MÜNCHEN (dpa-AFX) - Steuerzahler dürfen das Finanzamt nur dann an den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beteiligen, wenn der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein nur zeitweise für die Arbeit genutzter Raum wird steuerlich nicht anerkannt, stellte der Bundesfinanzhof in einer Grundsatzentscheidung klar, die am Mittwoch in München bekanntgegeben wurde (GrS 1/14). Auch eine Arbeitsecke in einem Raum, der ansonsten privaten Zwecken dient, kann nicht geltend gemacht werden. Damit scheiterte ein Kläger, der sein Arbeitszimmer teilweise privat genutzt hatte, vor dem höchsten deutschen Steuergericht. Die Entscheidung des Großen Senats war mit Spannung erwartet worden, weil sie Auswirkungen auf Millionen Steuerzahler hat, die einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen./dwi/DP/jha