"Eine rechtsformneutrale Besteuerung ist ein theoretisch attraktives Konzept, welches aber praktisch sehr komplex einzuführen ist, ohne insbesondere auch kleine Unternehmen zu belasten", zitierte der "Spiegel" in einem am Freitag vorab veröffentlichten Bericht. Dabei berief das Magazin sich auf einen Vermerk des Bundeswirtschaftsministeriums von Vize-Kanzler Sigmar Gabriel. Auch der Handwerksverband ZDH äußerte sich kritisch.

"Die Besteuerung von Personengesellschaften darf im Kern nicht infrage gestellt werden", sagte der Generalsekretär des Handwerksverbandes, Holger Schwannecke, dem Bericht zufolge. Die Besteuerung von Kapitalgesellschaften zum Leitbild zu erheben, vertrage sich nicht mit dem Verständnis vom Unternehmer als persönlich haftendem Eigentümer.

In Deutschland werden Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel Aktiengesellschaften, und Personengesellschaften, wie es das Gros der mittelständischen Firmen sind, unterschiedlich besteuert. Grundsätzlich zahlen alle Firmen die Gewerbesteuer. Daneben wird auf Gewinne bei den Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer fällig. Bei Personen- und Einzelunternehmen werden die Erträge beim Eigentümer mit der Einkommenssteuer belegt, wobei Teile der Gewerbesteuer darauf angerechnet werden können. Damit kommt es zu Unterschieden in der Steuerbelastung.

Schäuble hatte sich jüngst dafür starkgemacht, in der kommenden Legislaturperiode die Unternehmensbesteuerung zu reformieren und dabei unabhängig von der Rechtsform zu vereinheitlichen. Wie das genau geschehen soll, hat er aber noch nicht gesagt.