Konzernunternehmen ausgegebenen Wandel- und Optionsschuldverschreibungen.
b) vi. Werden eigene Aktien allen Aktionären angeboten, können sie auch den Inhabern
dieser Options- und Wandlungsrechte/-pflichten in dem Umfang angeboten
werden, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw.
nach Wandlung zustünde.
Die eigenen Aktien können Mitarbeitern der Gesellschaft und nachgeordneter,
mit ihr verbundener Unternehmen sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von
nachgeordneten verbundenen Unternehmen zum Erwerb angeboten oder zugesagt
bzw. übertragen werden; dies umfasst auch die Ermächtigung, die Aktien gratis
oder zu sonstigen Sonderkonditionen zum Erwerb anzubieten oder zuzusagen bzw.
zu übertragen. Die aufgrund der vorstehenden Erwerbsermächtigung erworbenen
Aktien können dabei auch an ein Kreditinstitut oder ein anderes die
Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllendes Unternehmen
übertragen werden, das die Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie
ausschließlich Mitarbeitern der Gesellschaft und nachgeordneter, mit ihr
verbundener Unternehmen sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von
nachgeordneten verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten oder zuzusagen
bzw. zu übertragen. Die an Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter,
mit ihr verbundener Unternehmen oder an Mitglieder der Geschäftsführung von
nachgeordneten verbundenen Unternehmen zu übertragenden Aktien können auch im
Wege von Wertpapierdarlehen von einem Kreditinstitut oder einem anderen die
Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen
vii. beschafft und die aufgrund der vorstehenden Erwerbsermächtigung erworbenen
Aktien zur Rückführung dieser Wertpapierdarlehen verwendet werden. Diese
Ermächtigung unter Buchstabe b) vii) beschränkt sich auf insgesamt 5% des zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 22. Juni 2021 oder -
falls dieser Wert geringer ist - 5 % des zum Zeitpunkt der Übertragung der
Aktien vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft. Bei Aktienoptionsplänen im
engeren Sinne für Mitarbeiter der Gesellschaft sowie verbundener Unternehmen
und deren Geschäftsführung sind zudem die Vorgaben des Beschlusses unter
Tagesordnungspunkts 10 Buchstabe b) der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020,
abrufbar unter
https://www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung/
zu beachten.
Die eigenen Aktien können allen Aktionären angeboten werden, damit diese
viii. gegen (auch teilweise) Abtretung ihres mit dem Gewinnverwendungsbeschluss der
Hauptversammlung entstandenen Anspruchs auf Auszahlung der Dividende eigene
Aktien beziehen können (Aktiendividende).
Die eigenen Aktien können auch den Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft als
Vergütungsbestandteil übertragen werden. Dies gilt, (i) soweit die Vorstandsmitglieder im
Rahmen der Regelungen zur Vorstandsvergütung verpflichtet sind bzw. werden, in Aktien der
Gesellschaft mit Veräußerungssperre zu investieren und (ii) soweit Ansprüche aus einem
Aktienoptionsplan für Vorstandsmitglieder nach Maßgabe des Beschlusses unter
Tagesordnungspunkts 10 Buchstabe b) der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020, abrufbar unter
https://www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung/
bedient werden. Die Einzelheiten der Vergütung für die Vorstandsmitglieder werden vom
Aufsichtsrat festgelegt.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, soweit der Vorstand bzw. Aufsichtsrat
die aufgrund der vorstehenden Erwerbsermächtigung erworbenen Aktien nach den Buchstaben b)
iv) bis b) vii) sowie Buchstabe c) verwendet. Werden die eigenen Aktien zu dem in Buchstabe
d) b) viii) genannten Zweck verwendet, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht
auszuschließen. Darüber hinaus kann der Vorstand bei einem Angebot zum Erwerb an alle
Aktionäre das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen.
Vor dem Hintergrund, der unter diesem Tagesordnungspunkt 8 und Tagesordnungspunkt 9
vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien erstattet der
Vorstand schriftlich Bericht über die Gründe, aus denen in bestimmten Fällen das Bezugs-
und das Andienungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist bzw. der Vorstand zum Ausschluss
ermächtigt wird. Der Bericht ist im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und von der
Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter
e)
https://www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit
möglichem Ausschluss des Bezugsrechts auch über Derivate
Unter Tagesordnungspunkt 8 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien vor. Ergänzend zu den dort genannten Erwerbswegen soll der Gesellschaft auch
die Möglichkeit offenstehen, eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten zu erwerben. Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
Im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann dieser Erwerb nach näherer Maßgabe des nachfolgenden Buchstaben b) auch durch Einsatz von Derivaten erfolgen, das a) heißt unter Einsatz von Verkaufsoptionen (Put-Optionen), von Kaufoptionen (Call-Optionen), von Terminkäufen (Lieferung der Aktien erfolgt mehr als zwei Tage nach Abschluss des Kaufvertrags) oder einer Kombination dieser Instrumente (jeweils einzeln und gemeinsam nachfolgend die 'Derivate'). Der Einsatz von Derivaten kann auf einem der nachstehend erläuterten Wege oder einer Kombination dieser Möglichkeiten erfolgen: Die Begebung oder der Erwerb der Derivate können über die European Exchange (Eurex) (oder vergleichbare Nachfolgesysteme) durchgeführt werden. In diesem Fall hat die Gesellschaft die Aktionäre vor der geplanten Begebung bzw. vor dem geplanten Erwerb der Derivate durch Bekanntmachung in den i. Gesellschaftsblättern zu informieren. Es können für die Derivate auch bei zeitgleicher Begebung oder zeitgleichem Erwerb unterschiedliche Ausübungspreise (ohne Nebenkosten) zu unterschiedlichen Verfallsterminen gewählt werden. Die Begebung von Verkaufsoptionen (Put-Optionen), der Erwerb von Kaufoptionen b) (Call-Optionen), der Abschluss von Terminkäufen oder eine Kombination dieser Derivate sowie deren jeweilige Erfüllung können auch außerhalb der unter ii. Buchstabe b) i) genannten Börse durchgeführt werden, wenn die bei Ausübung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 12, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)