FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Safemoon-Trader, Geschäftssitz unbekannt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (01.12.2021)