FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt klar, dass sie weder der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland, noch der EXW Global Co. Ltd., Thailand, eine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Die Unternehmen unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (04.01.2021)