FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Investor Plus 500 LTD keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem von ihr beaufsichtigten Unternehmen Plus500 Ltd. verbunden.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (04.11.2021)