DGAP-Media / 07.01.2019 / 09:37

Hamburg/Kiel, 7. Januar 2019

18 Investoren mit Sitz in Deutschland, weiteren europäischen Ländern und den USA, die börsennotierte Tier-1-Anleihen der HSH Nordbank AG im Volumen von rund 1 Milliarde Euro halten ("Anleihegläubiger"), haben am 28. Dezember 2018 eine Klage gegen die HSH Nordbank AG ("HSH") beim Landgericht Kiel eingereicht. Die Anleihegläubiger fordern die Hochschreibung der Tier-1-Anleihen auf ihren Nennwert sowie Schadensersatz für unrechtmäßig entgangene Zinszahlungen.  Die Gesamthöhe der Forderungen gegen die HSH beträgt 1,0 Milliarden Euro. Hilfsweise haben die Anleihegläubiger die gleichen Forderungen über den Emittenten der indirekt begebenen SPHERE und SPARC Anleihen zugunsten aller Inhaber von SPHERE und SPARC Anleihen geltend gemacht, wodurch sich die Gesamtforderung gegen die HSH auf 1,4 Milliarden Euro erhöht.

Die HSH hat über viele Jahre hinweg Handlungen vorgenommen, deren alleiniger Zweck augenscheinlich darin bestand, die Anleihen unzulässig herunterzuschreiben. Die zentralen Vorwürfe der Anleihegläubiger sind unter anderem folgende:
  • Die HSH hat in unzulässiger Weise Rücklagen nach § 340g HGB gebildet. Diese Rücklagen, die nach dem Gesetzeszweck allein der Absicherung gegen allgemeine Bankrisiken dienen sollen, nutzte die HSH mit dem Ziel, die Anleihen herunterzuschreiben und Zinszahlungen darauf zu vermeiden. Die HSH hat es zudem unterlassen, diese Rücklagen aufzulösen.
     
  • Die HSH hat zahlreiche Vertragsbestimmungen ihrer Tier-1-Anleihen verletzt.
     
  • Die HSH hat für das Geschäftsjahr 2017 durch den Verkauf eines Kreditportfolios an mit den neuen Eigentümern verbundene Unternehmen einen signifikanten Verlust verbucht, der zu einer Herunterschreibung der Tier-1-Anleihen führte. Die HSH hat das Portfolio unter Marktwert veräußert und den Verkauf so strukturiert, dass die neuen Eigentümer unzulässigerweise zulasten der Anleihegläubiger profitierten.
     
  • Die HSH versucht, die Tier-1-Anleihen rechtswidrig zu kündigen.
     
  • Die HSH hat die Bedingungen der SPHERE Tier-1-Anleihen verletzt, indem sie eine Kündigung erklärt hat, obwohl die Anleihe unter ihrem Nennwert notierte, was vertraglich unzulässig ist.
     
  • Die HSH plant, Verlustverträge unzulässigerweise dazu zu nutzen, um ihre Tier-1-Anleihen mit demselben Verlust, der von der HSH bereits 2017 verbucht wurde, mehrfach herunterzuschreiben.
Diese Handlungen haben alle Inhaber von Tier-1-Anleihen der HSH, zu denen zahlreiche deutsche und internationale institutionelle Investoren und zahllose Privatanleger zählen, erheblich geschädigt. Gestattete man der HSH die Umsetzung ihres am 30. November 2018 angekündigten Vorhabens, die börsennotierten Tier-1-Anleihen zu 15 Prozent ihres Nennwerts zurückzukaufen, bedeutete dies einen Profit in Höhe von 1,6 Milliarden Euro auf Kosten der Inhaber von Tier-1-Anleihen der HSH. Dieser ungerechtfertigte Vorteil würde ausschließlich den neuen Eigentümern zugutekommen. Sie hätten die Bank dann faktisch umsonst erworben.

In Vorbereitung der Klage gegen die HSH in Deutschland haben die Anleihegläubiger in den USA einen sogenannten Discovery-Antrag gemäß Titel 28 U.S.C., § 1782 gestellt. Dabei handelt es sich um ein Rechtshilfeersuchen gegen die mit den neuen Eigentümern der HSH verbundenen Unternehmen Cerberus Capital Management, L.P., J.C. Flowers & Co. LLC und GoldenTree Asset Management L.P. Am 17. Dezember 2018 hat das Gericht des Southern District of New York dem Antrag der Anleihegläubiger in großen Teilen stattgegeben. Die sogenannten Subpoenas, mit denen die Antragsteller zur Informationserteilung verpflichtet werden, wurden den Antragsgegnern inzwischen zugestellt.

Während die Anleihegläubiger den Rechtsweg weiter verfolgen und sich alle rechtlichen Möglichkeiten vorbehalten, sind sie nach wie vor bereit, in einen Dialog mit der HSH und ihren Beratern zu treten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.



Kontakt für Inhaber von HSH Tier-1-Anleihen:
Dr. Nadine Herrmann, Partner, Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP
+ 49 40 89728-7000
NadineHerrmann@quinnemanuel.com
 
Pressekontakt:
Charles Barker Corporate Communications GmbH
Tobias Eberle / Thomas Katzensteiner
+49 69 794 090 -24 / -25
Tobias.Eberle@charlesbarker.de
Thomas.Katzensteiner@charlesbarker.de

Hinweis: Bei der vorliegenden deutschen Textversion handelt es sich um eine Übersetzung des englischen Textes. Die englische Version ist maßgeblich.
 


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Emittent/Herausgeber: Charles Barker Corporate Communications GmbH


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