstandenen Anspruchs auf Auszahlung der Dividende eigene

Aktien beziehen können (Aktiendividende).

Die eigenen Aktien können auch den Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft als

Vergütungsbestandteil übertragen werden. Dies gilt, (i) soweit die Vorstandsmitglieder im

Rahmen der Regelungen zur Vorstandsvergütung verpflichtet sind bzw. werden, in Aktien der

Gesellschaft mit Veräußerungssperre zu investieren und (ii) soweit Ansprüche aus einem

Aktienoptionsplan für Vorstandsmitglieder nach Maßgabe des Beschlusses unter

Tagesordnungspunkts 10 Buchstabe b) der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020, abrufbar unter

https://www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung/

bedient werden. Die Einzelheiten der Vergütung für die Vorstandsmitglieder werden vom

Aufsichtsrat festgelegt.

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, soweit der Vorstand bzw. Aufsichtsrat

die aufgrund der vorstehenden Erwerbsermächtigung erworbenen Aktien nach den Buchstaben b)

iv) bis b) vii) sowie Buchstabe c) verwendet. Werden die eigenen Aktien zu dem in Buchstabe

d) b) viii) genannten Zweck verwendet, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht

auszuschließen. Darüber hinaus kann der Vorstand bei einem Angebot zum Erwerb an alle

Aktionäre das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen.

Vor dem Hintergrund, der unter diesem Tagesordnungspunkt 8 und Tagesordnungspunkt 9

vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien erstattet der

Vorstand schriftlich Bericht über die Gründe, aus denen in bestimmten Fällen das Bezugs-

und das Andienungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist bzw. der Vorstand zum Ausschluss

ermächtigt wird. Der Bericht ist im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und von der

Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

e)

https://www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit

möglichem Ausschluss des Bezugsrechts auch über Derivate

Unter Tagesordnungspunkt 8 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Ermächtigung

zum Erwerb eigener Aktien vor. Ergänzend zu den dort genannten Erwerbswegen soll der Gesellschaft auch

die Möglichkeit offenstehen, eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten zu erwerben. Vorstand und

Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:


                            Im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung zur Beschlussfassung 
                            vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann dieser Erwerb nach näherer 
                            Maßgabe des nachfolgenden Buchstaben b) auch durch Einsatz von Derivaten erfolgen, das 
              a)            heißt unter Einsatz von Verkaufsoptionen (Put-Optionen), von Kaufoptionen (Call-Optionen), 
                            von Terminkäufen (Lieferung der Aktien erfolgt mehr als zwei Tage nach Abschluss des 
                            Kaufvertrags) oder einer Kombination dieser Instrumente (jeweils einzeln und gemeinsam 
                            nachfolgend die 'Derivate'). 
                            Der Einsatz von Derivaten kann auf einem der nachstehend erläuterten Wege oder einer 
                            Kombination dieser Möglichkeiten erfolgen: 
                                          Die Begebung oder der Erwerb der Derivate können über die European Exchange 
                                          (Eurex) (oder vergleichbare Nachfolgesysteme) durchgeführt werden. In diesem 
                                          Fall hat die Gesellschaft die Aktionäre vor der geplanten Begebung bzw. vor 
                                          dem geplanten Erwerb der Derivate durch Bekanntmachung in den 
                            i.            Gesellschaftsblättern zu informieren. Es können für die Derivate auch bei 
                                          zeitgleicher Begebung oder zeitgleichem Erwerb unterschiedliche 
                                          Ausübungspreise (ohne Nebenkosten) zu unterschiedlichen Verfallsterminen 
                                          gewählt werden. 
                                          Die Begebung von Verkaufsoptionen (Put-Optionen), der Erwerb von Kaufoptionen 
              b)                          (Call-Optionen), der Abschluss von Terminkäufen oder eine Kombination dieser 
                                          Derivate sowie deren jeweilige Erfüllung können auch außerhalb der unter 
                            ii.           Buchstabe b) i) genannten Börse durchgeführt werden, wenn die bei Ausübung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)